Newsletter Nr. 14 für Mitglieder der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
INHALT
 
Kapitalanlage
»Vorläufiges Kapitalanlageergebnis zum 31.  Dezember 2015
 
Für unsere Mitglieder
»Informationen zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte
»Überleitungsabkommen mit dem Steuerberaterversorgungswerk in Baden-Württemberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Newsletter Nr. 14 der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung möchte Sie diesmal über folgende Themen informieren:
 
• Vorläufiges Kapitalanlageergebnis zum 31. Dezember 2015
• Informationen zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte
• Überleitungsabkommen mit dem Steuerberaterversorgungswerk in Baden-Württemberg
 
 
Freundliche Grüße,
 
Ihre Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Kapitalanlage
Vorläufiges Kapitalanlageergebnis zum 31. Dezember 2015
Das vorläufige Kapitalanlageergebnis zum 31. Dezember 2015 liegt vor; endgültig wird das Ergebnis des Geschäftsjahres erst nach der Erstellung des Geschäftsberichts im Herbst des laufenden Jahres feststehen.
 
 » Mehr
Für unsere Mitglieder
Informationen zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte
Am 1. Januar 2016 ist das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung“ (BGBl 2015, Teil I, Nr. 55 vom 30. Dezember 2015, S. 2517) in Kraft getreten. Damit gibt es für die beim nicht-anwaltlichen Arbeitgeber beschäftigten Rechtsanwälte (Syndikusanwälte) wieder eine Möglichkeit, sich nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI von der Rentenversicherungspflicht zu Gunsten des berufsständischen Versorgungswerks befreien zu lassen. Für die Syndikuspatentanwälte gilt Entsprechendes.
 
Aktuelle Informationen sowie ein Hinweisblatt zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link
 
 » Mehr
Überleitungsabkommen mit dem Steuerberaterversorgungswerk in Baden-Württemberg
Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung hat für die Steuerberater ein Überleitungsabkommen mit dem Steuerberaterversorgungswerk in Baden-Württemberg geschlossen. Das Überleitungsabkommen ist zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten.
 
Es sind damit mit allen Versorgungswerken für Steuerberater – außer mit den für Niedersachsen und Saarland zuständigen Einrichtungen – Überleitungsabkommen geschlossen worden.
 
 
 » Mehr
Impressum & Kontakt
Bayerische Rechtsanwalts- und
Steuerberaterversorgung
Postfach 810123
81901 München


Telefon: (0 89) 92 35-7050

Telefax: (0 89) 92 35-7040
E-Mail: brastv@versorgungskammer.de
Internet: www.brastv.de
Diensteanbieter im Sinne des § 5 TMG sind die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer (www.versorgungskammer.de), gesetzlich vertreten (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 VersoG) durch die
Bayerische Versorgungskammer
Denninger Str. 37, 81925 München
Tel. (089) 9235-6
Fax (089) 9235-8025
E-Mail info@versorgungskammer.de
 
Vorstand
Daniel Just (Vorsitzender), Ulrich Böger (stellv. Vorsitzender), Reinhard Graf, Reinhard Dehlinger und André Heimrich
Sollten Sie kein Interesse an weiteren Newslettern haben, können Sie sich » hier abmelden