Newsletter Nr. 15 für Mitglieder der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
INHALT
 
Aus dem Verwaltungsrat
»Themen der Sitzung vom 24.  Oktober 2016
 
Rechtsprechung
»Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Einführung der Rente mit 67
 
Für unsere Mitglieder
»Informationen zum vorgezogenen Altersruhegeld
»Freiwillige Mehrzahlungen vor Jahresende leisten
»Geschäftsbericht 2015 online
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Newsletter Nr. 15 der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung möchte Sie diesmal über folgende Themen informieren:
 
• Bericht über die Sitzung des Verwaltungsrats am 24. Oktober 2016
• Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Einführung der Rente mit 67
• Informationen zum vorgezogenen Altersruhegeld
• Freiwillige Mehrzahlungen vor Jahresende leisten
• Geschäftsbericht 2015 online
 
 
 
Freundliche Grüße,
 
Ihre Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Aus dem Verwaltungsrat
Themen der Sitzung vom 24. Oktober 2016
In seiner Sitzung am 24. Oktober 2016 befasste sich der Verwaltungsrat insbesondere mit den Geschäftsergebnissen des Jahres 2015. Von einer Dynamisierung der Ruhegelder und Anwartschaften (einschließlich Rentenpunkte) sah der Verwaltungsrat ab. Er setzte den Rentenbemessungsfaktor für das Jahr 2017 auf – wie bisher – 1,0000 fest und beschloss eine Satzungsänderung in Bezug auf die Aufgabenverteilung zwischen Verwaltungsrat und Verwaltungsausschuss.
 
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Rechtsprechung
Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Einführung der Rente mit 67
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschlüssen vom 11. bzw. 15. August 2016 entschieden, dass die Nichtzulassungsbeschwerden der beiden Antragsteller in den Normenkontrollverfahren über die Rente mit 67 verworfen bzw. zurückgewiesen werden. Damit ist nun auch vom obersten deutschen Verwaltungsgericht bestätigt worden, dass die Einführung der Rente mit 67 bei der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung nicht zu beanstanden ist.
 
 
 » Zu den Hintergründen
 
 » Alle in diesen Verfahren ergangenen Entscheidungen finden Sie im Rechtsarchiv
Für unsere Mitglieder
Informationen zum vorgezogenen Altersruhegeld
Das Versorgungswerk bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, vorgezogenes Altersruhegeld zu beziehen. So beginnt der persönliche Ruhestand schon vor Erreichen der satzungsmäßigen Regelaltersgrenze.
 
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Freiwillige Mehrzahlungen vor Jahresende leisten
Kurz vor Jahresende kann meistens die individuelle finanzielle und steuerliche Situation eingeschätzt werden. Bei entsprechendem Spielraum ist es an der Zeit zu überlegen, ob freiwillige Zuzahlungen ins Versorgungswerk geleistet werden sollen.
 
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Geschäftsbericht 2015 online
Der Geschäftsbericht 2015 ist auf der Homepage des Versorgungswerks eingestellt. Mitgliedern übersenden wir auf Anfrage gerne ein Druckexemplar.
 
 » Zum Geschäftsbericht
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Vorstand
Daniel Just (Vorsitzender), Ulrich Böger (stellv. Vorsitzender), Reinhard Graf, Reinhard Dehlinger und André Heimrich
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