Newsletter Nr. 15 für Mitglieder der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung |
|
|
|
| INHALT Aus dem Verwaltungsrat Rechtsprechung Für unsere Mitglieder | | Sehr geehrte Damen und Herren, Newsletter Nr. 15 der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung möchte Sie diesmal über folgende Themen informieren: • Bericht über die Sitzung des Verwaltungsrats am 24. Oktober 2016 • Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Einführung der Rente mit 67 • Informationen zum vorgezogenen Altersruhegeld • Freiwillige Mehrzahlungen vor Jahresende leisten • Geschäftsbericht 2015 online Freundliche Grüße, Ihre Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
| |
|
|
|
|
|
| Themen der Sitzung vom 24. Oktober 2016 | | In seiner Sitzung am 24. Oktober 2016 befasste sich der Verwaltungsrat insbesondere mit den Geschäftsergebnissen des Jahres 2015. Von einer Dynamisierung der Ruhegelder und Anwartschaften (einschließlich Rentenpunkte) sah der Verwaltungsrat ab. Er setzte den Rentenbemessungsfaktor für das Jahr 2017 auf – wie bisher – 1,0000 fest und beschloss eine Satzungsänderung in Bezug auf die Aufgabenverteilung zwischen Verwaltungsrat und Verwaltungsausschuss. » Mehr
|
| |
| |
|
|
|
|
| Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Einführung der Rente mit 67 | | | | Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschlüssen vom 11. bzw. 15. August 2016 entschieden, dass die Nichtzulassungsbeschwerden der beiden Antragsteller in den Normenkontrollverfahren über die Rente mit 67 verworfen bzw. zurückgewiesen werden. Damit ist nun auch vom obersten deutschen Verwaltungsgericht bestätigt worden, dass die Einführung der Rente mit 67 bei der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung nicht zu beanstanden ist. » Zu den Hintergründen » Alle in diesen Verfahren ergangenen Entscheidungen finden Sie im Rechtsarchiv
|
| |
| |
|
|
|
|
| Informationen zum vorgezogenen Altersruhegeld | | Das Versorgungswerk bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, vorgezogenes Altersruhegeld zu beziehen. So beginnt der persönliche Ruhestand schon vor Erreichen der satzungsmäßigen Regelaltersgrenze. » Mehr
|
| |
| |
|
| Freiwillige Mehrzahlungen vor Jahresende leisten | | | | Kurz vor Jahresende kann meistens die individuelle finanzielle und steuerliche Situation eingeschätzt werden. Bei entsprechendem Spielraum ist es an der Zeit zu überlegen, ob freiwillige Zuzahlungen ins Versorgungswerk geleistet werden sollen. » Mehr
|
| |
| |
|
| Geschäftsbericht 2015 online | | Der Geschäftsbericht 2015 ist auf der Homepage des Versorgungswerks eingestellt. Mitgliedern übersenden wir auf Anfrage gerne ein Druckexemplar. » Zum Geschäftsbericht
|
| |
| |
|
|
|
|
| Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Postfach 810123 81901 München
Telefon: (0 89) 92 35-7050 Telefax: (0 89) 92 35-7040 E-Mail: brastv@versorgungskammer.de Internet: www.brastv.de | | Diensteanbieter im Sinne des § 5 TMG sind die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer (www.versorgungskammer.de), gesetzlich vertreten (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 VersoG) durch die Bayerische Versorgungskammer Denninger Str. 37, 81925 München Tel. (089) 9235-6 Fax (089) 9235-8025 E-Mail info@versorgungskammer.de Vorstand Daniel Just (Vorsitzender), Ulrich Böger (stellv. Vorsitzender), Reinhard Graf, Reinhard Dehlinger und André Heimrich | |
|
|
| Sollten Sie kein Interesse an weiteren Newslettern haben, können Sie sich » hier abmelden | |
|
|