Standpunkt der Kantone
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Newsletter KdK: Standpunkt der Kantone
Sehr geehrte Damen und Herren
 
Die Arbeiten zur Umsetzung von Art. 121a BV treten in die entscheidende Phase: Am 21. September 2016 hat der Nationalrat nach intensiver Diskussion beschlossen, Art. 121a BV mit Hilfe eines abgestuften, FZA-kompatiblen Konzepts zwecks Steuerung der Zuwanderung umzusetzen.
 
Die Kantone unterstützen nach wie vor die Suche nach einer Lösung, welche die fristgerechte und FZA-kompatible Umsetzung von Art. 121a BV ermöglicht. Sie erwarten aber, dass eine Lösung auch das von den Kantonen erarbeitete Bottom-up Schutzklauselkonzept berücksichtigt. Dieses erlaubt eine sachgerechte Umsetzung der Verfassungsbestimmungen.
 
Die Kantonsregierungen haben sich im Rahmen der heutigen Plenarversammlung mit den Beschlüssen des Nationalrates befasst. Eine vertiefte Analyse finden Sie im aktuellen Fokusbeitrag.
 
 
Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre.
 
Staatsrat Jean-Michel Cina
Präsident KdK
Plenarversammlung vom 30. September 2016
Stellungnahme zur Revision des Ausländergesetzes (Verfahrensnormen und Informationssysteme)
Aufgrund der Entwicklungen in jüngster Zeit, namentlich im Zusammenhang mit der Rechtsprechung und mit Beschlüssen des Bundesrates, hat das EJPD verschiedene Bestimmungen des Ausländerrechts überarbeitet und in die Vernehmlassung geschickt. Im Vordergrund stehen Anpassungen im Bereich der Verfahrensnormen und der Informationssysteme. Darüber hinaus enthält die Vorlage aber auch eine neue Bestimmung zur Qualitätssicherung in der Integration: Art. 57a des Entwurfs regelt neu die Rolle des Staatssekretariats für Migration bei der qualitativen Überprüfung der Integrationsprozesse.
 
Die Kantone lehnen diese Bestimmung ab: Sie ist unnötig und führt zu Mehraufwand sowie zu Mehrkosten für Bund, Kantone und Gemeinden. Nationale Qualitätskriterien nehmen zudem keine Rücksicht auf die Gegebenheiten vor Ort; sie sind unflexibel und hemmen den Wettbewerb sowie die Innovation. Die spezifische Integrationsförderung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen, die seit 2014 im Rahmen kantonaler Integrationsprogramme (KIP) umgesetzt wird. Die langfristige Qualitätssicherung kann hier durch die Überprüfung der in den KIP festgehaltenen Leistungs- oder Wirkungszielen gewährleistet werden, wie die Kantonsregierungen in ihrer Stellungnahme festhalten.
 
Die Kantonsregierungen begrüssen hingegen die Änderungen des Opferschutzes, die zu einem verbesserten Schutz von Prostituierten, die Opfer von Straftaten werden, führen. Die Kantonsregierungen unterstützen ebenfalls die geplanten Neuerungen zu den Spesen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt von entsandten Arbeitnehmenden in der Schweiz. Diese Änderungen schaffen Rechtssicherheit und ermöglichen pragmatische Lösungen.
 
 » Stellungnahme KdK vom 30.  September 2016
Stellungnahme zur Fortsetzung der tripartiten Zusammenarbeit 2017
Um den vielfältigen Verflechtungen zwischen urbanen und ländlichen Räumen besser gerecht zu werden, wollen der Bund, die Kantone und die Kommunalverbände die ländlichen Räume stärker in die tripartite Zusammenarbeit einbeziehen. Dazu soll die bestehende Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) Anfang 2017 in eine Tripartite Konferenz (TK) überführt werden.
 
Die Kantone begrüssen diesen Vorschlag. Sie erwarten jedoch, dass die Aufgabenteilung zwischen den drei Staatsebenen weiterhin respektiert wird, inhaltliche Überschneidungen mit bestehenden Plattformen und Institutionen vermieden werden und der bisherige finanzielle Rahmen der tripartiten Zusammenarbeit nicht gesprengt wird. Die Hauptaufgabe der künftigen TK muss darin bestehen, einen offenen Dialog zu raumwirksamen Themen zu führen, welche Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden die gemeinsam betreffen.
 
 » Stellungnahme KdK vom 30.  September 2016
Erhebung der Integrationskosten
Aufgrund der aktuell hohen Anzahl Asylgesuche sowie der hohen Schutzquote sind die Kosten im Integrationsbereich in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die bisherigen pauschalen Bundesabgeltungen tragen diesen Tendenzen zu wenig Rechnung. Deshalb haben die KdK, die SODK und die EDK entschieden, Kostenschätzungen zur Integration von anerkannten Flüchtlingen, vorläufig aufgenommenen Personen sowie spät zugewanderten Jugendlichen vorzunehmen. Auch die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich (MNA) sollen genauer analysiert werden.
 
Im Sommer haben die KdK sowie die SODK bei allen Kantonen eine Umfrage durchgeführt zu den Kosten im Bereich der spezifischen Integrationsförderung (z.B. Sprachkurse, Arbeitsintegrationsprogramme, Job-Coaching, frühe Förderung, soziale Integration etc.) sowie für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich (MNA). In einem zweiten Schritt soll nun mit externer fachlicher Unterstützung in neun ausgewählten Kantonen untersucht werden, welche zusätzlichen Kosten bei der Integration der erwähnten Zielgruppen in den wichtigsten Regelstrukturen (Volksschule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt, Sozialhilfe) anfallen. Ziel dieser Erhebungen ist es, bis im Januar 2017 Grund-lagen für finanzielle Forderungen an den Bund bereitzustellen.
Gerichtliche Überprüfung föderaler Streitigkeiten
Der Bund kann die Kantone vor Bundesgericht sanktionieren, wenn ihre Gesetzgebung Bundesrecht verletzt. Umgekehrt ist es den Kantonen aber verwehrt, sich beim Bundesgericht gegen die Missachtung der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung durch den Bund zu beschweren. Aus Sicht der Kantone ist diese Situation problematisch: Der Föderalismus lässt sich in seiner Substanz nur erhalten, wenn die Einhaltung der in der Verfassung verankerten föderalistischen Grundsätze auch gerichtlich überprüfbar ist. Deshalb hat die KdK ein Gutachten in Auftrag gegeben mit dem Ziel, Möglichkeiten zur Stärkung des Rechtsschutzes in föderalen Streitigkeiten aufzuzeigen.
 
Das Gutachten von Prof. Felix Uhlmann (Universität Zürich) bestätigt nun: Das Subsidiaritätsprinzip, das Gebot der schonenden Kompetenzausübung, die Achtung kantonaler Gestaltungsräume sowie die Organisationsautonomie sind an sich geeignet, um von einem Gericht entschieden zu werden. Grösstes Hindernis für eine gerichtliche Durchsetzung dieser Grundsätze ist das Anwendungsgebot von Bundesgesetzen (Art. 190 BV) – nach Ansicht des Gutachters wird damit aber eine Kontrolle durch das Bundesgericht nicht gänzlich ausgeschlossen. Das Gutachten mündet in die Empfehlung an die Kantone, zur Klärung föderaler Konflikte künftig vermehrt das Instrument der staatsrechtlichen Klage einzusetzen.
Fokus
Umsetzung von Art. 121a BV - Schlussspurt
Am 21. September 2016 hat der Nationalrat nach intensiver Diskussion beschlossen, Art. 121a BV mittels eines mehrstufigen Konzepts zwecks Steuerung der Zuwanderung umzusetzen. Die Kantone haben immer die Haltung vertreten, dass eine Lösung gefunden werden soll, welche eine fristgerechte FZA-kompatible Umsetzung von Art. 121a BV ermöglicht. Dies öffnet auch den Weg zur Ratifizierung des Kroatien-Protokolls und ermöglicht eine Weiterführung der Schweizer Beteiligung an den Forschungsprogrammen der EU.
 
Im Hinblick auf die Beratungen im Ständerat erwarten die Kantone aber noch Anpassungen, insbesondere auch eine Berücksichtigung des Seitens der Kantone erarbeiteten Bottom-up Schutzklauselkonzepts.
 
 
 » Fokusbeitrag
Aktuelles in Kürze
Rücklick Nationale Tagung Fachkräfte vom 12. September 2016
In Bern hat am 12. September 2016 ein nationales Spitzentreffen «Fachkräfte Schweiz» stattgefunden. Vertreter des Bundes, der Kantone und der Sozialpartner tauschten sich schwerpunktmässig zum Thema "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" aus. KdK-Präsident Jean-Michel Cina wies bei diesem Anlass darauf hin, dass die Kantone schon sehr viel zur Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials unternehmen (w w w. fachkraefte-schweiz. ch). Um Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen, haben die Kantone und Gemeinden beispielsweise das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen in den letzten Jahren massiv ausgebaut, wie die Präsidenten der EDK und der SODK darlegten.
 
 » Medienmitteilung vom 12.  September 2016
Stammtisch der Kantone vom 19. September 2016: Stabilisierungsprogramm 2017–2019
Am Stammtisch diskutierten Mitglieder der Kantonsregierungen mit Ständerätinnen und Ständeräten das Stabilisierungsprogramm 2017–2019. Der Bundesrat will mit dem Stabilisierungsprogramm den Bundeshaushalt um bis zu 1 Milliarde Franken entlasten. Die Kantone sind mit den Vorschlägen des Bundesrates grundsätzlich einverstanden, lehnen jedoch Massnahmen klar ab, die zu Lastenabwälzungen auf die Kantone führen. Dazu gehören vor allem die Bereiche Integration, individuelle Prämienverbilligungen sowie Bildung, Forschung und Innovation.
 
Der Ständerat ist am 28. September 2016 dieser Position der KdK gefolgt: er hat die Sparmassnahmen im Bereich Migration und Integration gestrichen, die Kürzung des Bundesanteils an den Krankenkassenprämien-Verbilligungen abgelehnt und auf die Schliessung von Zollstellen verzichtet. Auch in der Bildung hat der Ständerat die vorgeschlagenen Kürzungen des Bundesrates wesentlich reduziert.
 
Der Stammtisch der Kantone wird von der KdK jeweils am Montagabend in der zweiten Sessionswoche organisiert. Er ist ein wichtiges Gefäss, um den Meinungsaustausch zwischen den Kantonsregierungen und dem Ständerat zu pflegen.
 
 » Faktenblatt Stabilisierungsprogramm 2017-2019
Runder Tisch zu Zentralisierungs- und Dezentralisierungstendenzen in Föderalstaaten am Beispiel der Schweiz
Das Forum of Federations hat gemeinsam mit der KdK, der Universität Bern und der University of Kent am 22. September 2016 ein Rundtischgespräch organisiert. Vorgestellt wurde das aktuelle Forschungsprojekt zu Zentralisierungs- und Dezentralisierungstendenzen in Föderalstaaten. Der Fokus der Diskussion lag auf den Ergebnissen der Fallstudie zur Schweiz.
 
Das Forum of Federations – 1999 in Kanada gegründet – zählt heute neun Partnerländer: Äthiopien, Australien, Brasilien, Deutschland, Indien, Mexiko, Nigeria, Pakistan und die Schweiz. Es versteht sich als Netzwerk, das den Austausch und gegenseitiges Lernen ermöglichen soll. Im Rahmen verschiedener thematischer Programme setzen sich Partnerländer und Wissenschaftler mit spezifischen Herausforderungen in Staaten mit föderalen Strukturen auseinander.
Start TAK-Dialog «Zusammenleben»
Integration ist mehr als eine Sprache zu lernen und einen Job zu haben. Integriert sein heisst auch, dazu zu gehören, Teil der Schweizer Gesellschaft zu sein. Genau hier setzen Projekte der sozialen Integration an. Sie schaffen beispielsweise Räume, Orte und Möglichkeiten zur Begegnung und ergänzen die "traditionellen" Integrationsmassnahmen wie die Sprachförderung oder die Arbeitsintegration. Die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) hat am 8. September 2016 den Integrationsdialog «Zusammenleben» lanciert, um Begegnungen zwischen Einheimischen und Zugewanderten zu fördern und aufzuzeigen, wie wichtig dabei die Freiwilligenarbeit für die gesellschaftliche Integration ist.
 
 » Website TAK-Integrationsdialog «Zusammenleben»
Beschluss des Bundesrates zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution für die Schweiz
Basierend auf einer positiven Evaluation der fünfjährigen Pilotphase des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) hat der Bundesrat am 29. Juni 2016 beschlossen, eine nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) einzurichten. Vorgesehen ist eine Weiterentwicklung der heutigen Strukturen des SKMR. Die neue NMRI soll weiterhin universitär verankert werden und Dienstleistungscharakter aufweisen. Aus Sicht der Kantone ist es wichtig, dass die neue Institution zudem auf schweizerische Gegebenheiten ausgerichtet wird. Hierzu gehören Verständnis für den föderalen Staatsaufbau und Akzeptanz eines unterschiedlichen Vollzugs.
Ringvorlesung «Föderalismus: Auslauf- oder Zukunftsmodell»
Das Institut für Föderalismus der Universität Fribourg lanciert diesen Herbst eine Vortrags- und Diskussionsreihe zu aktuellen Fragen rund um den Föderalismus. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung und Gesellschaft soll eine breite und interdisziplinäre Auseinandersetzung mit dem Zustand und der Zukunft des Föderalismus in der Schweiz und in Europa angestossen werden. Im Zentrum stehen grundsätzliche Themen und aktuelle Streitfragen, wie etwa Bildung, Sozialhilfe, öffentliche Finanzen im Bundesstaat und Migration.
 
 » Programm Ringvorlesung
Interna
Wiederwahl Leitender Ausschuss KdK
Regierungsrat Andrea Bettiga (GL) wurde an der heutigen Plenarversammlung für eine weitere zweijährige Amtszeit als Vertreter der Ostschweiz in den Leitenden Ausschuss der KdK gewählt.
Neuer Generalsekretär KWL
Thomas Abt, dipl. Forsting. ETH und lic. iur., ist seit dem 1. Juli 2016 neuer Generalsekretär der Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft (KWL).
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