Standpunkt der Kantone
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Newsletter KdK: Standpunkt der Kantone
Sehr geehrte Damen und Herren
 
Als neuer Präsident der KdK ist es mir eine Ehre, mich heute ein erstes Mal in dieser Funktion an Sie zu wenden. Der Föderalismus als tragendes Element unseres Landes liegt mir sehr am Herzen. Er ermöglicht, unsere Vielfalt in der Einheit zu leben und hat der Schweiz insgesamt grosse Vorteile beschert.
 
Wichtiger Gradmesser für den Zustand des Föderalismus in der Schweiz ist der Bericht "Föderalismusmonitoring 2014-2016", der im Auftrag der ch Stiftung erarbeitet wird. Die Kantonsregierungen haben den vorliegenden Mehrjahresbericht anlässlich der Plenarversammlung vom 30. Juni 2017 gewürdigt und werden diesen an einer Medienkonferenz am 6. Juli 2017 der Öffentlichkeit präsentieren.
 
Zur Stärkung des Föderalismus gehört aber auch die Beilegung von föderalen Streitigkeiten. In diesem Zusammenhang hat die KdK ein Gutachten zur Frage der gerichtlichen Überprüfung der föderalen Grundsätze in der Schweiz in Auftrag gegeben. Die wichtigsten Erkenntnisse dieses Gutachtens finden Sie im beiliegenden Fokusbericht.
 
Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre und einen angenehmen Sommer.
 
Regierungsrat Benedikt Würth
Präsident KdK
Plenarversammlung vom 30. Juni 2017
Umsetzung Art. 121a BV auf Verordnungsebene – Eckwerte aus Sicht der Kantone
Am 28. Juni 2017 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Umsetzung von Art. 121a BV. Die Kantone haben an der Plenarversammlung eine erste Einschätzung vorgenommen: Grundsätzlich unterstützen die Kantone die Vorlage. Aus Sicht der Kantone ist es wichtig, dass die Umsetzung FZA-kompatibel ist. Die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote, ab welcher befristete Massnahmen zu ergreifen sind, soll nicht zu tief angesetzt werden. Eine zu tiefe Quote birgt die Gefahr, dass allzu viele Berufsgruppen erfasst würden, was zu einer Überlastung der regionalen Arbeitsvermittlungsstellen führen kann. Weiter plädieren die Kantone dafür, bei der Stellenmeldepflicht nur wenige Ausnahmen zuzulassen. Schliesslich fordern die Kantone, dass die derzeit noch offenen Fragen der Finanzierung des Vollzugs der Meldepflicht rasch geklärt werden und gemeinsam mit den Kantonen eine Lösung im Sinne der fiskalischen Äquivalenz erarbeitet wird. An der Plenarversammlung vom 29. September 2017 werden die Kantonsregierungen ihre Positionierung konkretisieren.
Europapolitik
Die Plenarversammlung der KdK hat eine Aussprache über die Europapolitik geführt. Die Kantone sind nach wie vor der Meinung, dass für die Absicherung des bilateralen Wegs der Schweiz ein institutionelles Rahmenabkommen erforderlich ist. Der bilaterale Weg sichert der Schweizer Wirtschaft Marktzugänge, was für den wirtschaftlichen Wohlstand unseres Landes von zentraler Bedeutung ist. Für die Kantone ist aber auch klar, dass eine Lösung sich innerhalb der Leitplanken des Verhandlungsmandats bewegen muss. Das bedeutet, dass der europäische Gerichtshof keine autoritative, abschliessende Rolle in der Streitbeilegung einnehmen kann. Desweitern haben die Kantone wiederholt klar gemacht, dass sie Vorbehalte gegenüber horizontalen Regeln in einem institutionellen Rahmenabkommen haben (bspw. im Bereich der staatlichen Beihilfen). Die Kantone bringen insbesondere auch in diesem Bereich ihre Anliegen und Positionen im Rahmen der Mitwirkung ein.
Steuervorlage 17
Die Plenarversammlung der KdK hat die steuerpolitische Agenda und die Eckwerte der Steuervorlage 17 (SV 17) zur Kenntnis genommen, die der Bundesrat am 9. Juni 2017 verabschiedet hat. Die Kantonsregierungen bedauern, dass der Bundesrat die Empfehlungen des Steuerungsorgans – bestehend aus Vertretern des Eidgenössischen Finanzdepartements und der Kantone – nicht integral übernommen hat. Der Entscheid des Bundesrats, den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer nur auf 20,5% statt auf 21,2% zu erhöhen, gefährdet die Ausgewogenheit der Vorlage und respektiert den Steuerföderalismus nicht mehr. Die KdK teilt das Unverständnis und Befremden des Vorstands der FDK. Die Kantone werden in der Vernehmlassung zur SV 17 des Bundesrates Stellung nehmen.
 
 » Medienmitteilung FDK vom 12.  Juni 2017
Änderung der Asylverordnung 2 und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern: Stellungnahme der Kantone
Die Kantone begrüssen die Absicht des Bundesrates, administrative Zugangshürden zum Arbeitsmarkt für Personen aus dem Asylbereich abzubauen. Besonders befürwortet wird die Abschaffung der Sonderabgabe. Die vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen werden von den Kantonen unterstützt.
 
 » Stellungnahme der KdK vom 30.  Juni 2017
Revision des AHV-Gesetzes - Optimierung Aufsicht 2. Säule: Stellungnahme der Kantone
Anfang April 2017 hat das EDI eine Revision des AHV-Gesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Neben einer Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule sieht die Vorlage auch eine Optimierung der Aufsicht in der 2. Säule vor. Diesbezüglich schlägt der Bundesrat eine Ergänzung des BVG vor, wonach die Mitglieder der Aufsichtsbehörde weder Angehörige der Kantonsregierung sein noch irgendein Amt in der Kantonsverwaltung ausüben dürfen.
Die Kantone lehnen diesen unnötigen Eingriff des Bundes in ihre Organisationsautonomie ab. Die Kantone wollen auch in Zukunft direkt über die Organisation der Aufsicht in der 2. Säule entscheiden können. Die aktuelle Regelung garantiert die Unabhängigkeit der Aufsichtstätigkeit hinreichend und es gibt keine konkreten Anhaltspunkte für die vom Bundesrat befürchteten Interessenkonflikte. Deshalb besteht aus Sicht der Kantone hier kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
 
 » Stellungnahme der KdK vom 30.  Juni 2017
Föderalismusmonitoring 2014 - 2016
Seit 2005 führt die KdK im Auftrag der ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit ein jährliches Föderalismusmonitoring durch. Damit wollen die Kantone aufzeigen, wie sich der Föderalismus in der Schweiz entwickelt und wie er gestärkt werden kann. Alle drei Jahre wird eine umfassende Analyse der Föderalis-musentwicklung in der Schweiz mit politischen Schlussfolgerungen publiziert. Der Mehrjahresbericht 2014-2016 wurde an der Plenarversammlung diskutiert. Die daraus abgeleiteten Forderungen der Kantone werden am 6. Juli 2017 im Rahmen einer Medienkonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.
Fokus
Gerichtliche Überprüfung föderaler Streitigkeiten
Aus Sicht der Kantone lässt sich der Föderalismus in seiner Substanz nur erhalten, wenn die Einhaltung föderalistischer Grundsätze auch justiziabel, also gerichtlich entscheidbar ist. Die KdK hat deshalb ein Gutachten zur Frage der "Gerichtlichen Überprüfung der föderalen Grundsätze in der Schweiz“ in Auftrag gegeben. Die wichtigste Erkenntnis aus dem Gutachten lautet: Obwohl die Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt, können die Kantone im Einzelfall mit einer staatsrechtlichen Klage Verletzungen von föderalistischen Grundsätzen gerichtlich feststellen lassen.
 
 » Fokusbericht
 
 » Gutachten von Prof.  Dr.  Felix Uhlmann
Aktuelles in Kürze
Integrationsagenda Schweiz
Am 3. März 2017 präsentierten die KdK, SODK und EDK der EJPD-Vorsteherin und dem WBF-Vorsteher die Ergebnisse einer Erhebung zum finanziellen Bedarf der Kantone für die Integration, Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asylbereich sowie für Angebote, die spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zu einer formalen Ausbildung auf Stufe Sek II ermöglichen.
 
Bund und Kantone haben sich in der Folge auf ein gemeinsames Vorgehen, die Integrationsagenda Schweiz, geeinigt. Im Rahmen der Integrationsagenda sollen bis Ende 2017 gemeinsame Ziele ausgearbeitet werden, um (1.) die Integrationsförderung als Prozess ab der Einreise bis zur Bildung/Erwerbsarbeit zu stärken, um (2.) spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zu Bildungswegen zu ermöglichen und um (3.) Integrationsmassnahmen für anerkannte Flüchtlingen und vorläufig aufgenommene Personen zu intensivieren. Zudem sollen die für die Umsetzung dieser Ziele benötigten finanziellen Mittel und die erwarteten Einsparungen aufgezeigt werden.
 
In einem separaten Prozess verhandeln Bund (SEM) und die SODK über die Abgeltung der kantonalen Aufwendungen für die Unterbringung und Betreuung von minderjährigen Personen aus dem Asylbereich.
Stammtisch der Kantone vom 6. Juni 2017: Erbebenkonkordat und KESB
Gegen Schäden infolge Erdbeben sind in der Schweiz nur knapp 10 Prozent der privaten Gebäude versichert. Das soll sich ändern. Die kantonale Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr ist daran, ein interkantonales Konkordat für eine obligatorische Erdbebenversicherung zu erarbeiten (IKEV). Im Mai 2017 hat sie dazu Eckwerte verabschiedet, die den Ständerätinnen und Ständeräten am Stammtisch anlässlich der Sommersession vorgestellt worden sind. Das Konkordat soll in Kraft treten, wenn so viele Kantone mitwirken, dass mindestens 85 Prozent der zu versichernden Gebäude und Sachwerte abgedeckt sind. Die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Versicherungslösung ist jedoch Bedingung für ein IKEV. Der Bundesrat wird aufgefordert, die dazu erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen. Bis Ende 2017 wird die KdK bei den Kantonen nun eine verbindliche Umfrage über die Schaffung eines IKEV durchzuführen.
 
Ende März 2017 legte der Bundesrat eine erste Analyse zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht vor, das seit 2013 in Kraft ist. Die Kantone teilen die positive Gesamtwürdigung im Bundesratbericht. Es liegen keine Hinweise vor, dass seit Einführung der KESB mehr Massnahmen angeordnet worden wären. Auch eine Kostenexplosion hat nicht stattgefunden. Die Kantone sind bestrebt, bei den Verfahren nahestehende Personen einzubeziehen und bei den Abklärungen und Entscheideröffnung vermehrt das mündliche Gespräch mit den Betroffenen und ihren Bezugspersonen zu suchen.
Nationale Integrationskonferenz vom 19. Juni 2017
Über 250 Akteure aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft haben an der dritten Nationalen Integrationskonferenz darüber diskutiert, wie die Integration von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz weiter verbessert werden kann. Im Fokus stand die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden mit nichtstaatlichen Akteuren aus den gesellschaftlichen Bereichen Arbeiten, frühe Kindheit und Zusammenleben. Wichtigstes Ergebnis der Konferenz: Die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure muss vor Ort verstärkt werden – dort wo die Menschen leben und arbeiten.
 
 » Medienmitteilung
Sondermarke zum Thema Föderalismus
 
Anlässlich des 50-Jahr-Jubiläums der ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit ist bei der Post eine Sondermarke zum Thema Föderalismus erschienen. Die St. Galler Illustratorin Sylvia Geel hat aus den Farben und Formen aller 26 Kantonswappen eine Gesamtkomposition geschaffen, welche die Einheit in der Vielfalt symbolisiert. Die Marke ist an allen Poststellen der Schweiz oder unter https://w w w. postshop. ch/de/Produkte/Briefmarken erhältlich.
Interna
Neues Mitglied im Leitenden Ausschuss der KdK
Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann (BS) wurde als Vertretung der Nordwestschweiz neu in den Leitenden Ausschuss der KdK gewählt. Sie übernimmt ab 1. Juli 2017 den freiwerdenden Sitz von Regierungsrätin Esther Gassler (SO).
Neues Präsidium SODK
Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hat einen neuen Präsidenten: Gewählt wurde Regierungsrat Martin Klöti (SG). Er tritt per 1. August 2017 die Nachfolge von Regierungsrat Peter Gomm (SO) an.
Neuer Präsident KWL
Regierungsrat Josef Hess (OW) wurde zum neuen Präsidenten der Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft (KWL) gewählt. Er übernimmt das Amt per 1. Juli 2017 von Staatsrätin Jacqueline de Quattro (VD).
Impressum & Kontakt
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