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Sehr geehrte Damen und Herren,
„Der Anspruch auf Elternunterhalt ist verwirkt, wenn der
Bedürftige durch unwürdiges Verhalten das Familienband zerrissen hat.“
Dies berichtet die neueste Ausgabe der Zeitschrift FamExpress mit Hinweis auf
eine Entscheidung des OLG Oldenburg (Urt. v. 25.10.2012 – 14 UF 80/12).
Der besondere Clou an dieser Entscheidung: Ein Unterhaltsanspruch ergibt sich
nicht allein aus der Biologie. Vielmehr versteht das Gericht die Familie als
Solidarverband gegenseitiger Verantwortung. Kündigen die Eltern diesen
Solidarverband einseitig auf, gibt es im Zweifelsfall auch keinen
Unterhaltsanspruch gegenüber den Kindern.
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Was bedeutet das für Ihre familienrechtlichen Mandate? Das verrät Ihnen die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift FamExpress:
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Von der Darlegungs- und Beweislast für die Verwirkungsgründe
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über Hinweise zu schriftlichen Zeugenaussagen von Verwandten
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bis hin zur „Verzeihens-Falle“ -
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so macht Sie der FamExpress fit für Ihre Beratungspraxis.
Typisch FamExpress: Schnelle Lösungen für den Alltag statt hochwissenschaftlicher Kommentierungen.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
haben Sie etwa Zeit, sich alle 14 Tage durch 100 Seiten Bleiwüste zu quälen?
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der FamExpress auf 12 Seiten das Wesentliche für die Familienrechtspraxis
auf den Punkt. Ohne Schnörkel und ohne wissenschaftlichen Ballast – einfach
nur Sachverhalt, aktuelle Entscheidung plus Praxistipps. Sparen Sie Zeit und
profitieren Sie Monat für Monat von:
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der Entscheidungs-Hitliste mit den 10 Entscheidungen des Monats, die für Sie in der täglichen Praxis wirklich von Bedeutung sind,
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den vielen Praxishinweisen erfahrener Familienrechtler,
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den kurzen und prägnanten Entscheidungsbewertungen von unseren Familienrechtsexperten, die Sie direkt bei der Lösung Ihrer Fälle unterstützen.
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Kurz: FamExpress tut alles, damit Sie schneller auf dem neuesten Stand sind.
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Als Dankeschön können Sie sofort den Artikel zum Elternunterhalts-Urteil
kostenlos herunterladen. Wenn Ihnen die Zeitschrift gefällt, brauchen Sie
nichts weiter zu unternehmen. Sie profitieren dann Monat für Monat von den
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eine kurze Nachricht binnen 14 Tagen an den Verlag – per Fax, E-Mail oder Telefon.
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