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Pferdekauf: Recht von Käufern gestärkt.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine bisherige restriktive Auslegung des § 476 BGB zur Beweislastumkehr bei Verbraucherverkäufen zugunsten des Käufers angepasst. „Ein Urteil, das erhebliche Auswirkungen auf den Handel mit Pferden hat“, sagt Thomas Doeser, Rechtsanwalt aus Tübingen.
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