Newsletter 30-1 / 2014 vom 22.07.2014
 
Aktuell
Mobilität und Infrastruktur in Niedersachsen
GVN-Vizepräsidenten treffen Verkehrsminister Lies
Gleich zweimal kurz hintereinander hatten Vertreter unserer Mitgliedsbetriebe Gelegenheit dem Niedersächsischen Verkehrsminister Olaf Lies (SPD), die Notwendigkeit einer funktionierenden Verkehrsinfrastruktur aus Sicht des Verkehrsgewerbes zu erläutern.
Beim 3. Verkehrstag in Holzminden hatte die „B240-Initiative e.V.“ für eine bessere Verkehrsanbindung des Landkreises Holzminden, angeführt vom GVN-Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Vereins, Helmut Schneider, sowie seinem Stellvertreter, Fritz-Gerhard Hamann, wesentlich die Grundlage für eine intensive Diskussion gelegt. Der von der Initiative beauftragte Dr. Daniel Schiller vom Niedersächsischen Institut für Wirtschaftsforschung stellte dabei vorab Teile seines Gutachtens zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region da. Sein Fazit war ernüchternd: „Schlechte Erreichbarkeit wird als überragendes Wachstumshemmnis wahrgenommen.“ Hiervon betroffen sind natürlich auch bestehende Betriebe, die mit Investitionsentscheidungen zurückhaltend agieren. Lies nahm die Argumente dankend auf und betonte wertvolle Impulse für die Entwicklung im ländlichen Raum aufgenommen zu haben. Er werde diese in die weitere Überlegungen bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans einfließen lassen werde, ohne sich jedoch bei den Realisierungschancen festzulegen.
"Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist das Zugpferd für unsere Region, der bedeutendste Wirtschaftskatalysator. Rechts und links von ihr entstehen wirtschaftlich prosperierende Räume!". Diese grundlegende Aussage traf GVN-Vizepräsident Hubertus Kobernuß, anlässlich eines IHK-Forums in Hannover-Langenhagen, bei dem Spitzenpolitiker auf niedersächsische Unternehmer aus den verschiedensten Wirtschaftsbereichen trafen, um den hohen Stellenwert einer funktionsfähigen Infrastruktur für ihre Wettbewerbsfähigkeit ebenso deutlich machten, wie ihre Erwartungen an die Verkehrspolitik in Bund und Land. Verkehrsminister Lies erneuerte bei dieser Veranstaltung seine Position, trotz der knappen Mittel und Schuldenbremse das Thema Neubau und Lückenschlüsse nicht zu vernachlässigen und gab ein klares Bekenntnis zur A20 ab. Der Staatssekretär beim Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann (CDU) kündigte dazu an, dass der Ausbau der Europastraße E 233 von Cloppenburg in Richtung Niederlande als gemeinsames Projekt von öffentlicher Hand und privaten Investoren geplant werde. Der hohe Anteil des Schwerlastverkehrs mache eine Refinanzierung möglich.
Konjunktur und Wirtschaft
Zahlen – Daten – Fakten 2015
DSLV startet Branchenerhebung unter seinen Mitgliedern
 
Sowohl für die Unternehmensplanung als auch für die Verbandsarbeit sind empirisch gesicherte Daten erforderlich und aufschlussreich. Die amtliche Verkehrsstatistik bleibt im Hinblick auf die Speditions- und Logistikbranche oft lückenhaft. Aus diesem Grund startet der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) in diesen Tagen wieder mit seiner Erhebung der Branchenstatistik „Zahlen – Daten – Fakten aus Spedition und Logistik 2015“. Seit 1962 führt der Verband diese bundesweit einmalige Branchenerhebung alle fünf Jahre unter seinen Mitgliedsbetrieben durch.
Der Nutzen der DSLV-Statistik besteht vor allem darin, dass diese strukturelle Veränderungen und Entwicklungstendenzen der Branche sichtbar macht. Die Unternehmen erhalten Vergleichszahlen und die gewerbepolitische Arbeit des DSLV und seiner Landesverbände wird durch statistische Daten unterstützt. Darüber hinaus gewinnt die Öffentlichkeitsarbeit der Speditions- und Logistikbranche mithilfe der Branchenzahlen gegenüber der verladenden Wirtschaft, Politik und Wissenschaft sowie Ministerien, Behörden und Verbänden an Aussagekraft.
 
Hier gelangen Sie zur Teilnahme auf die DSLV-Homepage und zu weiteren Informationen. Als Zugangscode benötigen Sie Ihre DSLV-Mitgliedsnummer, die wir Ihnen gern auf Anforderung mitteilen (spedition@gvn.de). Der Online-Fragebogen kann abschnittsweise bearbeitet werden und wird automatisch zwischengespeichert. Somit ist sichergestellt, dass die Fragen von den jeweils zuständigen Ansprechpartnern der Unternehmen, unter Berücksichtigung ihrer zeitlichen Verfügbarkeit, beantwortet werden können. Die Befragung soll bis Ende August 2014 abgeschlossen sein. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Sie werden ausschließlich dazu verwendet, eine neutralisierte Gesamtstatistik zu erstellen.
 
BAG:
Moderates Wachstum der Güterverkehrsnachfrage in Deutschland im Jahr 2013
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat die Erkenntnisse der verkehrsträgerübergreifenden Marktbeobachtung im Jahresbericht 2013 zusammengefasst.
 
Demnach fand die deutsche Güterverkehrswirtschaft im Einklang mit der konjunkturellen Entwicklung in Deutschland nach schwachem Jahresbeginn im Laufe des Jahres 2013 wieder zu einem moderaten Wachstum zurück. Insgesamt stieg die im Straßen-, Schienen- und Binnenschiffsgüterverkehr beförderte Gütermenge im Vergleich zum Jahr 2012 um rund 1,7 Prozent auf rund 3,5 Mrd. t, die Verkehrsleistung im Inland erhöhte sich um rund 1,1 Prozent auf 453,4 Mrd. tkm (ohne Straßengüterverkehr ausländischer Fahrzeuge in Deutschland).
 
Den vollständigen Bericht finden Sie hier.
 
Dieselpreise im Juni 2014 geringfügig gestiegen
Die monatlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten „Dieselpreise bei Abgabe an Großverbraucher“ liegen jetzt für Juni 2014 vor.
 
Der DSLV hat die häufig als Bemessungsgrundlage zur Vereinbarung eines variablen Dieselzuschlags herangezogenen Werte zu einer Zeitreihe zusammengefasst. Danach sind die Kraftstoffpreise im Juni 2014 gegenüber dem Vormonat um 0,7 Prozent gestiegen. Im Vergleich zum Juni 2013 ergibt dies eine Abnahme von minus 0,8 Prozent.
 
Die absoluten Werte finden Sie hier.
Internationaler Verkehr, Luft- und Seehafenspedition
CLECAT Newsletter-Nr. 28/2014
Den aktuellen englischsprachigen Newsletter der europäischen Speditionsvereinigung CLECAT haben wir für Sie im Internet eingestellt.
 
Sie finden diesen hier.
Verkehrspolitik
BAG-Fördermittelverfahren: Aktuelle Informationen zu den Förderprogrammen
Im Rahmen eines Verbändegesprächs im BMVI teilte das BAG mit, dass die für das Förderjahr 2014 gestellten Förderanträge im Bereich De-minimis komplett beschieden worden sind. Im Förderprogramm Ausbildung stehen noch 35 Millionen Euro zur Verfügung. Damit könnten in 2014 noch circa 2.000 Ausbildungsprogramme, die bis 2017 terminiert sind, gefördert werden. Anträge auf Ausbildungs-förderung können also weiterhin gestellt werden. Die Fördermittel im Bereich Weiterbildung reichen ebenfalls aus, und alle Anträge werden bis spätestens Ende August 2014 beschieden sein. Das BAG bittet die Unternehmen eindringlich um die zeitnahe Zusendung der Verwendungsnachweise für das Förderjahr 2014.
 
Weiterhin hat das BAG hat wichtige Hinweise zu den Änderungsmitteilungen für die Fördermittelverfahren Aus- und Weiterbildung sowie De-minimis veröffentlicht.
 
Nähere Informationen zu beiden Themen finden Sie hier.
 
BAG-Fördermittelverfahren: Güterkraftverkehrsunternehmen wegen Subventionsbetrug verurteilt
Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Verantwortlichen eines Güterkraftverkehrsunternehmens wegen Subventionsbetrug zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Das Verfahren gegen einen weiteren Verantwortlichen wurde gegen Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 30.000 Euro eingestellt.
 
In den Jahren 2009 bis 2011 beantragten die Angeklagten für ihr Unternehmen die Förderung von Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern ihres Unternehmens in Höhe von insgesamt rund 1,2 Mio. Euro. Um die Fördergelder zu erhalten, täuschten die Unternehmer die Bewilligungsbehörde durch Vorlage inhaltlich falscher Unterlagen. Tatsächlich waren die zur Abrechnung vorgelegten Angaben über Weiterbildungsmaßnahmen und die Anzahl der angeblichen Teilnehmer aus der Luft gegriffen, keine der angegebenen Maßnahmen hatte stattgefunden. Um dies gegenüber der Bewilligungsbehörde noch weiter zu verschleiern, gründeten sie ein Unternehmen, das die angeblichen Weiterbildungen durchgeführt haben soll. Dieses Unternehmen erstellte Scheinrechnungen über in Wirklichkeit nicht erfolgte Schulungen; die Angeklagten legten die Scheinrechnungen bei der Bewilligungsbehörde vor.
 
Neben der strafrechtlichen Sanktion hat in diesen und vergleichbaren Fällen der Subventionsbetrug weitreichende Folgen für die Antragsteller. Zunächst werden die zu Unrecht ausgezahlten Fördergelder nebst Zinsen zurückgefordert. Ferner werden Antragsteller bei einer rechtskräftigen Verurteilung für die drei Folgejahre von allen Förderprogrammen des Bundesamtes für Güterverkehr ausgeschlossen.
Quelle: BAG
Steuern, Zoll und Außenwirtschaft
Durchgehender Beförderungsvertrag – zuständige Ausgangszollstelle
Das Bundesfinanzministerium weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass der Transport von Waren in ein Drittland mit durch-gehendem Beförderungsvertrag zwar auch per Lkw auf der Straße zulässig ist, jedoch muss die Grenze im Eisenbahn-, Post-, Luft- oder Seeverkehr passiert werden.
 
Beim Warenexport über Finnland in die Russische Föderation erfolgt der tatsächliche Grenzübertritt in der Regel per Lkw, auch wenn zuvor Teilstrecken im See- und Luftverkehr befördert wurden. Ausgangszollstelle ist dann die letzte finnische Landstraßenzollstelle. Die vorgezogene Ausgangsabfertigung mit durchgehendem Beförderungsvertrag kann daher nicht in Anspruch genommen werden. Dies gilt entsprechend auch bei Ausfuhren über andere Mitgliedstaaten.
 
Weitere Einzelheiten lesen Sie hier.
Personal und Ausbildung
Endspurt Nachwuchspreis Spedition und Logistik 2014 -
Bewerbungsschluß am 31.07.2014
Seit 2006 schreibt der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) gemeinsam mit der Deutschen Verkehrs-Zeitung (DVZ) den Nachwuchspreis Spedition und Logistik aus. Am laufenden Wettbewerb können Kaufleute für Spedition und Logistik-dienstleistung teilnehmen, die ihre IHK-Abschlussprüfung im Sommer 2013, im Winter 2013/2014 oder im Sommer 2014 mit der Note sehr gut (92-100 Punkte) abgelegt haben, nicht älter als 32 sind und deren Ausbildungsbetrieb oder Arbeitgeber Mitglied eines Landesverbandes des DSLV ist.
Die bundesweit sechs Punktbesten werden zu einem Auswahlgespräch am 2. September 2014 nach Bonn eingeladen, wo sie zu einem Thema aus dem Bereich Internationale Spedition und Logistik präsentieren werden. Dabei ermittelt eine Jury die drei Erstplatzierten, die zum DSLV-Unternehmertag am 18. und 19. September 2014 nach Berlin eingeladen werden. Bewerber für den Nachwuchspreis Spedition und Logistik 2014 können sich noch bis zum 31. Juli 2014 direkt beim DSLV anmelden.
 
Der Sieger des Wettbewerbs des letzten Jahres, Christian Hensen, hat bereits den nächsten Erfolg erzielt. Hensen ist Regionalsieger Europa des FIATA-Nachwuchswettbewerbs Young International Freight Forwarder of the Year Award YIFFYA 2014 und wird im nächsten Schritt Europa auf dem FIATA-Weltkongress am 15. Oktober 2014 in Istanbul vertreten.
 
Die Informationen zum Wettbewerb und das Teilnahmeformular stehen auf der Internetseite w w w. dslv. org des DSLV.
 
IRU-Ehrendiplom für Fahrer 2014
Auch in diesem Jahr verleiht die International Road Transport Union (IRU) wiederum ein Ehrendiplom an im nationalen und grenz-überschreitenden Straßenverkehr tätige verdiente Fahrer, denen diese Auszeichnung aufgrund langjähriger Berufstätigkeit und hoher Fahrleistungen, unfallfreien Fahrens sowie tadellosen Verhaltens im Verkehr zu teil werden soll.
Interessierte Mitgliedsunternehmen können die Antragstellung online vornehmen. Im Feld „Nationaler Verband“ ist der DSLV (Spedition und Logistik) bzw. FEDEMAC (Möbelspedition) einzutragen. Für jeden zu nominierenden Fahrer muss ein separater Antrag ausgefüllt werden.
 
Die Auszeichnung wird konkret an Fahrer verliehen, die
 
  • ihren Beruf seit mindestens 20 Jahren regelmäßig und ununterbrochen ausgeübt haben,
     
  • seit mindestens fünf Jahren bei demselben – das ihn nominierende – Transportunternehmen beschäftigt sind,
     
  • mindestens eine Million Kilometer im nationalen oder im grenzüberschreitenden Verkehr zurückgelegt haben,
     
  • in den letzten 20 Jahren keinen schweren Verkehrsunfall mit Personenschaden verursacht haben,
     
  • in den letzten fünf Jahren nicht gegen Verkehrs-, Zoll- oder Verwaltungsvorschriften in ihren Ländern oder in zu durchfahrenden Ländern in schwerwiegender Weise verstoßen haben.
Die Auszeichnung, die aus einem Ehrendiplom, einem silbernen Abzeichen und einer silbernen Ehrennadel besteht, wird einmal jährlich zum Ende des Jahres durch das Präsidium der IRU verliehen.
 
Nur vollständig ausgefüllte Anträge werden von der IRU bearbeitet und können bis spätestens 31. August 2014 eingereicht werden. Die IRU weist ausdrücklich darauf hin, dass Meldungen, die nach dem oben genannten Termin eingehen, nicht berücksichtigt werden können.
 
Das Antragsformular finden Sie hier w w w. iru. org
 
Entwurf einer Vierten Ausnahme-Verordnung zur Fahrerlaubnis-Verordnung
über Ausnahmen für den Einsatz von Elektrofahrzeugen
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat dem DSLV e. V. den Entwurf einer Vierten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung übersandt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
 
Mit der Ausnahme-Verordnung soll eine Rechtsgrundlage für Ausnahmen für den Einsatz von Elektrofahrzeugen vom bestehenden Fahrerlaubnisrecht geschaffen werden. Im Fahrerlaubnisrecht kommt es nach Angaben des BMVI bei Elektrofahrzeugen / Fahrzeugen mit elektrifiziertem Antrieb, immer häufiger zu der Konstellation, dass Fahrzeuge, für die eigentlich aufgrund ihrer Fahrzeugkonstruktion eine Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) erforderlich wäre, lediglich aufgrund des Gewichts des Elektroantriebs die dortige Gewichtsgrenze überschreiten und somit nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse C 1 (Lkw-Klasse) geführt werden dürfen. Die Folge sind höhere Kosten zum Erwerb des Führerscheins der Klasse C 1 sowie die zeitlichen und finanziellen Aufwendungen und die damit verbundenen Pflichten aus dem Berufskraftfahrerqualifikationsrecht.
 
Aus Sicht des DSLV ist die geplante Ausnahme für den Einsatz von Elektrofahrzeugen vom bestehenden Fahrerlaubnisrecht grundsätzlich zu begrüßen.
 
Wenn Sie Anmerkungen zu dem Verordnungsentwurf und hier insbesondere zu den „Anforderungen an die zusätzliche Fahrzeugeinweisung“ in Anlage 1 zu § 1 der Ausnahmeverordnung, haben, die der DSLV in Vorbereitung zu seiner Stellungnahme berücksichtigen soll, bitten wir Sie, uns diese unter spedition@gvn.de bis 30. Juli 2014 zu übersenden.
Aus den Bezirken
Braunschweig:
Hanseatische Tugenden – 75 Jahre Spedition Wandt, Braunschweig
„Namen und Gesichter im Speditionsgewerbe kommen und gehen“, schreibt die Braunschweiger Zeitung, „die Branche ist von Konzentrationsprozessen und Übernahmen gekennzeichnet. Bei der Spedition Wandt ist das anders, 75 Jahre besteht der Familienbetrieb bereits.“Der Name Wandt hat in Braunschweig Klang. Er steht nicht nur für erfolgreiches Unternehmertum sondern auch für ehrenamtliches Engagement. Adalbert Wandt als IHK-Vizepräsident und Präsident des GVN sowie BGL und sein Bruder Gerhard Wandt viele Jahre als Mitglied im Rat der Stadt.„Nach dem Vorbild hanseatischer Kaufleute“ so Oberbürgermeister Ulrich Markurth; „wie ehrbare Kaufleute“ so IHK-Präsident Wolf-Michael Schmid.
Die Erfolgsgeschichte begann im Jahr 1939 am Braunschweiger Hafen als der Gründer, Adalbert Wandt senior, als 24jähriger Bäckermeister mit einem ersten Büssing-LKW begann, besichert durch einen Kartoffelacker im Eichsfeld. GVN-Vizepräsident und Vorsitzender der Fachvereinigung Güterkraftverkehr und Entsorgung, Hubertus Kobernuß, lobte in seinem Grußwort aus Anlass des Jubiläumsempfangs die vielen langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dankte insbesondere den Partnerinnen für deren intensive Unterstützung über oft schwierige Jahre. Besonders bemerkenswert sei die bereits gefundene Nachfolgeregelung im Unternehmen durch die nächste Generation mit Aline Marleen und ihrem Bruder Anthony Benedikt Wandt. Neben dem BGL-Vizepräsidenten Hans-Dieter Otto aus Sachsen-Anhalt gratulierten die niedersächsische BAG-Chefin Marianne Heesing und der Landesgeschäftsführer Gerhard Ibrügger mit einer GVN-Ehrenurkunde und dankte für die Mitgliedschaft im Verband seit dem 24. 4. 1947.
 
Hannover: 12. Imageveranstaltung bei Böhm in Langenhagen
Bereits zum 12. Mal fand am vergangenen Wochenende bei herrlichem Sommerwetter die Imageveranstaltung der Böhm Güterkraftverkehrs GmbH und von Mercedes Bartels rund um das Verkehrsgewerbe in Langenhagen statt. Vorträge, Stammtische und Themeninseln unter anderem aus den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt sorgen auf dem Marktplatz neben Ausstellungsfahrzeugen und Exponaten für den fachlichen Rahmen der durch ca. 30 Aussteller begleiteten Veranstaltung.
Für das leibliche Wohl wurde auf vielfältigste Art und Weise gesorgt und für die Kinder waren die Hüpfburg und das Bungeetrampolin die viel umlagerten Attraktionen des Tages. Die erwachsenen Gäste waren erneut begeistert vom Live Auftritt der „Big Maggas“ und der anschließenden Disko und feierten bis spät in die Nacht hinein.
 
Das auch noch viel Gutes an diesem Tag mit Spenden und Aktionen zu Gunsten von Hilfsorganisationen dgetan wurde ist keinesfalls zu unterschlagen. Herzlichen Glückwunsch der Familie Böhm zu dieser tollen Veranstaltung.
 
Stade: 121. Fernfahrerstammtisch in Sittensen
 
Auf dem 121. Fernfahrerstammtisch, zu dem die Polizeidirektion Lüneburg wieder in den Shell-Autohof Sittensen geladen hatte, informierten die Moderatoren des Fernfahrerstammtisches die rund 20 Zuhörer über die Schlafstörung Schlafapnoe.
Hierzu führte POK Jens Platen von der Autobahnpolizei Sittensen aus, dass es sich bei Schlafapnoe um eine Atemstörung während des Schlafes handelt. Diese hat Müdigkeit, Unkonzentriertheit und Tagesschläfrigkeit zur Folge. Statistiken belegen, dass jeder vierte Verkehrsunfall Müdigkeit oder Tagesschläfrigkeit als Ursache hat. Kraftfahrer mit schlafbezogenen Atemstörungen haben ein siebenfach höheres Risiko einen Verkehrsunfall zu verursachen. Zu den Risikogruppen für Schlafapnoe zählen meistens Männer zwischen 30-60 Jahren. Begünstigend für diese Krankheit wirken sich zudem starkes Übergewicht, Alkohol- & Nikotinkonsum, sowie unregelmäßige Schlafzeiten aus. Zu den Symptomen zählen unruhiger Schlaf, Durchschlafstörungen, Tagesmüdigkeit, Kopfschmerzen beim Erwachen, Schwindel nach dem Aufstehen und nächtliches Schwitzen.
 
Stellt man mehrere Symptome bei sich fest, ist es ratsam einen Arzt zu konsultieren. Als Therapie bei dieser Krankheit kommt beispielsweise das Tragen einer Atemmaske (CPAP-Gerät) während des Schlafes in Betracht, die mit positivem Überdruck die Atemwege frei hält, so Platen. Die Erfahrungen zeigen, dass diejenigen, die eine Nacht mit dieser Maske geschlafen haben, diese nicht mehr missen wollen.
 
Im Anschluss an diesen interessanten Vortrag bot Jens Platen den Teilnehmern an, sich einem Test mit dem Pupillomaten zu unterziehen. Hierbei handelt es sich um ein Gerät, welches die Pupillenunruhe und Lidschläge misst und so Rückschlüsse auf eine mögliche Schlafstörung zulässt. erkennt. Viele der Teilnehmer ließen sich die Chance nicht entgehen und nahmen dieses Angebot gerne an.
 
Im Anschluss luden die Moderatoren des Fernfahrerstammtisches zum 122. Stammtisch am 06.August 2014 zu dem Thema "Bußgeldverfahren" in den Autohof Sittensen ein.
Termine und Veranstaltungen
Anmeldeunterlagen logitrans 2014 in Istanbul:
Anmeldeschluss am 31. Juli 2014
die logitrans – internationale Fachmesse für Transport und Logistik – in Istanbul, bietet Ihnen Gelegenheit, sich persönlich mit Ihren Geschäftspartnern aus der Türkei und den Anrainerstaaten auszutauschen sowie neue Kundenpotenziale zu erschließen. Treffen Sie Entscheider aus Logistik, Handel und Industrie auf der diesjährigen logitrans vom 19. bis 21. November 2014 in Istanbul und melden Sie sich noch bis zum 31. Juli 2014 an.
 
Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen die Durchführungsgesellschaft IEC Berlin – Inter Expo Consult GmbH, Herr Norman Fuchs per E-Mail: fuchs@iecberlin.de oder telefonisch unter 030 283939-13 zur Verfügung.
BVN-Seminarhinweis
Fachkundelehrgang Güterkraftverkehr mit integrierter Übungsprüfung
Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung der IHK auf der Basis der Berufszugangsverordnung (GBZugV) vom 21.12.2011. Behandelt werden: Kfm. Grundwissen, Gewerbevorschriften, Buchführung, Kostenrechnung, Steuer- und Sozialwesen, Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht, Straßenverkehrsvorschriften, Spedition, Marketing, Betriebsführung, Lebensmittelbeförderung, Verkehrssicherheitslehre, Ladungssicherung, Umweltmanagement, Unfallverhütung sowie Maßnahmen gegen unerlaubte Rauschmittelbeförderung, Preisbildung und AGB für die unterschiedlichen Sparten des gewerblichen Güterkraftverkehrs, Gefahrgutbeförderung, GüKG, Transportrecht.
Unter der Anleitung erfahrener Lehrkräfte wird am Ende des Lehrganges eine Übungsprüfung mit anschließender ausführlicher Auswertung durchgeführt. Mit dieser Übung haben Sie die Möglichkeit, unter Prüfungsbedingungen Ihren Wissensstand zu testen, zu festigen und den Prüfungsablauf zu trainieren.
 
BVN-Seminar 2-3369/14:
Kosten: € 990,00 zzgl. ca. € 85,00 Lehrmaterial
Termin: 06.10.2014 - 22.10.2014 (08:00-17:25 Uhr)
Ort: Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen (BVN) e. V., Lister Kirchweg 95, 30177 Hannover
 
Weitere Infos finden Sie hier. . . 
SVG-Seminarhinweis
EU-Kraftfahrer-Weiterbildung:
7 Stunden nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Wie berichtet, haben BVN, GVN und die Straßenverkehrs-Genossenschaft (SVG) Niedersachsen/Sachsen-Anhalt eG ihr Angebot zur vorgeschriebenen Weiterbildung (35 Stunden in 5 Jahren) nach dem BKrFQG gebündelt.
 
Die SVG bietet diese Seminare für alle Unternehmen und Fahrer fortlaufend an vielen Standorten in Niedersachsen an, sodass es möglich ist, ohne lange Fahrzeiten an einer Schulung teilzunehmen. Die bewährte Qualität ist weiterhin sichergestellt. Das Vermitteln von Kenntnissen durch Referenten mit sehr guten Branchenkenntnissen erhöht die Effektivität im Sinn der Schulungsteilnahme.
 
Die Weiterbildungen der SVG beinhalten ein Rundum-Sorglos-Paket: Seminargetränke, Mittagsverpflegung und SVG Lehrmaterial sind im Komplettpreis immer enthalten.
 
Hannover (jeweils 115,00 €):
23.08.2014 Arbeits- und Gesundheitsschutz
06.09.2014 Notfallmanagement
13.09.2014 Fahrsicherheit und Fahrzeugtechnik (Theorie)
20.09.2014 Alles was Recht ist
27.09.2014 Öko Drive Lkw
 
Modulwochen:
04.08. bis 08.08.2014
20.09. bis 26.09.2014
 
Oldenburg (jeweils 115,00 €):
06.09.2014 Fahrer als Imageträger
 
Modulwoche:
04.08. bis 08.08.2014
 
Osnabrück (jeweils 115,00 €):
02.08.2014 Fahrsicherheit und Fahrzeugtechnik (Theorie)
09.08.2014 Alles was Recht ist
09.08.2014 Öko Drive Lkw
16.08.2014 Sozialvorschriften
16.08.2014 Der Fahrer als Imageträger
23.08.2014 Ladungssicherung
23.08.2014 Arbeits- und Gesundheitsschutz
30.08.2014 Notfallmanagement
30.08.2014 Fahrsicherheit und Fahrzeugtechnik (Theorie)
06.09.2014 Sozialvorschriften
06.09.2014 Öko Drive Lkw
13.09.2014 Fahrsicherheit und Fahrzeugtechnik (Theorie)
 
Modulwochen:
04.08. bis 08.08.2014
 
Schwülper (jeweils 115,00 €):
26.07.2014 Fahrsicherheit und Fahrzeugtechnik (Theorie)
02.08.2014 ECO-Training (Theorie)
 
Modulwochen:
04.08. bis 08.08.2014
 
Stade (jeweils 115,00 €):
02.08.2014 Arbeits- und Gesundheitsschutz
16.08.2014 Ladungssicherung
30.08.2014 ECO-Training (Theorie)
13.09.2014 Fahrsicherheit und Fahrzeugtechnik (Theorie)
20.09.2014 Sozialvorschriften
27.09.2014 Notfallmanagement
 
Modulwochen:
04.08. bis 08.08.2014
 
ADR Basis (3 Tage)
(jeweils 235,00 € zzgl. IHK Prüfungsgebühr):
13.09., 20.09. und 27.09.2014 Osnabrück
11.10., 17.10. und 24.10.2014 Stade
15.11., 22.11. und 29.11.2014 Hannover
29.11., 06.12. und 13.12.2014 Osnabrück
 
ADR Auffrischungskurs (2 Tage)
(jeweils 165,00 € zzgl. IHK Prüfungsgebühr):
25.07. und 26.07.2014 Osnabrück
06.09. und 13.09.2014 Stade
20.09. und 27.09.2014 Osnabrück
11.10. und 18.10.2014 Hannover
22.11. und 29.11.2014 Stade
06.12. und 13.12.2014 Hannover
12.12. und 13.12.2014 Osnabrück
 
ADR Aufbaukurs Tank (2 Tage)
(jeweils 165,00 € zzgl. IHK Prüfungsgebühr):
25.07. und 26.07.2014 Osnabrück
26.07. und 02.08.2014 Stade
26.09. und 27.09.2014 Osnabrück
01.11. und 08.11.2014 Stade
12.12. und 13.12.2014 Osnabrück
 
Sie sind im Besitz der Fahrerlaubnis C1/C1E, C/CE oder D1, D/DE und wollen nun gewerblich fahren? Dann begrüßen wir Sie gerne zu einem der nächsten Lehrgänge. Wir sind AZAV zertifiziert und können Ihnen diese Maßnahme auch im Sinne der Arbeitsförderung anbieten (Bildungsgutschein). Sichern Sie sich die letzten Plätze.
 
Beschleunigte Grundqualifikation ab dem 14.07.2014 (Stade)
Ausbildungszeiten: Mo - Fr, täglich 08.00 bis 16.30 Uhr
SVG Niedersachsen/Sachsen-Anhalt eG
Ottenbecker Damm 15
21684 Stade
Telefon: 0511/9626-143
Telefax: 0511/9626-99143
 
Die Ausbildung dauert ca. 17 Tage und schließt mit einer theoretischen IHK-Prüfung am 13.08.2014 ab. Details erhalten Sie gerne auf Nachfrage, sprechen oder schreiben Sie uns einfach an.
 
Weitere Informationen finden Sie unter: w w w. svg-hannover. de oder hier. Inhouse-Schulungen auf Anfrage möglich!
 
Für Buchungsanfragen, weitere Orte und Termine oder inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das gebietsübergreifend zuständige Team in Hannover.
 
Die genannten Orte und Termine sind nur ein Auszug aus dem Gesamtangebot der SVG.
 
Sie erreichen uns wie folgt:
Straßenverkehrs-Genossenschaft (SVG)
Niedersachsen/Sachsen-Anhalt eG
Lister Kirchweg 95, 30177 Hannover
Telefon: 0511 9626-158 oder -144
Telefax: 0511 9626-130
E-Mail: ausbildung@svg-hannover.de
w w w. svg-hannover. de
Aus unserer GVN-Rechtsabteilung
Die wichtigsten Fragen zur Rente mit 63
Seit dem 1. Juli 2014 können Versicherte nach 45 Jahren Beitragszahlung schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Für wen das möglich ist, lesen Sie hier.
 
1. Für wen gilt die abschlagsfreie Rente mit 63?
 
Ab 1. Juli 2014 können besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren und noch keine Altersrente beziehen, schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
 
2. Was gilt ab dem Jahrgang 1953?
 
Ab dem Jahrgang 1953 steigt diese Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente schrittweise wie folgt an:
 

 
Für alle, die 1964 oder später geboren sind liegt sie wieder wie bislang bei 65 Jahren.
 
3. Zählen Zeiten des Bezugs von Arbeitslosigkeit unbegrenzt mit?
 
Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld werden zeitlich unbegrenzt berücksichtigt - in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn allerdings nur, wenn sie Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers sind. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II zählen nicht mit.
 
4. Müssen Versicherte mit 63 in Rente gehen, wenn sie die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Rente erfüllen oder können sie weiterarbeiten?
 
Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllen, sind nicht verpflichtet, diese auch in Anspruch zu nehmen. Sie können natürlich weiterarbeiten. Jedes Jahr wirkt sich rentensteigernd aus. Rentenexperten gehen von etwa 28 Euro Rente/Monat mehr aus.
 
5. Wird auf die Rente ab 63 ein Nebenverdienst angerechnet oder kann unbegrenzt hinzuverdient werden?
 
Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze kann neben einer Altersrente nur begrenzt hinzuverdient werden. Die Regelaltersgrenze steigt derzeit schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Abhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes wird die Altersrente in voller Höhe (etwa bei einem 450-Euro-Job) gezahlt. Wird die höchste Hinzuverdienstgrenze überschritten, kann der Anspruch auf die Rente erlöschen. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentner ohne Auswirkungen auf die Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen.
TIPP: Rentner können zudem ihre persönliche Hinzuverdienstgrenze bei dem Rentenversicherungsträger erfragen.
 
6. Ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich, wenn ein Rentenantrag mit 63 gestellt wird?
 
Das Erreichen des Rentenalters durch den Arbeitnehmer führt keineswegs automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dies ist nur dann der Fall, wenn z.B. in einem Tarifvertrag oder aufgrund einer einzelvertraglichen Vereinbarung, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze oder dem Erreichen des Rentenalters vorgesehen ist. In allen anderen Fällen muss das Arbeitsverhältnis gesondert schriftlich gekündigt werden.
 
Der Arbeitsrechtler und Leiter der GVN-Rechtsabteilung Benjamin Sokolovic gibt Antworten auf Unternehmerfragen. Schreiben Sie mir unter sokolovic@gvn.de oder rufen Sie mich an: 0511/9626210. Ich freue mich auf Sie.
Impressum & Kontakt
Vorsitzende der Fachvereinigungen:
Mathias Krage (Spedition und Logistik)
Helmut Schneider (Möbelspedition)
 
Ansprechpartner und
inhaltlich Verantwortlicher:
Uwe Garbe
 
Sitz des Vereins: Hannover
Eingetragen beim Amtsgericht Hannover:
Reg.nr.: VR 2685
USt-IdNr. DE115704831
Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) e. V.
Lister Kirchweg 95
30177 Hannover
Tel.: +49 (0)511 9626-260
Fax: +49 (0)511 9626-269
 
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