| | Social Media zwischen Hype und Must-have Liebe Leserin, lieber Leser,
für unsere Superhelden-Recruiting-Kampagne „superheld-gesucht.de“ haben wir von unseren Leserinnen und Lesern sehr viel Lob und Tipps erhalten. Vielen Dank dafür.Inzwischen ist unsere Kampagne zu unserer Freude auch sozial-medial entdeckt und von Blogs und Magazinen wie der PAGE aufgegriffen worden. Apropos Social Media: Social Media-Marketing ist allgegenwärtig und so fragen sich viele unserer Kunden verständlicherweise, ob und wie sie Social Media in ihre Unternehmenskommunikation einbinden sollen. Den Antworten gehen wir in unserem Social Media-Fachbeitrag nach. Viel Spaß bei der Lektüre.
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Viele unserer Kunden stellen sich verständlicherweise diese Frage und so möchten wir Ihnen in unserem Fachbeitrag die Relevanz dieses Dialogkanals für Ihr Unternehmen aufzeigen und Ihnen unsere 6 Regeln für ein erfolgreiches Social Media-Marketing vorstellen. Mehr dazu...
Unsere Recruiting-Kampagne ist in vollem Gange: Immer mehr Vermittler sind für uns aktiv und einige Superhelden-Bewerbungen sind bereits bei uns eingegangen. Das freut uns sehr! Machen Sie mit – die Chance besteht weiterhin! Um ein iPad zu erhalten müssen Sie sich lediglich einen Code auf unserer Superhelden-Website „superheld-gesucht.de“ generieren und diesen verteilen. Wenn sich jemand mit Ihrem Code bei uns auf die Stelle „Senior Online-Developer (m/w)“ bewirbt und wir diesen einstellen, erhalten SIE ein nagelneues iPad! Zur Superhelden-Website „zahlungspflichtig bestellen“ zeigt WirkungSeit dem 01. August ist es für Online-Shops Pflicht neue gesetzliche Regelungen zu erfüllen. Beispielsweise muss der Bestellbutton unmittelbar vor dem Abschluss einer Bestellung eindeutig beschriftet sein und es müssen weitere Informationspflichten erfüllt werden. Der „Verbraucherzentrale Bundesverband“ hat bereits Erfolge aufweisen können. 92% der fragwürdigen Websites sind nicht mehr zu erreichen. Vorsicht sei dennoch bei der mobilen Internetnutzung geboten, denn bereits ein Klick auf einen Werbebanner kann zu kostenpflichtigen Abschlüssen führen. Der Gesetzgeber lässt den Shopbetreibern einen kleinen Freiraum bezüglich des Wordings des Buttons. Analysen haben gezeigt, dass die optimale Benennung des Buttons von der jeweiligen Branche/dem Unternehmen abhängig ist. Jedoch bestehen zwischen „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kaufen“ nur unwesentliche Differenzen bei den Abschlüssen. Quellen:- Artikel des Verbraucherzentrale Bundesverbands- Artikel des HighTextVerlags iBusiness | |
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| | 83,6 kg schwere Intelligenz #SOD | |
| | Internet addiction? | |
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