Newsletter Februar 2018
dibac - Die Lösung
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
im heutigen Newsletter berichten wir über folgende Themen:
 
  • Chargenkorrektur
  • Vorankündigung: Hauptrelease dibac 6.9
Viel Spaß bei der Lektüre und freundliche Grüße aus Mönchengladbach,
 
Marketing
RSW-Orga GmbH
Chargenkorrektur
Was passiert, wenn die im Labor gemessenen QS-Prüfergebnisse nicht den vorgegebenen Sollwerten entsprechen?
 
Die Antwort ist einfach: Auf der Fertigungsanweisung werden handschriftlich die benötigten „Korrekturmaßnahmen“ notiert. Diese Korrekturmaßnahmen setzen sich aus der Zugabe von bestimmten Komponenten zusammen, oder der Ansatz muss noch einmal auf einer Maschine, z.B. Mischer oder Dissolver, bearbeitet werden. Später, bei der Erfassung des Fertigungsberichtes, werden dann die Chargenkorrekturdaten (Mengenzugaben, längere Maschinenlaufzeiten, …) gebucht.
 
Doch dieser Ablauf weist Schwachstellen auf: Die handschriftlichen Notizen werden oft falsch interpretiert und führen im schlimmsten Fall zu einer Fehlcharge. Weiterhin wirken sich die Komponentenzugaben nicht auf die aktuelle Lager- und Bedarfssituation aus, da keine Reservierung im Lager und keine Berücksichtigung auf andere Fertigungen stattfindet. Die Auswirkung auf den Lagerbestand findet erst bei der Erfassung des Fertigungsberichtes statt und das kann für die Disposition unter Umständen zu spät sein.
 
dibac® bietet hierzu folgenden Lösungsansatz an:
 
Die Labor-Chargenkorrektur
 
Bei der Labor-Chargenkorrektur werden die Korrekturmaßnahmen einfach am Ende der Fertigungsanweisung in dibac® angehangen. Hierbei kann es sich um zusätzliche Komponenten inkl. Mengen oder um benötigte Prozessschritte handeln. In der Folge werden die Komponentenmengen im Lager reserviert und wirken sich somit direkt in der Verfügbarkeits- und Beschaffungsberechnung aus. Anschließend wird eine spezielle Chargenkorrekturanweisung ausgedruckt, auf der nur die neuen Komponentenpositionen als Arbeitsauftrag enthalten sind.
 
Dieser Ablauf kann beliebig oft wiederholt werden. Jede einzelne Korrekturmaßnahme wird gezählt und als Summe der Korrekturen festgehalten.
 
Fazit: Die Korrekturdaten werden systemnah erfasst. Die direkte Auswirkung auf die Materialbewirtschaftung und eine lückenlose Dokumentation führen zu einer nachhaltigen Verbesserung der Produktqualität.
 
Möchten Sie einen tieferen Einblick in die Qualitätssicherung gewinnen? Wir bieten eintägige individuelle und themenspezifische Workshops, auf Wunsch auch gerne in Ihrem Haus, an. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und fordern Sie detaillierte Informationen an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Chargenkorrektur
Vorankündigung: Hauptrelease dibac 6.9
Neue Gesetze und Anforderungen im Gefahrstoffmanagement
 
Wir möchten Sie heute vorab informieren, dass wir im Jahre 2018 die Hauptversion 6.9 ausliefern werden. Die neue Gesetzgebung der 10. ATP erfordert umfangreiche Änderungen im Gefahrstoffbereich, die nur mit einer Hauptversion zu realisieren sind.
 
Diese Hauptversion beinhaltet die gesetzlichen Änderungen im Gefahrstoffbereich und das aktuelle Runtime – die Grundlage für die Freigabe aktuellerer Betriebssysteme. Die Planung sieht vor, dass wir im Juni 2018 in die Pilotphase gehen, um möglichst schnell die Freigabe zu realisieren.
 
Die gesetzliche Änderung (10. ATP) gilt ab dem 1. Dezember 2018. Zu dibac 6.9 erhalten Sie zeitnah in der üblichen Form weitere Informationen.
10. ATP der CLP-Verordnung
 

 
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Tel.: +49 (0)2161 2930-0
 
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