Aktuelles zur Intrahandelsstatistik
Intrastat-Meldungen tragen dazu bei die gegenseitigen körperlichen Warenbewegungen der europäischen Mitgliedsstaaten statistisch zu erfassen. Die Daten werden von den meldepflichtigen Unternehmen unmittelbar an das Statistische Bundesamt übermittelt.
 
Ab dem 1. Januar 2014 muß die Meldung elektronisch erfolgen. Hierzu stehen die Verfahren IDEV (webbasiertes Meldeverfahren) und e.Statistik.core (anwendungsbasiertes Meldeverfahren) zur Verfügung.
 
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Gerald Penner
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Redaktion: Klaus Bick Gerald Penner
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