Die Vergütung für Krankenhausleistungen sollte auf dem bestehenden DRG-Vergütungssystem aufsetzen und punktuell weiterentwickelt werden, sagte Prof. Dr. Boris Augurzky, Krankenhausexperte des in Essen ansässigen "RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung", im Interview mit dem "Ärzteblatt". Um Mengenanreize zu dämpfen, sei Transparenz über das Versorgungsgeschehen wichtig. Damit können Auffälligkeiten in der Versorgung besser erkannt werden. "Die elektronische Patientenakte wäre dafür ein hilfreiches Mittel, um die nötige Transparenz und außerdem einen sektorenübergreifenden Blick zu schaffen", so Augurzky.
Die zentralen Probleme bei der Weiterentwicklung des DRG-Systems seien die mangelnde Vernetzung von ambulanter und stationärer Versorgung und die unterschiedlichen Vergütungssysteme. "Wenn ich zum Beispiel stationäre Krankenhausfälle habe, die vielleicht auch ambulant hätten erbracht werden können, aber dabei deutlich schlechter vergütet werden, erbringe ich sie nicht ambulant", erläuterte Augurzky, der Hybrid-DRGs vorschlägt. Dafür könnten geeignete DRGs in stationär und teilstationär getrennt werden. Die teilstationäre Variante wäre geringer vergütet, hätte aber auch einen geringeren Ressourcenverbrauch und wäre damit wirtschaftlich. Als geeignete Anbieter teilstationärer DRGs sieht Augurzky Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte oder Kooperationen.
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