Techniker Krankenkasse
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Hamburg

Nr. 7 | 16.04.2018

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Hamburg will gemeinsam mit dem Klinikkonzern Asklepios "das bisherige AK Altona durch einen modernen Neubau ersetzen", sagte Hamburgs neuer Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) in seiner Regierungs­erklärung am 11. April. Diese Ankündigung dürfte die Hanseaten im Westen der Stadt und auch Asklepios freuen.

Dass die bevorstehende Richtungs­entscheidung des Gemein­samen Bundesausschusses zum Thema Notfall-Stufenkonzept in den kommenden Tagen von Asklepios und anderen Kranken­haus­trägern ebenfalls un­ein­ge­schränkt positiv aufgenommen wird, bezweifelt zumindest die Deutsche Kranken­haus­gesellschaft.

Was es sonst noch Neues im Gesundheitswesen gab, lesen Sie in unserem aktuellen Newsletter. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!

Ihre Maren Puttfarcken
und das Team der TK-Landesvertretung Hamburg

News

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22. Eppendorfer Dialog

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Aktuelles aus der Gesundheitsmetropole

News

 

Eppendorfer Dialog: Wo stehen wir beim Thema Cannabis?

 

 

Am 11. April 2018 fand der 22. Eppendorfer Dialog zur Gesundheitspolitik zum Thema "Medizinisches Cannabis zwischen hoher Nachfrage und regulatorischen Hürden: Wo stehen wir?" statt. Vor knapp 200 interessierten Zuhörern im Hamburger Museum für Völkerkunde diskutierten die Gäste über die Auswirkungen des Cannabis-Gesetzes und die Frage, ob es Nachbesserungen geben muss.

Prof. Dr. Achim Jockwig, Professor an der Hochschule Fresenius, Vorstands­vorsitzender des Klinikums Nürnberg, hob in seiner Begrüßung die Bedeutung des Cannabis-Gesetzes für die Behandlung schwerst­kranker Patienten hervor. Die hohe Nachfrage im ersten Jahr spreche für einen großen Bedarf. Dies bestätigte auch Karin Maag, Mitglied des Bundestags und gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion. Maag er­läu­terte die Hinter­gründe zur Verabschiedung des Gesetzes und hob besonders die parteiübergreifende Arbeit sowie die einstimmige Beschluss­fassung des Bundestags hervor. Mit der Umsetzung des Gesetzes sei sie sehr zufrieden, so Maag.

Dr. Detlev Parow, Leiter der Abteilung Arznei- und Hilfsmittel der DAK-Gesundheit, berichtete von ersten Erfahrungen der Kranken­kassen. Derzeit würden nahezu alle Anträge zur Prüfung an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) weiter­geleitet. Insgesamt würden bei der DAK rund 30 Prozent der Anträge abgelehnt. Prof. Dr. Winfried Hardinghaus, Chefarzt der Klinik für Palliativ­medizin am Franziskus-Krankenhaus in Berlin, sagte, dass es die richtige Entscheidung der Politik gewesen sei, das Gesetz auch ohne zufrieden­stellende Evidenz zu verabschieden. In der Schmerz­medizin sei man für jede neue Therapie­option dankbar, zumal bisher nur geringe Neben­wirkungen und kaum Abhängig­keiten bei der Therapie mit Cannabis beobachtet wurden.

Zuletzt begrüßte der Jurist Dr. Oliver Tolmein, Kanzlei Menschen und Rechte in Hamburg, das Gesetz ausdrücklich. Gleichzeitig kritisierte er aber die schwierigen Einfuhr­regularien für ausländisches Cannabis und die fehlerhafte Ausschreibung zur deutschen Cannabis­produktion des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Die anschließende Diskussion wurde von zahlreichen Wortmeldungen aus dem Publikum begleitet: Ein Patient, der über seine langjährigen, positiven Erfahrungen mit medizinischem Cannabis berichtete, aber auch ein Vertreter der Hamburger Polizei, der auf die gesetzlichen Grauzonen im Umgang mit medizinischem Cannabis und die damit verbundene Unsicherheit seiner Kollegen hinwies, erhielten von den Besuchern lang anhaltenden Applaus.

(Quelle: TK)

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Pflege­berufe­reform: Ausbildungs­inhalte auf den Weg gebracht

 

 

Im vergangenen Jahr hat der Bundestag die seinerzeit heftig diskutierte Reform der Pflege­ausbildung beschlossen. Es fehlte jedoch die Ausbildungs­verordnung, die für die Lehrpläne entscheidend ist (wir berichteten in unserem Newsletter Nr. 10 | 12.6.2017). Mit dem Pflegeberufegesetz werden die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesund­heits- und Kranken­pflege und der Kinder­kranken­pflege zu einer neuen, generalistisch ausgerichteten Pflege­ausbildung zusammen­geführt.

Nur eine Woche nach ihrem Amtsantritt haben Bundes­gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Bundes­familienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) die Ausbildungs- und Prüfungs­verordnung für das Pflege­berufe­gesetz auf den Weg gebracht. Die neuen Regeln sollen ab 2020 Grundlage für die Ausbildung in den Pflegeschulen sein.

(Quelle: Ärzteblatt; BMFSFJ; Deutschlandfunk; TK)

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Hamburger Bundestagsabgeordneter Ausschussvorsitzender

 

 

Dr. Matthias Bartke, Hamburger SPD-Bundestags­abgeordneter aus Altona, ist neuer Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Der Jurist gehört dem Bundestag seit September 2015 an und ist auch Mitglied im Erweiterten Fraktions­vorstand der SPD-Bundes­tags­fraktion.

Seine Vorgängerin Kerstin Griese wechselte in das Bundesarbeits- und Sozialministerium als Parlamentarische Staatssekretärin.

(Quelle: SPD-Bundestagsfraktion)

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Richtigstellung: Immobilieninvestor erwirbt Hamburger Gesundheitsimmobilie

 

 

In unserem letzten Newsletter vom 19. März berichteten wir unter der Überschrift "Immobilieninvestor übernimmt endokrinologikum Hamburg" über eine Investition des Immobilieninvestors und Asset Managers Captiva in Hamburg. Hierbei entstand der Eindruck, der Investor habe das MVZ erworben. Dies möchten wir richtigstellen: Verkauft wurde nicht das endokrinologikum Hamburg, sondern lediglich die Immobilie. Das bestehende Mietverhältnis wird übernommen. Das endokrinologikum Hamburg bleibt, wie bisher, Teil der amedes-Gruppe. Für die missverständliche Formulierung entschuldigen wir uns.

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Neubau des AK Altona

 

 

Die überraschende Erklärung des Ersten Bürgermeisters Peter Tschentscher hat die Laune bei Asklepios offenbar spürbar verbessert, berichtet das Hamburger Abendblatt. Joachim Gemmel, Geschäftsführer der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH, freut sich über die Entscheidung: "Wir überlegen seit Jahren mit unseren Chefärzten und Mitarbeitern, wie wir den Standort weiterentwickeln können. Jetzt ist eine Entscheidung da."

Der Neubau soll nach den Vorstellungen des Senats schon bis 2026 vollendet werden, sähe aber ganz anders aus als das heutige 20-stöckige Klinikum, so Gemmel. Die Architektur würde sich entsprechend heutiger Maßstäbe an den Prozessen und am Patienten­fluss orientieren. Dementsprechend würde ein Neubau auf dem Kranken­haus­gelände eher fünf bis sechs Stockwerke haben. Vermutlich, so das Abendblatt, werde die Bettenzahl mit 653 der des heutigen AK Altonas entsprechen. Über die Investitionssumme gibt es von den Verantwortlichen noch keine Informationen, Experten gehen aber von einem Betrag in Höhe von 250 Millionen Euro aus.

Während der Bauzeit muss auch ein Nutzungs­konzept für das alte Kranken­haus ent­wickelt werden, da das Ensemble aus dem Jahr 1971 unter Denkmalschutz steht.

(Quelle: Hamburger Abendblatt)

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Forderungen der TK-Selbstverwaltung an die Bundesregierung

 

 

Die Mitglieder der TK-Selbstverwaltung fordern von der Bundes­regierung, die im Koalitions­vertrag formulierte Stärkung der Selbstverwaltung zügig voranzutreiben. In einer Resolution, die am 13. April auf der Verwaltungs­ratssitzung verabschiedet wurde, fordert der Verwaltungsrat die zügige Einführung von Online-Wahlen bei der Sozialwahl.

Ein weiteres Thema der Resolution ist die Zukunft des ebenfalls selbstverwalteten und in unabhängige regionale Einheiten gegliederten Medizinischen Dienstes der Kranken­versicherung (MDK). Hier fordern die Ehrenamtlichen der TK von der Politik, die Unabhängigkeit der regionalen MDKs nicht in Frage zu stellen.

(Quelle: TK)

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Versorgung

 

Kostenübernahme Dolmetscher

 

 

Bei der ärztlichen Behandlung von Patienten, die nicht oder nicht ausreichend deutsch sprechen, ist eine Verständigung im Arzt-Patienten-Gespräch häufig schwer möglich. Deshalb wird politisch immer wieder diskutiert, ob die Kosten für die Hinzuziehung eines Dolmetschers von den gesetzlichen Kranken­kassen zu übernehmen sind.

Nun hat erneut ein Gericht - das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - bestätigt, dass die Kranken­kassen nicht für die Kosten eines Dolmetschers aufkommen dürfen. Hierzu hatte es bereits in den vergangenen Jahren eine Reihe von Urteilen gegeben, die alle zu dem gleichen Schluss kommen. Auch die parlamentarische Initiative von Bündnis 90/Die Grünen - ein Antrag aus dem Jahr 2015 - wurde vom Bundestag abgelehnt. Die Bezahlung von Dolmetschern sei nicht beim Beitragszahler zu verorten. Diese gesamt­gesellschaftliche Aufgabe sei vielmehr aus Steuermitteln zu finanzieren.

(Quelle: Ärzteblatt; Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags 2017)

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Krebsregister berichtet erstmals über Behandlungsverlauf von Krebspatienten

 

 

Am 21. März stellte die Behörde für Gesund­heit und Verbraucher­schutz (BGV) die erste Ausgabe des Jahresberichts "Klinische Krebsregistrierung" vor. Damit gibt es erstmals detaillierte Diagnose-, Therapie- und Verlaufs­informationen zur medizinischen Versorgung von Krebs­patienten in der Hansestadt.

Hamburgs Gesund­heits­senatorin Cornelia Prüfer-Storcks sagte anlässlich der Veröffentlichung, dass die integrierte klinisch-epidemiologische Krebs­registrierung nicht nur ein großer Schritt zu mehr Transparenz und Vergleich­barkeit in der onkologischen Versorgung sei. Sie leiste gleichzeitig auch einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Qualitäts­sicherung in der Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge.

Mit der "Klinischen Krebs­registrierung" sollen alle Krebs­erkrankungen der in Hamburg behandelten Patienten mit Therapie und Ergebnis erfasst und beurteilt werden. Die Daten werden in einrichtungs­bezogenen Rückmelde­berichten und in neuen regionalen Qualitätskonferenzen an die behandelnden Ärzte zurück­gespiegelt und sollen so klinisch relevante Bewertungen sowie weitergehende Auswertungen anregen. Auf diesem Weg soll die onkologische Versorgung in Hamburg weiterentwickelt und verbessert werden.

Die Analysen beziehen sich auf Krebs­erkrankungs­fälle, die von den Hamburger Kliniken und Praxen für die Diagnosejahre 2015 und 2016 an das Hamburgische Krebs­register (HKR) gemeldet wurden. Rund 14.000 erwachsene Patienten wurden im Berichtszeitraum pro Jahr in Hamburg behandelt.

Die TK hat gemeinsam mit dem Ersatzkassen­verband und den anderen Hamburger Kranken­kassen den Aufbau des klinischen Krebsregisters in den gut vier Jahren der Aufbauphase konstruktiv begleitet. "Deshalb freuen wir uns, dass das HKR nun seinen ersten Jahresbericht vorgelegt hat. Auch die bundeseinheitlich gültigen Förderkriterien des GKV-Spitzen­verbands erfüllt das HKR jetzt schon weitestgehend", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg. Diese haben die gesetzlichen Kranken­kassen festgelegt, weil sie rund 90 Prozent der Kosten für die klinische Krebsregistrierung tragen.

(Quelle: BGV; Jahresbericht Klinische Krebsregistrierung; Hamburgische Krebsdokumentation; Ärzte Zeitung; TK)

 

Hintergrund

Information

Das Hamburgische Krebsregister (HKR) gibt seit dem Diagnosejahr 1956 regelmäßig die "Hamburger Krebsdokumentation" heraus. Der 14. Bericht ist Ende 2017 erschienen und veröffentlicht bevölkerungsbezogene Daten über Krebserkrankungen der Hamburger Bevölkerung. Mit der Novellierung des Hamburgischen Krebsregistergesetzes zum 1. April 2014 startete Hamburg mit dem Umbau des bestehenden bevölkerungsbezogenen Krebsregisters zu einem integrierten klinisch-epidemiologischen Krebsregister. Diese ersten Datenauswertungen wurden nun veröffentlicht.

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System der gestuften Notfallstrukturen in Krankenhäusern

 

 

Seit zwei Jahren arbeitet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) an einem gestuften System von Notfall­strukturen in Krankenhäusern. Im Stufenkonzept sollen unter anderem Mindest­vorgaben zur Art und Anzahl von Fachabteilungen, zur Anzahl von Qualifikationen des vorzuhaltenden Fachpersonals sowie zum zeitlichen Umfang der Bereitstellung von Notfallleistungen festgelegt werden. (Wir berichteten im Newsletter 6 | 19.03.2018.)

Nun will der G-BA über die Erstfassung der Regelungen am 19. April 2018 entscheiden. Die Regelungen dienen dann als Grundlage für die Berechnung von Zu- und Abschlägen in der Kranken­haus­finanzierung.

Streit gibt es unter anderem um die Folgen­abschätzung des Stufenkonzepts. Dazu hatte das Berliner IGES-Institut die rund 2.000 zugelassenen Kranken­häuser zu ihren Fach­abteilungen und ihrer Ausstattung umfangreich befragt. Ziel war es, belastbare Daten zu den möglichen Auswirkungen zu gewinnen.

Der GKV-Spitzen­verband hat die Befragungs­ergebnisse mit Abrechnungs­daten validiert und ergänzt, um eine valide und reliable Folgeabschätzung zu erhalten. Die Auswertungs­ergebnisse für die Erwachsenen-Notfall­versorgung inklusive sogenannter Schwellen­krankenhäuser (Kranken­häuser, die derzeit nicht vollumfänglich die Voraussetzungen einer Stufe erfüllen, dies aber nachholen könnten) zeigen, dass 1.063 Kranken­haus­standorte eine Notfallstufe erreichen würden und 685 Kranken­haus­standorte nicht. Zum Vergleich: 2016 hatten von 1.951 Kranken­häusern knapp 1.360 Kranken­häuser eine Zentrale Notaufnahme.

DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum: "Wenn der G-BA das Notfall­stufenkonzept im April beschließen sollte, wird schnellstens eine gesetzliche Regelung für den zusätzlichen Finanzbedarf gebraucht. Das sind die zentralen Erwartungen der Krankenhäuser an den ersten Gesetz­gebungsgang in dieser Legislaturperiode. Sie mögen bitte nicht enttäuscht werden."

Beim Frühjahrs­empfang der freigemeinnützigen Kranken­häuser am 9. April 2018 sagte Gesund­heits­senatorin Cornelia Prüfer-Storcks, sie gehe davon aus, dass das neue Stufen­konzept keine wesentlichen Auswirkungen auf die Hamburger Kliniken haben werde.

(Quelle: Ärztezeitung; GKV-SV; gbe-bund.de; DKI; G-BA; Das Krankenhaus, 4/2018; TK)

 

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"Zur Sache"

Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg, greift die aktuelle Debatte auf und erläutert, was aus Sicht der TK getan werden müsste, um die Notfallrettung in Hamburg zu verbessern.

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Bundesratsinitiative Notfallversorgung

 

 

Der von Schleswig-Holstein eingebrachte Gesetzentwurf (wir berichteten im Newsletter 6 | 19.03.2018) zur Weiterentwicklung der Notdienstpraxen in oder an Krankenhäusern, mit dem die bislang geltende zeitliche Begrenzung der Öffnungszeiten aufgehoben werden soll, wurde vom Bundesrat in die Fachausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen.

Der Gesetzentwurf greift einen Lösungsvorschlag auf, der vor zweieinhalb Jahren schon einmal auf Bundesebene im Fachausschuss diskutiert wurde.

(Quelle: Deutscher Bundestag; DIP; Ärzteblatt; TK )

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Konzertierte Aktion Pflege

 

 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will das angekündigte Sofort­programm für mehr Pflegekräfte bis zum Sommer durch das Kabinett bringen. (Wir berichteten im Newsletter Newsletter 6 | 19.03.2018.)

Die Bundes­regierung wolle so schnell wie möglich für spürbar bessere Bedingungen in der Pflege sorgen, sagte der CDU-Politiker im WDR-Interview. Das Hauptproblem werde aber sein, eine ausreichende Zahl ausgebildeter Pflege­kräfte auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, in einem Sofort­programm 8.000 zusätzliche Stellen für Pflegekräfte zu schaffen. Hierzu setzt Spahn vor allem auf eine flächendeckende Tarif­entlohnung und attraktivere Arbeits­bedingungen.

Bereits heute gibt es bundesweit 17.000 offene Stellen in der Pflege. In Hamburg gibt es deshalb seit Langem Maßnahmen, dem Fach­kräfte­mangel zu begegnen - auch in der Alten­pflege. Hier läuft bereits die 4. Qualifizierungsoffensive. Sie ist ein Projekt der Hamburgischen Pflege­gesellschaft e.V. im Bereich Ausbildung und Qualifizierung in der Alten­pflege.

(Quelle: WDR; Ärzteblatt; Hamburgische Pflegegesellschaft e.V.; TK)

 

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"Zur Sache"

Die TK hat in einem "Masterplan Pflege" umfangreiche politische Forderungen zusammengestellt. Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg, erläutert den "Master­plan Pflege" in "Zur Sache".

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Zahl aus der Gesundheitsmetropole

 

 

Voraussichtlich werden mehr als 70 Prozent der Hamburger Kranken­häuser die - vom G-BA noch zu beschließenden - Voraussetzungen für eine Notfall­stufe erfüllen und somit künftig einen Zuschlag für die Notfall­versorgung erhalten. Bundesweit erfüllen voraussichtlich mehr als 60 Prozent die Voraussetzung einer Stufe.

Mehr als 30 Prozent der Hamburger Kranken­häuser haben 2018 einen Abschlag für die Nicht­teilnahme an der Notfall­versorgung vereinbart.

(Quelle: G-BA; GKV-SV; TK)

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Zur Sache

 

Zur Sache

 

 

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Gesundheitswirtschaft Hamburg

 

 

Ziel der Gesundheitswirtschaft Hamburg (GWHH) ist, die Hansestadt als Gesundheitsstandort - über Sektoren- und Branchengrenzen hinweg - zu fördern. Insbesondere die Vernetzung von Anbietern und Akteuren in der Gesundheitswirtschaft in Hamburg ist eine Aufgabe der GWHH. Jan Quast, einer von zwei Geschäftsführern der Gesundheitswirtschaft Hamburg, erklärt in diesem aktuellen "Zur Sache" die Aufgaben und Ziele der GWHH. Darüber hinaus gibt er einen Einblick in die Schwerpunkte des laufenden Jahres.

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Bürgerschaft

 

Parlament

 

 

Wer interessante Daten und Informationen über die Hamburger Gesund­heits­versorgung, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen oder andere sozial­politische Themen sucht, findet diese in der Hamburger Parlamentsdatenbank. In den vergangenen Wochen wurden einige in­te­r­es­sante Bürgerschaftsdrucksachen veröffentlicht:

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Anträge

 

 

21/12486 Antrag
Grüne Welle für Retter

21/12467 Antrag
"Dritte Option": BVerfG-Urteil in Hamburg schnell umsetzen und die freie Wahl ins Personenstandsrecht einführen

 

Ausschussbericht

 

 

21/12546 Ausschussbericht
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Drucksache 21/11112: Entwicklung, Verteilung und Inanspruchnahme der ambulanten ärztlichen Versorgung und der vertragsärztlichen Bedarfsplanung in Hamburg (Große Anfrage DIE LINKE)

21/12545 Ausschussbericht
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Drucksache 21/10976: Stellungnahme des Senats zum Bürgerschaftlichen Ersuchen vom 10. Februar 2016 "Bericht über die Wirkung der Gesetzesänderungen (Drucksache 20/7964) zum Schutz von Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie" (Drucksache 21/3190) (Senatsmitteilung)

21/12448 Ausschussbericht
Gemeinsamer Bericht des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses und des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration über die Drucksache 21/11370: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 15. April 2015: "Armutsberichterstattung" - Drs. 21/251 (Unterrichtung durch die Präsidentin)

21/12445 Ausschussbericht
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Drucksache 21/11987: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung gesundheitsrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679 (Senatsantrag)

 

Ausschussprotokoll

 

 

Ausschussprotokoll 21/24
Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses

 

Berichte

 

 

21/12599 Bericht
Volksinitiative "Hamburger Volksentscheid gegen Pflegenotstand im Krankenhaus"

21/12473 Bericht
Bürgerschaftliches Ersuchen vom 9. November 2016: "Hamburger Integrationsfonds (II): Dolmetscherpool für die psychotherapeutische Behandlung von traumatisierten und psychisch kranken Flüchtlingen" - Drs. 21/6411

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Gesetze

 

 

21/9 Gesetz
Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 9

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Schriftliche Kleine Anfragen

 

 

21/12438 Schriftliche Kleine Anfrage
Nachfragen zum Personalnotstand auf der Frühchenstation: Welche Zielvereinbarungen gibt es?

21/12408 Schriftliche Kleine Anfrage
Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als Themen frühkindlicher Pädagogik

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Tagesordnungen

 

 

Mittwoch, 25. April 2018, 13.30 Uhr
Bürgerschaftssitzung

 

Termine in Hamburg

 

Aktuelle Termine

 

 

Hier finden Sie die Veranstaltungen der TK-Landes­vertretung sowie Termine zu den Themen Sozial­politik, Kranken­versicherung und Gesund­heit aus dem Gesund­heitswesen.

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31. Mai 2018 - 2. HAM-NET Symposium

 

 

Notfallversorgung und Versorgungsforschung, Hamburger Netzwerk für Versorgungsforschung

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