Techniker Krankenkasse
TK spezial

Hamburg

Nr. 8 | 30.04.2018

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Sehr geehrte Damen und Herren,

für die TK und ihre Versicherten war der 24. April ein besonderer Tag. Die elektronische Gesundheitsakte "TK-Safe" ist nach über einem Jahr Entwicklungszeit mit IBM der Öffentlichkeit vorgestellt worden und dabei auf großes Interesse gestoßen.

Am 1. Mai geht die Kassenärztliche Vereinigung mit ihrem "Arztruf Hamburg" an den Start und Hamburger Akteure des Gesundheitswesen haben sich aufgemacht, ihr Know how für einen gezielten Einsatz von Antibiotika zu bündeln.

Was es sonst noch Neues im Gesundheitswesen gab, lesen Sie in unserem aktuellen Newsletter.

Ihre Maren Puttfarcken
und das Team der TK-Landesvertretung Hamburg

News

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"TK-Safe"

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„Antibiotika gezielt einsetzen“

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Keine Wahlfreiheit

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Beitragsparität

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Volksentscheid erfolgreich

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Auf Augenhöhe

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Fernbehandlungsverbot weicht auf

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Tumorzentrum Asklepios

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Start vom "Arztruf Hamburg"

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Notfallstufenkonzept

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Osteoporoseforschung

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Landungsbrücke

Aktuelles aus der Gesundheitsmetropole

News

 

TK stellt elektronische Gesundheitsakte "TK-Safe" vor

 

 

Die TK hat am 24. April 2018 die elektronische Gesundheitsakte (eGA), TK-Safe, vorgestellt. TK-Safe wird es TK-Versicherten ermöglichen, ihre Gesundheits- und Krankheitsdaten strukturiert und übersichtlich an einem Ort zu speichern und selbst zu managen. TK-Safe ist ein digitaler Datentresor, auf den die Versicherten überall und jederzeit mit ihrem Smartphone über die TK-App zugreifen können. Entwickelt wird TK-Safe mit der IBM Deutschland GmbH. TK-Safe läuft erfolgreich im Testbetrieb, sodass die elektronische Gesundheitsakte jetzt der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

(Quelle: TK)

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Hamburger Initiative für einen gezielten und verantwortungsvollen Einsatz von Antibiotika

 

 

Das Hamburger Gesundheitswesen setzt sich gemeinsam für eine Eindämmung des Antibiotikaverbrauchs ein. Dafür hatten sich die Mitglieder der Hamburger Landeskonferenz zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung zuvor ein Jahr lang sektorenübergreifend mit dem Thema befasst. Gemeinsames Ziel von Gesundheitsbehörde, Krankenkas­sen, Ärzte-, Zahnärzte- und Psychotherapeutenkammer, Krankenhausgesellschaft, Apothekern und Patientenver­tretern ist es, durch eine Reihe von Maßnahmen für Ge­sundheitsberufe und eine Öffentlichkeitskampagne den oft zu häufigen oder nicht notwendigen Einsatz von Antibiotika zu reduzieren.

Hauptindikation für eine Antibiotika-Therapie im ambulanten Bereich sind laut Arzneimittelverordnungsreport (AVR 2015) Atemwegsinfekte. TK-Zahlen zeigen, dass im Jahr 2016 in Hamburg jeder fünfte Beschäftigte, der aufgrund einer Er­käl­tung krankgeschrieben war, Antibiotika verordnet bekam. Dabei werden Atemwegsinfekte - im Unterschied zu Lungen­entzündungen - in mehr als 90 Prozent der Fälle von Viren ausgelöst: Gegen eine Virus-Infektion aber helfen Anti­biotika nicht. Daher begrüßt die TK, dass die Akteure des Hamburger Gesundheitswesens ihre Kräfte bündeln, damit Antibiotika weiterhin wirksam bleiben. An der Antibiotika-Strategie, die unter dem Motto "Antibiotika gezielt einsetzen" steht, hat die TK von Anfang an intensiv mitgearbeitet.

"Unser erklärtes Ziel ist es, dass Ärzte und Patienten ge­meinsam sensibler mit Antibiotika umgehen. Gut informierte Patienten können gestärkt in das Gespräch mit ihrem Arzt gehen. Sie sollten im Zweifelsfall mit ihrem Arzt auch über das Für und Wider vor der Einnahme von Antibiotika spre­chen", so Maren Puttfarcken, Leiterin TK-Landesvertretung Hamburg.

Ein Teil der gemeinsamen Hamburger Antibiotika-Strategie "Antibiotika gezielt einsetzen" sind Abreißblöcke für Arzt­praxen und Apotheken, die Patienten in kompakter Form über die Anwendung und die Risiken von Antibiotika informieren.

(Quelle: BGV; TK)

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NRW lehnt Wahlfreiheit für Beamte ab

 

 

Die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen lehnt eine Änderung des Beihilfesystems, um den Beamten die Wahlfreiheit zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zu ermöglichen, nach dem Hamburger Modell ab.

(Quelle: Ärzte Zeitung)

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Erstes gesundheitspolitisches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag

 

Beitragsparität

 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat ein Gesetz zur finanziellen Entlastung der fast 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten vorgelegt. Mit dem "GKV-Versicher­tenentlastungsgesetz" sollen zum 1. Januar 2019 der allgemeine Krankenkassenbeitrag und der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz zur Hälfte vom Arbeitgeber oder bei Rentnern aus der Rentenkasse getragen werden. Ebenfalls im Koalitionsvertrag verein­bart ist die Entlastung "kleiner" Selbständiger, indem die Bemessungsgrundlage für die Beiträge halbiert wird.

Spahn will darüber hinaus die Finanzreserven der Krankenkassen auf maximal eine Monatsausgabe absenken und eine verpflichtende Obergrenze einführen. Auch sollen die Krankenkassen Überschüsse künftig durch Absenkung des Zusatzbeitrags innerhalb einer bestimmten Frist abbauen.

Dieser Teil des Gesetzentwurfs hat heftige Kritik unter anderem von der SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der Stiftung Patientenschutz ausgelöst. Auch Karl Lauterbach, SPD-Gesundheitsexperte, sagte, wenn man jetzt die Rücklagen der Kassen abschmelze, werde man auf Dauer nicht genug Mittel haben, um gegen den Pflegenotstand anzugehen.

Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK, betonte in seinem Diskussionsbeitrag, die Bedeutung der Rücklagen für die Krankenkassen und forderte flankierende Gesetzesänderungen insbesondere beim Verteilungsschlüssel des Morbi-RSA.

Das GKV-Versichertenentlastungsgesetz liegt als Referentenentwurf vor und wurde in die Ressortabstimmung der Bundesregierung gegeben.

(Quelle: Ärzteblatt; BMG; Ärzte Zeitung; TK)

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"Hamburger Volksentscheid gegen Pflegenotstand im Krankenhaus" erfolgreich

 

 

Im März dieses Jahres hatte ein Bündnis in Hamburg die Volksinitiative "Hamburger Volksentscheid gegen Pflegenotstand im Krankenhaus" beim Senat eingereicht (wir berichteten im Newsletter Nr. 6 vom 19.3.2018).

Das Anliegen des Bündnisses traf auf großen Zuspruch in der Bevölkerung - in kurzer Zeit sammelten die Initiatoren fast 30.000 Unterschriften.

Die Behörde für Inneres und Sport verkündete am 24. April, dass die Volksinitiative die erforderliche Mindestanzahl von 10.000 gültigen Unterschriften von in Hamburg wahl­berechtigten Bürgern erreicht hat. Damit ist die Volksinitiative zustande gekommen.

Das weitere Verfahren sieht nun vor, dass die Hamburgische Bürgerschaft bis zum 27. September 2018 über das Anliegen entscheidet. Nimmt die Bürgerschaft das Anliegen nicht an, haben die Initiatoren die Möglichkeit, ein Volksbegehren zu beantragen.

Unterdessen berichtet das Hamburger Abendblatt, dass die Gesundheitsbehörde den Computer eines Mitarbeiters durchsucht hat. Er soll während der Arbeitszeit für die Volksinitiative immer wieder wesentliche Texte verfasst haben. Vertreter von ver.di, der Fraktion DIE LINKE und Bündnissprecher Christoph Kranich kritisierten das Vorgehen der Behörde öffentlich.

(Quelle: Hamburger Abendblatt; ndr; Behörde für Inneres und Sport; TK)

 

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Information

Die TK hat in einem "Masterplan Pflegeberufe" umfangreiche politische Forderungen aufgestellt.

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Mehr Kompetenzen für Pflegekräfte

 

 

Am 16. April hat Andreas Westerfellhaus seine Ernennungsurkunde zum Pflege­bevollmächtigten der Bundesregierung bekommen. Vor Journalisten in Berlin sprach sich der 61-jährige dafür aus, dass Pflegekräfte künftig auch ärztliche Aufgaben übernehmen sollen.

"Wir sind nicht nur Handlanger anderer Professionen, sondern wir wollen mit allen Ge­sundheitsberufen auf Augenhöhe arbeiten", sagte der neue Staatssekretär. Er habe eine Vision. "Warum sollen Pflegekräfte nicht auch eine eigene Diagnose stellen bei der Versorgung chronischer Wunden? Warum sollen sie nicht eigenständig entscheiden können, welche Berufsgruppe bei der weiteren Behandlung einer Erkrankung noch hinzugezogen wird?", zitiert ihn das Ärzteblatt.

Westerfellhaus ist mit seiner Vita eng mit der Pflege verbunden und war unter anderem von 2001-2008 zunächst Vize-, von 2009-2017 dann Präsident des Deutschen Pflege­rats.

(Quelle: Ärzteblatt; BMG)

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Versorgung

 

Fernbehandlungsverbot weicht auf

 

Fernbehandlungsverbot

 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, CDU, möchte künftig die ärztliche Fernbehand­lung erleichtern. In der Thüringer Allgemeinen hat er sich dafür ausgesprochen, das ärztliche Fernbehandlungsverbot bei einem Erstkontakt zum Patienten etwa per Video aufzuheben. Telemedizin solle dabei nicht den persönlichen Kontakt ersetzen, es werde keinen Zwang zur Onlinebehandlung geben.

Die Landesärztekammer Schleswig-Holstein hat in der vergangenen Woche laut Ärzteblatt ihre Berufsordnung geändert. Ärzte in Schleswig-Holstein sollen künftig auch ohne vor­herigen persönlichen Arztkontakt Patienten telefonisch oder per Internet beraten dürfen.

Die TK freut sich über den politischen Rückenwind aus dem Nachbarbundesland und dem Bundesministerium: Sie fordert in ihrem Positionspapier zur Digitalisierung, dass die Ärztekammern ihre Berufsordnungen für eine ausschließliche Fernbehandlung öffnen, damit die Möglichkeiten der Telemedizin genutzt werden können. Hierfür sollte der Gesetzgeber klarstellen, bei welchen sinnvollen Ausnahmetatbeständen die Fernbe­handlung zulässig sein soll.

Nach der parlamentarischen Sommerpause will Spahn seine Pläne für die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorlegen, erklärte er auf der Digital- und Branchenmesse conHit in Berlin.

(Quelle: Ärzteblatt; TK)

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Asklepios Tumorzentrum Hamburg zieht Bilanz

 

 

Vor einem Jahr haben die sieben Hamburger Asklepios Kliniken der Maximal- und Schwerpunktversorgung ihre Kompetenzen in der Onkologie in einem standortüber­greifenden Zentrum gebündelt - dem "Asklepios Tumorzentrum Hamburg". Die erste Bilanz des Netzwerks von Tumorspezialisten fällt durchweg positiv aus, so Joachim Gemmel, Geschäftsführer der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH. Das Konzept habe sich bestens bewährt und werde von den Patienten gut angenommen. Auch in diesem Jahr sollen die Aktivitäten des Tumorzentrums weiter ausgebaut werden.

Zu den Meilensteinen im ersten Jahr zählt Asklepios die Einführung der roboter-assi­stierten Chirurgie am Standort Altona und die Behandlung von seltenen Erkrankungen wie Sarkomen und Hodenkrebs.

Die Therapie der Krebspatienten, die in einer der Kliniken des Tumorzentrums behandelt werden, wird von einem fachübergreifenden Team besprochen und entwickelt. An allen Standorten finden wöchentlich fachübergreifende Sitzungen - die so genannten Tumor­boards - statt, in denen die Teams eine individuelle Therapie entwickeln. Bei komplexen Therapiesituationen und bestimmten Diagnosen holen die Spezialisten standardmäßig eine Zweitmeinung innerhalb des Hamburger Asklepios-Netzwerks ein.

(Quelle: Asklepios; kma-online)

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KVH startet Rund-um-die-Uhr-Arztnotruf 116 117

 

 

Morgen, am 1. Mai, geht der neue "Arztruf Hamburg" offiziell an den Start. Unter der Telefonnummer 116 117 erhalten Patienten künftig rund um die Uhr ambulante medi­zinische Hilfe. Ziel ist es, durch ein gestuftes Leistungsportfolio die überfüllten Notauf­nahmen an den Kliniken zu entlasten. Das neue Bereitschaftsdienstkonzept der Kassen­ärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) umfasst eine telefonische Beratung durch einen Arzt, Hausbesuche durch den fahrenden Notdienst, die Behandlung in einer der Not­fallpraxen, bei Bedarf Vermittlung eines Termins bei einem Arzt sowie gegebenenfalls sofortige Weiterleitung an den Rettungsdienst.

Unter der Nummer 116 117 sollen sich Patienten künftig zuerst telefonisch von einem Arzt beraten lassen können. Dafür wird das Gespräch zunächst von einer geschulten medi­zinischen Fachangestellten angenommen und nach vorgegebenen Kriterien eine Anamnese erstellt. Andere Länder hätten schon gute Erfahrungen mit einem solchen Arztruf gemacht, so der Vorstandsvorsitzende der KVH, Walter Plassmann, bei der Vor­stellung des Konzepts. "Jedem dritten Patienten reicht dort schon das Gespräch mit ei­nem Mediziner." Sie verlangten danach keine weitere Behandlung.

Viele Patienten entschieden sich heutzutage spontan, ärztlichen Rat einzuholen - los­gelöst von der Schwere ihrer Beschwerden und dem Zeitpunkt ihres Auftretens. Für sie sei die Notaufnahme oft die ihnen naheliegendste Anlaufstelle. "Unser Ziel ist es, mit dem ´Arztruf Hamburg´ mindestens ein Drittel dieser Patienten aus den Krankenhäusern um­zuleiten in die ambulante Versorgung, denn da gehören sie hin", so Plassmann.

Um zu sehen, ob der erwartete Erfolg eintritt, soll der "Arztruf Hamburg" begleitend evaluiert werden.

(Quelle: KVH; Hamburger Abendblatt; NDR; TK)

 

Information

Gegenwärtige Versorgungsstrukturen

Gegenwärtig wird die Notfallversorgung durch diverse Versorgungsstrukturen der KVH, eine Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) sowie die Notaufnahmen an insgesamt 22 Krankenhäusern in Hamburg und den Rettungsdienst sichergestellt. Die KVH betreibt zwei allgemeine Notfallpraxen in Altona und Farmsen sowie vier kinderärztliche Notfallpraxen an den Standorten von vier Hamburger Kranken­häusern sowie die Notfallpraxis in Harburg (seit Oktober 2017). Zudem organisiert sie den fahrenden Notdienst und dabei eine telefonische Beratung für Notfallpatienten.

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Kriterien der gestaffelten Zu- und Abschläge für die Krankenhäuser stehen fest

 

Vergütungssystem für die Notfallleistungen im Krankenhaus wird reformiert

 

Künftig wird voraussichtlich jedes dritte Krankenhaus in Deutschland keinen Zuschlag mehr für die Notfallversorgung erhalten. Das ergibt sich aus dem Stufenplan, den der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19. April 2018 nach zweijähriger Arbeit mit den Stimmen der Krankenkassen und des unparteiischen Vorsitzenden Josef Hecken gegen das Votum der Krankenhausseite beschlossen und vorgelegt hat (wir berichteten zuletzt im Newsletter Nr. 7 vom 16.04.2018).

Die neue "Stufenregelung" unterscheidet die Notfallversorgung hinsichtlich von Art und Umfang der verschiedenen Notfallvorhaltungen (Mindeststandards) und wird in drei Stufen - Basisnotfallversorgung, erweiterte - und umfassende Notfallversorgung - ge­gliedert. Je nach Stufe erhalten die Krankenhäuser künftig einen Zuschlag bzw. Ver­gütungsabschläge - falls sie nicht an der Notfallversorgung teilnehmen oder die Mindest­standards nicht erfüllen.

Für die neuen Zuschläge gibt es auch Übergangsfristen. So können zum Beispiel auch Zuschläge für die Teilnahme an der Notfallversorgung vereinbart werden, wenn die zuständige Landesbehörde im Einvernehmen mit den Parteien der Pflegesatzverein­barung bestimmte Auflagen erlässt. Diese müssen sicherstellen, dass die Häuser die geforderten Kriterien bis spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Regelungen sicherstellen.

Unabhängig von der jeweiligen Versorgungsstufe unterliegen die Krankenhäuser weiterhin der allgemeinen Hilfeleistungspflicht und dürfen keine Patienten abweisen.

Voraussichtlich werden mehr als 70 Prozent der Hamburger Krankenhäuser - ggf. unter Nutzung einer Übergangsfrist - die Voraussetzungen für eine Notfallstufe erfüllen und somit einen Zuschlag für die Notfallversorgung erhalten, so die Folgeabschätzung des GKV-Spitzenverbands. Für die Hamburgische Krankenhausgesellschaft sagte Ge­schäftsführerin Dr. Claudia Brase, der Beschluss sei in Teilen "im Blindflug" erfolgt. "Eine seriöse Folgenabschätzung liegt bis heute nicht vor."

Für das Jahr 2018 haben mehr als 30 Prozent der Hamburger Krankenhäuser einen Abschlag für die Nichtteilnahme an der Notfallversorgung nach dem bisherigen Vergütungssystem vereinbart.

(Quelle: Hamburger Abendblatt; Ärztezeitung; GKV-SV; G-BA; TK)

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UKE-Forschung zu Osteoporose

 

 

Osteoporose ist die häufigste Erkrankung des Skeletts im Alter und führt dazu, dass die Knochendichte abnimmt und das Risiko für Frakturen bei Betroffenen steigt. Nun haben Wissenschaftler des Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) in einer präkli­nischen Studie einen Wirkmechanismus gezeigt, wie ein bestimmtes Molekül (Lrp1-Oberflächenmolekül) die Knochendichte beeinflusst.

"Wir hoffen, dass diese Erkenntnisse die Basis für eine Entwicklung neuartiger Osteo­porose-Medikamente sein können", sagt Prof. Dr. Andreas Niemeier, kommissarischer Direktor der Klinik und Poliklinik für Orthopädie des UKE.

(Quelle: UKE)

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Zahl aus der Gesundheitsmetropole

 

 

Das TK-Pilotprojekt zur elektronischen Krankmeldung ist im September 2017 in Schleswig-Holstein und im März 2018 auch in Hamburg gestartet. Seitdem hat die TK aus beiden Bundesländern 28.527 Atteste von knapp 13.300 Ver­sicherten erhalten. Insgesamt nutzen hier 463 Ärzte das elektronische Verfahren.

(Quelle: TK)

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Zur Sache

 

Zur Sache

 

 

Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landes­vertretung, und andere Meinungs­bildner aus Gesund­heits­wesen, Politik und Wissen­schaft äußern sich alle vierzehn Tage zu aktuellen Themen der Gesundheitspolitik und Versorgung in unserer Rubrik "Zur Sache".

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Kampagne und Maßnahmen "Antibiotika gezielt einsetzen"

 

 

In Hamburg startete am 19. April die Initiative "Antibiotika gezielt einsetzen". Das gemein­same Projekt, mit dem die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz und wichtige Akteure des Hamburger Gesundheitswesens ihre Kräfte und ihr know-how bündeln wollen, umfasst neben einer Öffentlichkeitskampagne eine Vielzahl von konkreten Maß­nahmen. Die TK war von Anfang an dabei.

Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung, erläutert in "Zur Sache" die Hinter­gründe zur Hamburger Initiative.

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Bürgerschaft

 

Parlament

 

 

Wer interessante Daten und Informationen über die Hamburger Gesund­heits­versorgung, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen oder andere sozial­politische Themen sucht, findet diese in der Hamburger Parlamentsdatenbank. In den vergangenen Wochen wurden einige in­te­r­es­sante Bürgerschaftsdrucksachen veröffentlicht:

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Anträge

 

 

21/12658 Antrag
Schulschwimmen für die Schulen flexibler und einfacher gestalten

21/12654 Antrag
Kita-Gesundheitsleitfaden

21/12497 Antrag
Planungsmittel für eine quartiersbezogene Ausrichtung zum multifunktionalen Sport- und Freizeitzentrum am Lokstedter Steindamm

 

Ausschussbericht

 

 

21/12817 Ausschussbericht
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Drucksache 21/11986: Stellungnahme des Senats zum Bürgerschaftlichen Ersuchen vom 1. Februar 2017 "Umsetzung des Hospiz- und Palliativgesetzes in Hamburg" (Drucksache 21/7618) (Senatsmitteilung)

 

Berichte

 

 

21/12816 Bericht
Feststellung des Senats über das Zustandekommen der Volksinitiative "Hamburger Volksentscheid gegen Pflegenotstand in Krankenhäusern"

21/12640 Bericht
Bürgerschaftliches Ersuchen vom 15. Dezember 2016: "Gesundheitsförderung und Prävention strukturell stärken" - Drs. 21/7007

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Schriftliche Kleine Anfragen

 

 

21/12754 Schriftliche Kleine Anfrage
Unterstützung junger Sportvereine

21/12735 Schriftliche Kleine Anfrage
MVZ-Herzzentrum von Asklepios in Stellingen: Sinnlose operative Eingriffe aus Profitgründen - Was macht der Senat?

21/12693 Schriftliche Kleine Anfrage
Beschwerde über Unregelmäßigkeiten im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)

21/12685 Schriftliche Kleine Anfrage
Angekündigter Neubau des AK Altona

21/12681 Schriftliche Kleine Anfrage
Neubau des Krankenhauses Asklepios Altona

21/12677 Schriftliche Kleine Anfrage
Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf Hamburg

21/12602 Schriftliche Kleine Anfrage
Impfkampagne in Hamburg

21/12520 Schriftliche Kleine Anfrage
Schafft es der rot-grüne Senat, das Zentrallager von Asklepios Hamburg in der Stadt zu halten? (3)

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Termine in Hamburg

 

Aktuelle Termine

 

 

Hier finden Sie die Veranstaltungen der TK-Landes­vertretung sowie Termine zu den Themen Sozial­politik, Kranken­versicherung und Gesund­heit aus dem Gesund­heitswesen.

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31. Mai 2018 - 2. HAM-NET Symposium

 

 

Notfallversorgung und Versorgungsforschung, Hamburger Netzwerk für Versorgungsforschung

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7. Juni 2018 - Landungsbrücke - Fachtagung

 

 

Fachtagung, Landungsbrücke - Übergänge meisern: Seelisches Wohlbefinden von jungen Menschen fördern, Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.