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Hamburg

Nr. 4 | 19.02.2018

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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Koalitionsvertrag steht, nun warten alle gespannt auf die Abstimmung der SPD-Mitglieder. Dafür geht Hamburgs Erster Bürgermeister als frisch gekürter kommissarischer SPD-Vorsitzender mit Andrea Nahles auf Werbetour - Start war am vergangenen Sonnabend in Hamburg. Derweil scheint es so, dass Hamburgs Gesundheitssenatorin auch künftig hier bleiben und wirken wird - das Gesundheitsmini­sterium soll im Falle einer GroKo an die CDU gehen. Auch wenn der Bereich Gesundheit und Pflege im Koalitions­vertrag für uns Hamburger eindeutig ihre Handschrift erkennen lässt.

Was sonst noch wichtig war - etwa im Bereich der Notfallversorgung - lesen Sie in unserem aktuellen Newsletter.

Ihre Maren Puttfarcken
und das Team der TK-Landesvertretung Hamburg

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News

 

Große Koalition

 

 

Am Vormittag des 7. Februar war es so weit: CDU, CSU und SPD hatten einen Koalitions­vertrag ausgehandelt. Ob die SPD in eine weitere Große Koalition eintritt, ist nach wie vor, bis nach Abschluss des SPD-Mitgliedervotums am 4. März 2018, offen.

Ein Blick in den Koalitionsvertrag - Abschnitt Gesundheit und Pflege (S. 96 bis 103) - zeigt, dass die Verhandlungs­partner sich darauf verständigt haben, auch Strukturprobleme des Gesundheitswesens anzugehen.

Dazu gehören etwa der Ausbau der digitalen Infrastruktur und die Einführung einer elektronischen Patientenakte für alle Versicherten. Auch die Dauerbaustelle Notfallversorgung soll angegangen werden, indem die Landeskrankenhausgesellschaften und die Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam die Versorgung sicherstellen und eine gemeinsame Finanzverantwortung erhalten sollen. Die sektorenübergreifende Versorgung soll weiter vorangebracht werden. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll bis zum Jahr 2020 Vorschläge erarbeiten.

Großen Raum nimmt die Zukunft der Pflege ein. Das ist aus Sicht der TK ein gutes und wichtiges Signal. Hervorzuheben ist die "Konzertierte Aktion Pflege", die eine Ausbildungsoffensive, Anreize für eine bessere Rückkehr von Teil- in Vollzeit und ein Wiedereinstiegsprogramm für Pflegekräfte umfassen soll. Auch sollen pflegende Angehörige entlastet und unterstützt werden. Diese Maßnahmen begrüßt die TK ausdrücklich.

Aber auch die Bedarfsplanung für die ambulante ärztliche Versorgung kommt erneut auf die Agenda: Sie soll künftig kleinräumiger, bedarfsgerechter und flexibler gestaltet werden. Die Bundesländer sollen ein Mitberatungs- und Antragsrecht in den Zulassungsausschüssen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) erhalten. Dagegen haben die norddeutschen KV'n umgehend vehement protestiert.

Auch einige "Hamburgensien", wie der Präventive Hausbesuch und die angestrebte Änderung des Transplantationsgesetzes, sind deutlich erkennbar.

Der Koalitionsvertrag enthält aus TK-Sicht viele wichtige und richtige Ansätze. Welche konkreten Auswirkungen sie für Versicherte und Patienten haben werden, wird letztendlich von der Ausgestaltung der Gesetze abhängen. Der Vorstandsvorsitzende der TK, Dr. Jens Baas, zieht in seinem Blog-Beitrag ein Fazit zu Teilen des Vertragswerks.

(Quelle: SPD, Koalitionsvertrag; Hamburger Abendblatt; Ärzteblatt; TK)

 

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Zur Sache

Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung erläutert den TK "Masterplan Pflege".

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Bewerbungsfrist für Hamburger Präventionspreis 2018 verlängert

 

Verlängerte Bewerbungsfrist bis zum 16. März 2018

 

Sozial benachteiligte Menschen haben oft verminderte Gesundheitschancen und sind gleichzeitig für Präventionsprogramme nur schwer erreichbar. Soziallagenbezogene Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten ist ein Erfolg versprechender Weg, um diese Ungleichheit abzubauen.

Daher zeichnen die Hamburger Ersatzkassen im Jahr 2018 mit dem Hamburger Präventionspreis erstmals Projekte aus, die Präventionsmaßnahmen für vulnerable Zielgruppen über alle Lebensphasen in nicht-betrieblichen Lebenswelten vorsehen. Dabei sollen die Menschen durch entsprechende Präventionsmaßnahmen in allen Lebensphasen in ihren nicht-betrieblichen Lebenswelten erreicht werden. Die Verbesserung der psychosozialen Gesundheit ist dabei ein wichtiges Ziel.

Interessierte Institutionen können sich noch bis zum 16. März 2018 bewerben. Der Hamburger Präventionspreis 2018 ist mit 12.000 Euro dotiert.

(Quelle: vdek)

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Personalie Asklepios Klinik Nord-Heidberg

 

 

Seit dem 1. Februar 2018 hat die Asklepios Klinik Nord-Heidberg mit Dr. Ulrich Knopp einen neuen Geschäftsführenden Direktor. Knopp, der zuvor Klinikgeschäftsführer und Ärztlicher Direktor des Schön Klinikum Hamburg-Eilbek war, ist Facharzt für Neurochirurgie und Gesundheitsökonom.

(Quelle: Asklepios)

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Ältester Medizinpreis Deutschlands für junge Forscher des UKE

 

 

Vier junge Wissenschaftler des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) sind am vergangenen Montag mit dem Dr. Martini-Preis 2018 ausgezeichnet worden.

Der erste Preis, dotiert mit 5.000 Euro, ging an Dr. Dr. Jan Broder Engler (35) vom Institut für Neuroimmunologie und Multiple Sklerose. Der Forscher hat untersucht, weshalb bei Frauen, die an Multipler Sklerose leiden, während der Schwangerschaft eine Besserung eintritt.

Eine Hälfte des zweiten Preises, also 2.500 Euro, erhält Dr. Anne Rechtien (34) von der I. Medizinischen Klinik. Sie hat herausgefunden, wie sich vorhersagen lässt, ob der Ebola- Impfstoff rVSV-Zebov bei einem Patienten wirksam ist. Schon ein bis drei Tage nach der Impfung lasse sich das mit einer Blutuntersuchung "leicht, günstig und schnell nachweisen", sagte die Forscherin.

Die andere Hälfte des zweiten Preises ging an die Chirurgen Privatdozent Dr. Matthias Reeh und Dr. Tarik Ghadban von der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie. Sie entwickelten eine neue Klassifikation, die genauere Vorhersagen über den weiteren Verlauf einer Krebserkrankung der Speiseröhre ermöglicht.

Der Martini-Preis, Deutschlands ältester Medizinpreis von der "Hamburgischen Stiftung für Wissenschaften, Entwicklung und Kultur Helmut und Hannelore Greve" ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Die Dotierung von insgesamt 10.000 Euro verteilt sich in diesem Jahr auf einen ersten (5.000 Euro) und einen geteilten zweiten Platz (jeweils 2.500 Euro).

(Quelle: Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung; UKE)

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Versorgung

 

Landesgesetz zum Transplantationsgesetz

 

 

Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Organspender bundesweit, aber auch in Hamburg verringert. In der Hansestadt hat sich die Zahl der Organspender im Vergleich zum Vorjahr sogar fast halbiert. Hamburg möchte diesen Negativtrend nun mit einem Landesgesetz zum Transplantationsgesetz des Bundes umkehren. "Der Schlüssel dazu liegt - neben der Frage der Spenderausweise - auch in den Krankenhäusern", sagte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks.

Hier setzt das neue Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz an. Es sieht vor, dass die 22 Hamburger Krankenhäuser, die Organentnahmen durchführen, mindestens einen Transplantationsbeauftragten benennen müssen. Größere Häuser sollen mindestens zwei Beauftragte einsetzen. Die Kliniken müssen künftig ihre Transplantationsbeauftragten nach einem bestimmten Schlüssel von ihren sonstigen Aufgaben freistellen. Weitere Regelungen betreffen eine Berichtspflicht gegenüber der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) und erweiterte Aufsichtsrechte.

"Es ist richtig, dass Hamburg nun, als zweites Bundesland nach Bayern, initiativ wird und die Organspende in den Häusern, in denen Organe entnommen werden, im Alltag stärkt", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung in Hamburg. "Diverse, kontinuierliche Aufklärungskampagnen, mögen sie noch so kreativ sein, haben leider bisher nicht zum gewünschten Erfolg geführt."

Auch der Koalitionsvertrag einer möglichen Großen Koalition hat eine Änderung des Transplantationsgesetzes mit auf die Agenda genommen. Die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken sollen auch dort eine zentrale Rolle spielen und die Organentnahme besser vergütet werden.

(Quelle: BGV; Hamburger Abendblatt; NDR; TK)

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TK fordert koordinierte Notfallversorgung

 

 

Nur jeder zweite Norddeutsche kennt die Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117. Das zeigt eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag der TK. Viel bekannter ist hingegen die Nummer des Notrufs 112. Bereits 97 Prozent der Befragten hat von der Nummer gehört. "Das Nebeneinander der beiden Rufnummern 112 und 116 117 ist nicht zielführend", so Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg.

Die TK in Hamburg schlägt daher für die Hansestadt vor, für die beiden Nummern eine gemeinsame Leitstelle zu schaffen. Die gemeinsame Leitstelle sollte den Rettungsdienst, Brandschutz, Technische Hilfeleistung, Katastrophenschutz und den Kassenärztlichen Notdienst (116 117) disponieren. Geschulte Mitarbeiter könnten nach standardisierten Vorgaben entscheiden, wohin die Patienten geleitet werden sollen. So bekommen Hilfesuchende schneller genau die Hilfe, die sie benötigen.

Außerhalb der Praxisöffnungszeiten ist derzeit die Notaufnahme die erste Wahl, wenn Menschen in Norddeutschland Hilfe benötigen. Jeder dritte Norddeutsche hat innerhalb der vergangenen drei Jahre mindestens einmal eigenständig die Notaufnahme eines Krankenhauses aufgesucht. Jeder Fünfte sucht eine ambulante Notfallpraxis auf. Gerade mal zehn Prozent der Befragten entschieden sich für den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117. Ebenso viele wählten direkt den Notruf (112).

(Quelle: TK)

 

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Information

Zur Sache:

Novellierung des Hamburgischen Rettungs­dienst­gesetzes. Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landes­vertretung Hamburg, erläutert, was aus Sicht der TK getan werden müsste, um die Notfall­rettung in Hamburg zu verbessern.

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Klassifizierung von Notfällen

 

 

Forscher am Hamburg Center for Health Economics (HCHE) und an der TU Berlin haben für eine bessere Steuerung und Planung der Notfallversorgung die bisher umfassendste Notfallkategorisierung in Deutschland vorgenommen.

Hierfür wurden jeder entsprechenden Diagnose im ICD-Katalog Dringlichkeitswerte zugewiesen. Das Modell basiert auf der Methode des maschinellen Lernens. Mit den Ergebnissen werden Volumina und Veränderungen in der Elektiv- und Notfallversorgung in Bezug auf Dringlichkeit, Patientenalter und stationäre Krankenhausnutzung bestimmt. Die Dringlichkeitsgrade lassen sich leicht auf bestehende Krankenhausdaten in verschiedenen Gesundheitssystemen übertragen. So lassen sich beispielsweise regionale Unterschiede in der Krankenhausnutzung für die Elektiv- und Notfallversorgung und Ineffizienzen identifizieren.

Die Forscher haben die Abrechnungsdaten aller deutschen Krankenhäuser untersucht. Ihr Ergebnis: Von 2005 bis 2013 sind viele Patienten in die Notaufnahmen gekommen, die aus medizinischer Sicht gar keine akuten Notfälle sind.

Während die Krankenhäuser jedes Jahr knapp fünf Prozent mehr Notfallpatienten ausweisen, kamen die Forscher auf Basis der neuen Notfallklassifizierung auf einen jährlichen Anstieg von nur 2,5 Prozent.

(Quelle: HCHE; kma)

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Zahl aus der Gesundheitsmetropole

 

 

Zum Jahresende 2016 waren in den Hamburger Krankenhäusern 30.558 Personen beschäftigt. Im Vergleich zum Jahr 2011 stieg der Personalbestand um zwölf Prozent. Im ärztlichen Dienst erhöhte sich der Personalbestand in diesem Zeitraum um 20 Prozent, im nicht-ärztlichen Bereich um knapp elf Prozent.

(Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein)

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Zur Sache

 

Zur Sache

 

 

Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landes­vertretung, und andere Meinungs­bildner aus Gesund­heits­wesen, Politik und Wissen­schaft äußern sich alle vierzehn Tage zu aktuellen Themen der Gesundheitspolitik und Versorgung in unserer Rubrik "Zur Sache".

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Transplantationsgesetz

 

 

Fast 10.000 Menschen warten auf ein lebensrettendes Organ. Gleichzeitig gehen die Zahlen der Organtransplantationen und der gespendeten Organe zurück auch in Hamburg. Daraufhin hat nun Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks mit einem Landesgesetz zum Transplantationsgesetz reagiert. Maren Puttfarcken erläutert in "Zur Sache", worauf es aus TK-Sicht jetzt ankommt.

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Bürgerschaft

 

Parlament

 

 

Wer interessante Daten und Informationen über die Hamburger Gesund­heits­versorgung, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen oder andere sozial­politische Themen sucht, findet diese in der Hamburger Parlamentsdatenbank. In den letzten Wochen wurden einige in­te­r­es­sante Bürgerschaftsdrucksachen veröffentlicht:

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Bericht

 

 

21/11986 Bericht
Stellungnahme des Senats zum Bürgerschaftlichen Ersuchen vom 1. Februar 2017 "Umsetzung des Hospiz- und Palliativgesetzes in Hamburg" (Drucksache 21/7618)

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Gesetzentwurf

 

 

21/11987 Gesetzentwurf
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung gesundheitsrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679

21/11902 Gesetzentwurf
Entwurf eines Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes

 

Schriftliche Kleine Anfragen

 

 

21/11882 Schriftliche Kleine Anfrage
Partnerschulen des Sports

21/11874 Schriftliche Kleine Anfrage
Ambulante medizinische Versorgung - Aktuelle Situation in Hamburgs Justizvollzugsanstalten

21/11763 Schriftliche Kleine Anfrage
Kinderwunschbehandlungen in Hamburg

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Tagesordnung

 

 

Mittwoch, 18. Februar 2018, 13.30 Uhr
Hamburgische Bürgerschaft

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Termine in Hamburg

 

Aktuelle Termine

 

 

Hier finden Sie die Veranstaltungen der TK-Landes­vertretung sowie Termine zu den Themen Sozial­politik, Kranken­versicherung und Gesund­heit aus dem Gesund­heitswesen.

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22. Februar 2018 - 7. Hamburger eHealth-Lounge, Gesundheitswirtschaft Hamburg GmbH

 

 

"Datenschutzgrundverordnung - Auswirkungen auf die Gesundheitswirtschaft", Gesundheitswirtschaft Hamburg GmbH

 

28. Februar 2018 - 3. Hamburg Copenhagen Business Forum

 

 

"Two strong partners - one competitive smart region", Handelskammer Hamburg

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5. März 2018 - 10. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie

 

 

Ökonomie und Medizin im Dialog, dggö - Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie e.V.

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31. März 2018 - 2. HAM-NET Symposium

 

 

Notfallversorgung und Versorgungsforschung, Hamburger Netzwerk für Versorgungsforschung

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