Patientinnen und Patienten könnten von der Aufhebung des Fernbehandlungsverbots unmittelbar profitieren, sagte der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Dr. Theodor Windhorst: "Hier wurde durch Änderung des ärztlichen Berufsrechts die Tür aufgestoßen, die vielfältigen Möglichkeiten der Telemedizin in vernünftiger Weise in den Versorgungsalltag einzubinden." Der Einsatz von Kommunikationsmedien könne dazu beitragen, Wege und Wartezeiten zu verkürzen. Dabei müsse Patienten jedoch immer freigestellt sein, welche Art des Arztkontakts sie wählen: "Wer die digitalen Wege nicht nutzen möchte, braucht nicht zu befürchten, schlechter behandelt zu werden", so der Kammerpräsident.
Auch die DG Telemed hat die Lockerung des Fernbehandlungsverbotes begrüßt. Mit der Aufnahme der ausschließlichen Fernbehandlung in ihre Musterberufsordnung habe die Ärzteschaft neue Wege in der Patientenversorgung eröffnet, sagte Prof. Dr. Gernot Marx, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin e. V. (DGTelemed). DGTelemed Vorstandsmitglied Rainer Beckers erklärte, dass die Lockerung des Fernbehandlungsverbots Rechtssicherheit für die Ärzte und damit neue Möglichkeiten schaffe. Es gebe in Deutschland zukunftsweisende Lösungen und Projekte, denen nun der Schritt in die Regelversorgung erleichtert werde.
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