Mit mehr Personal und einer neuen Organisationsstruktur soll in Hamburg die staatliche Aufsicht über die Pflegeinrichtungen - die Wohn-Pflege-Aufsicht (WPA) - gestärkt werden. Dies hat der Senat mit einer Novelle des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes am 22. Mai beschlossen.
Mit dem Vorstoß will der Senat die Wohn- und Betreuungseinrichtungen künftig intensiver prüfen. Hierfür erhält die WPA elf zusätzliche Mitarbeiter. Auch wird die Zusammenarbeit der bezirklichen Aufsicht mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) verbessert.
Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks hob hervor, dass die Zahl der zu überwachenden Einrichtungen, der Beschwerden und der damit verbundenen Anlassprüfungen deutlich gestiegen sei. "Damit Mängeln in der Betreuung und Pflege noch konsequenter nachgegangen werden kann, haben wir ein Maßnahmenpaket geschnürt, das die Pflegeaufsicht neu aufstellt, personell stärkt und ihre Ergebnisse öffentlich zugänglich macht", so Prüfer-Storcks. Veröffentlicht werden sollen unter anderem die Personalausstattung, Ergebnisse der Angehörigenbefragung und die Geltung von Tarifverträgen und Anordnungen, die die WPA aufgrund von Mängeln erlassen hat. Hamburg sei, so die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz weiter, das einzige Bundesland, das auch ambulante Pflegedienste kontrolliert.
Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg: "Es ist gut, dass die Prüfergebnisse künftig veröffentlicht werden sollen. Pflegende und ihre Angehörigen brauchen dringend aussagefähige Merkmale für die Betreuungsqualität der Pflegeeinrichtungen." Ebenfalls sei es konsequent, dass die WPA auch ambulante Pflegedienste mit im Auge behält.
(Quelle: BGV; Ärzteblatt; TK)
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