Seit zwei Jahren arbeitet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) an einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern. Im Stufenkonzept sollen unter anderem Mindestvorgaben zur Art und Anzahl von Fachabteilungen, zur Anzahl von Qualifikationen des vorzuhaltenden Fachpersonals sowie zum zeitlichen Umfang der Bereitstellung von Notfallleistungen festgelegt werden. (Wir berichteten im Newsletter 6 | 19.03.2018.)
Nun will der G-BA über die Erstfassung der Regelungen am 19. April 2018 entscheiden. Die Regelungen dienen dann als Grundlage für die Berechnung von Zu- und Abschlägen in der Krankenhausfinanzierung.
Streit gibt es unter anderem um die Folgenabschätzung des Stufenkonzepts. Dazu hatte das Berliner IGES-Institut die rund 2.000 zugelassenen Krankenhäuser zu ihren Fachabteilungen und ihrer Ausstattung umfangreich befragt. Ziel war es, belastbare Daten zu den möglichen Auswirkungen zu gewinnen.
Der GKV-Spitzenverband hat die Befragungsergebnisse mit Abrechnungsdaten validiert und ergänzt, um eine valide und reliable Folgeabschätzung zu erhalten. Die Auswertungsergebnisse für die Erwachsenen-Notfallversorgung inklusive sogenannter Schwellenkrankenhäuser (Krankenhäuser, die derzeit nicht vollumfänglich die Voraussetzungen einer Stufe erfüllen, dies aber nachholen könnten) zeigen, dass 1.063 Krankenhausstandorte eine Notfallstufe erreichen würden und 685 Krankenhausstandorte nicht. Zum Vergleich: 2016 hatten von 1.951 Krankenhäusern knapp 1.360 Krankenhäuser eine Zentrale Notaufnahme.
DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum: "Wenn der G-BA das Notfallstufenkonzept im April beschließen sollte, wird schnellstens eine gesetzliche Regelung für den zusätzlichen Finanzbedarf gebraucht. Das sind die zentralen Erwartungen der Krankenhäuser an den ersten Gesetzgebungsgang in dieser Legislaturperiode. Sie mögen bitte nicht enttäuscht werden."
Beim Frühjahrsempfang der freigemeinnützigen Krankenhäuser am 9. April 2018 sagte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks, sie gehe davon aus, dass das neue Stufenkonzept keine wesentlichen Auswirkungen auf die Hamburger Kliniken haben werde.
(Quelle: Ärztezeitung; GKV-SV; gbe-bund.de; DKI; G-BA; Das Krankenhaus, 4/2018; TK)
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