Kundenbefragung 2019
Befristete Mehrwertsteuersenkung – was müssen Energieversorger innerhalb von SAP® IS-U besonders beachten
 
Sehr geehrter Herr Mustermann,
 
das am 03.06.2020 von der deutschen Bundesregierung verabschiedete Konjunkturpaket beinhaltet eine Mehrwertsteuersenkung mit Inkrafttreten zum 01.07.2020. Die niedrigeren Mehrwertsteuersätze von 16 % bzw. 5 % gelten bis zum 31.12.2020. Für Sie als Energieversorger gibt es aufgrund dieser Änderung einiges zu beachten, wie zum Beispiel:
 
•  Doppelte Anpassung der Mehrwertsteuer innerhalb von 6 Monaten
•  Aufbau neuer Steuerkennzeichen und Steuerermittlungskennzeichen
•  Abgrenzungsproblematik hinsichtlich Energiemengen und Lieferschein
•  Anpassung der aktuellen Abschlagspläne inklusive Monitoring für gestoppte und reaktivierte Abschlagspläne; hier ist besonderes Augenmerk auf die Kommunikation Netzbetreiber und Lieferant zu legen
•  Prüfung sonstiger Prozesse innerhalb von SAP® IS-U wie MMMA-Rechnungen, Einspeiseprozesse, Hausanschlussprozesse, EEG-Prozesse etc.
•  Check der aktuellen Prüflogiken zum Beispiel innerhalb der INVOIC-Prozesse
•  Enge Abstimmung mit SAP® FI
 
Innerhalb diverser Projekte zur Trennung der Netzgeschäftsbereiche von anderen Geschäftsbereichen eines Energieversorgers und der damit verbundenen Auflösung der umsatzsteuerlichen Organschaft hat die phi-Consulting GmbH umfangreiches Know-how in dem Bereich Mehrwertsteueranpassungen aufgebaut. Wir sind für Sie der ideale Partner – gerne unterstützen wir Sie bei den aktuellen Herausforderungen des Konjunkturpakets.
 
Bei Fragen können Sie sich gerne an Frank Simons (Frank.Simons@phi-Consulting.de) oder Torsten Wallek (Torsten.Wallek@phi-Consulting.de) wenden.
 
Mit freundlichen Grüßen
phi-Consulting GmbH
 
 
Torsten Wallek
Geschäftsführer
 
Frank Simons
Teamleiter Consulting Billing