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Gesplittete Grundsteuer B in Rheinland-Pfalz
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Im Februar 2025 hat das Land Rheinland-Pfalz beschlossen, dass Kommunen künftig in der Grundsteuer B zwischen Wohnimmobilien und Nichtwohnimmobilien differenzierte Hebesätze einführen dürfen. Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer Satzungshoheit selbst, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Bis zum 30.06. hatten die Kommunen Zeit, die Hebesätze rückwirkend zum 01.01.2025 festzulegen. |
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Auszubildende gefragter denn je
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Die Suche nach Auszubildenden gestaltet sich für Betriebe zunehmend herausfordernder. Die kontinuierlich rückläufige Zahl erfolgreicher Schulabsolvierender wird von einer Flut von Akteuren umworben. |
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Nachfolgeoffensive in Rheinland-Pfalz
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In Rheinland-Pfalz stehen in den kommenden fünf Jahren rund 9.000 Unternehmen zur Übergabe an. Doch zwei Drittel der Betriebe haben noch keine konkreten Nachfolgepläne.
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