LKW Abwrackprämie
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
denken Sie über eine Erneuerung Ihres LKW-Fuhrparks nach? In diesem Fall empfehlen wir Ihnen das aktuelle Förderprogramm* vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Mit diesem erhalten Sie bei Verschrottung eines LKW bis Schadstoffklasse Euro V oder EEV sowie einer zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 t eine Prämie von bis zu 15.000 EUR.
 
Voraussetzung für diesen staatlichen Zuschuss ist die gleichzeitige Anschaffung eines im Jahr 2021 produzierten LKW der Schadstoffklasse Euro VI ab 7,5 t zulässiger Gesamtmasse. Ihr Neufahrzeug muss dabei über rollwiderstandsoptimierte Reifen und ein Abbiege-Assistenzsystem verfügen.
 
Gerne stehen wir Ihnen zur Beratung für Ihren neuen Mercedes-Benz LKW zur Verfügung.
 
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Am besten vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns, denn die Antragsfrist endet am 15. April 2021!
 
Ihr Verkaufsteam von Auto-Scholz-AVS
 
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Impressum & Kontakt
Geschäftsführer
Jesko Bauersachs
 
Persönlich haftende Gesellschafterin
AVS-Autohaus Verwaltungs GmbH
Sitz und Registergericht: Jena
Handelsregister: Jena HRB 203971
 
Sitz und Registergericht
Jena, HRA 200412
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE150546903
Auto-Scholz-AVS GmbH & Co. KG
Daimler-Benz-Str. 1
07751 Jena-Sulza
 
Tel: 03641 388-0
Fax: 03641 388-209
 
E-Mail-Kontakt
Webseite Auto-Scholz-AVS
© Auto-Scholz-AVS 2021
 
* Es gelten die Bedingungen der Richtlinie zur Förderung der Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte (BAnz AT 08.01.2021 B3) wirksam vom 09.01.2021 bis 30.06.2021, abrufbar auf der Webseite des BAG (www.bag.bund.de). Der Zuschuss beträgt 15.000 EUR im Fall der Verschrottung eines Lkw der Schadstoffklasse Euro V oder EEV oder 10.000 EUR im Fall der Verschrottung eines Lkw der Schadstoffklasse Euro IV oder schlechter. Das Bestandsfahrzeug muss mindestens über die vergangenen 12 Monate – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung – in Deutschland zugelassen gewesen sein. Der Zuschuss darf pro Neufahrzeug und dem in Zusammenhang mit dem Erwerb verschrotteten Bestandsfahrzeug nur einmal gezahlt werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Über den Antrag entscheidet das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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