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Newsletter der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung | | | | | |
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
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die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung möchte Sie in ihrem Newsletter Nr. 31 über die neue Regelung im Postversand seit dem 1. März 2025, die Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 24. März 2025, den Neujahrsempfang der Rechtsanwaltskammer München am 30. Januar 2025 sowie den automatisch erstellten Beitragsbescheid für angestellte Mitglieder informieren.
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Viel Spaß beim Lesen! Ihre Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung | | | | | |
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Seit dem 1. März 2025 gilt eine neue Regelung im Postversand:
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Wenn Ihnen ein Brief aufgrund einer Adressänderung nicht zugestellt werden kann, leitet die Post den Brief – sofern möglich – direkt an Ihre neue Adresse weiter. Das bedeutet, es werden keine Postrückläufer mehr an das Versorgungswerk geschickt und deshalb erfahren wir nicht automatisch, dass sich Ihre Anschrift geändert hat. Wenn Sie einen Brief von uns erhalten, der noch an Ihre alte Adresse adressiert ist, bitten wir Sie, uns Ihre neue Anschrift mitzuteilen. Nur so können wir sicherstellen, dass Sie weiterhin alle wichtigen Informationen zuverlässig erhalten. | | | |
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Bericht über die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24. März 2025 | | | |
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In seiner Sitzung am 24. März 2025 befasste sich der Verwaltungsausschuss schwerpunktmäßig mit den vorläufigen Ergebnissen der Kapitalanlage für das Jahr 2024. Der Verwaltungsausschuss stimmte der taktischen Kapitalanlageplanung 2025 zu und nahm den aktuellen Nachhaltigkeitsbericht zur Kenntnis. | | | |
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Neujahrsempfang der Rechtsanwaltskammer München | | | |
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Im Rahmen des Neujahrsempfangs der Rechtsanwaltskammer München (RAK München) am 30. Januar 2025 nutzte auch die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung die Gelegenheit, sich bei den neu zugelassenen Mitgliedern der RAK München vorzustellen. Am Informationsstand erkundigten sich die Besucherinnen und Besucher über das Versorgungswerk und erhielten Auskünfte zu wichtigen Themen wie Mitgliedschaft, Beitragsrecht und der Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei nutzten sie die Gelegenheit, individuelle Fragen zu stellen und persönliche Anliegen vorzubringen. | | | |
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Einmal jährlich erhalten die angestellten Mitglieder vom Versorgungswerk jeweils für das vergangene Kalenderjahr einen automatisch erstellten Beitragsbescheid. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Beitragsfestsetzung sowie den aktuellen Kontostand Ihres Mitgliedskontos zu überprüfen. Sollten Ihnen dabei Unstimmigkeiten auffallen, bitten wir Sie, sich zeitnah mit uns in Verbindung zu setzen. | | | |
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Dienstanbieter im Sinne des § 5 TMG sind die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer (www.versorgungskammer.de), gesetzlich vertreten (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 VersoG) durch die Bayerische Versorgungskammer, Denninger Str. 37, 81925 München.
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Verantwortlich für Pressemitteilungen:
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Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
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Postfach 81 01 23
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81901 München
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Tel.: +49 89 9235-7050
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Fax: +49 89 9235-7040
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E-Mail: brastv@versorgungskammer.de
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