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Newsletter der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung | | | | | |
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
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die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung möchte Sie in ihrem Newsletter Nr. 32 über die Neukonstituierung des Verwaltungsrats und des Verwaltungsausschusses, das neue Terminbuchungstool und die Einkommensabfrage für das Beitragsjahr 2024 informieren sowie Hinweise zu Anfragen per E-Mail und zur Erteilung/Änderung eines SEPA-Lastschriftmandats geben.
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Viel Spaß beim Lesen! Ihre Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung | | | | | |
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Neukonstituierung des Verwaltungsrats und des Verwaltungsausschusses der BRAStV | | | |
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Die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrats fand am 26. Mai 2025 in München statt. Im Mittelpunkt standen die Wahlen des Vorsitzenden des Verwaltungsrats und seiner Stellvertreter sowie der Mitglieder und persönlichen Stellvertreter des Verwaltungsausschusses. Auch der Verwaltungs-ausschuss trat am selben Tag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. In dieser Sitzung wurden der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses und seine Stellvertreter gewählt. | | | |
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Jetzt neu: Online-Termine rund um die Uhr buchen | | | |
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Ab sofort können Sie Ihren persönlichen Termin für eine telefonische Beratung bei der BRAStV online buchen. Über das neue Online-Terminbuchungssystem können Sie Ihren Wunschtermin flexibel ohne Wartezeiten rund um die Uhr auswählen, um sich zu Mitgliedschafts- und Beitragsangelegenheiten der BRAStV telefonisch beraten zu lassen. | | | |
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Einkommensabfrage bei Selbstständigen für das Beitragsjahr 2025 | | | |
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Derzeit erfolgt bei selbstständig tätigen Mitgliedern die endgültige Festsetzung der Beiträge für das Jahr 2025 durch die BRAStV. Hierfür benötigt das Versorgungswerk eine Einkommensangabe oder einen Einkommens-nachweis über Ihr beitragspflichtiges Einkommen im Jahr 2023. Hinweis: Eine Einkommensangabe ist ausreichend – die Vorlage des Einkommensteuerbescheids 2023 ist nicht zwingend erforderlich. Die entsprechenden Schreiben inklusive des Formulars „Erklärung zum beitragspflichtigen Berufs-einkommen“ befinden sich derzeit im Umlauf. Sofern kein Einkommen angegeben wird, erfolgt die Festsetzung des Höchstbeitrags. | | | |
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E-Mail-Antworten? Aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt | | | |
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Gemäß den internen Vorgaben des Versorgungswerks dürfen externe E-Mails aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht per E-Mail beantwortet werden. Anfragen, die per E-Mail eingehen, werden daher grundsätzlich schriftlich auf dem Postweg beantwortet. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre personenbezogenen Daten vertraulich behandelt und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. | | | |
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Hinweis zur Erteilung oder Änderung eines SEPA-Lastschriftmandats | | | |
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Nach den Vorgaben des SEPA-Lastschriftverfahrens ist für die Erteilung oder Änderung eines Lastschriftmandats eine schriftliche Zustimmung mit Unterschrift erforderlich. Da über das allgemeine Kontaktformular auf der Homepage des Versorgungswerks keine Unterschrift übermittelt werden kann, ist eine Erteilung oder Änderung eines SEPA-Lastschriftmandats über dieses Formular nicht gültig. Bitte verwenden Sie stattdessen das Formular „Ermächtigung zum Bankeinzug für das selbständig tätige Mitglied (auch für Änderungen)“, das Sie im Downloadcenter unter www.brastv.de in der Kategorie SEPA-Lastschriftmandat finden. | | | |
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Dienstanbieter im Sinne des § 5 TMG sind die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer (www.versorgungskammer.de), gesetzlich vertreten (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 VersoG) durch die Bayerische Versorgungskammer, Denninger Str. 37, 81925 München.
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Verantwortlich für Pressemitteilungen:
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Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
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Postfach 81 01 23
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Tel.: +49 89 9235-7050
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Fax: +49 89 9235-7040
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E-Mail: brastv@versorgungskammer.de
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