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Newsletter Nr. 14 für Mitglieder der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung |
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| INHALT Kapitalanlage Für unsere Mitglieder | | Sehr geehrte Damen und Herren, Newsletter Nr. 14 der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung möchte Sie diesmal über folgende Themen informieren: • Vorläufiges Kapitalanlageergebnis zum 31. Dezember 2015 • Informationen zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte • Überleitungsabkommen mit dem Steuerberaterversorgungswerk in Baden-Württemberg Freundliche Grüße, Ihre Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
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| Vorläufiges Kapitalanlageergebnis zum 31. Dezember 2015 | | Das vorläufige Kapitalanlageergebnis zum 31. Dezember 2015 liegt vor; endgültig wird das Ergebnis des Geschäftsjahres erst nach der Erstellung des Geschäftsberichts im Herbst des laufenden Jahres feststehen. » Mehr
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| Informationen zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte | | Am 1. Januar 2016 ist das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung“ (BGBl 2015, Teil I, Nr. 55 vom 30. Dezember 2015, S. 2517) in Kraft getreten. Damit gibt es für die beim nicht-anwaltlichen Arbeitgeber beschäftigten Rechtsanwälte (Syndikusanwälte) wieder eine Möglichkeit, sich nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI von der Rentenversicherungspflicht zu Gunsten des berufsständischen Versorgungswerks befreien zu lassen. Für die Syndikuspatentanwälte gilt Entsprechendes. Aktuelle Informationen sowie ein Hinweisblatt zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link » Mehr
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| Überleitungsabkommen mit dem Steuerberaterversorgungswerk in Baden-Württemberg | | Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung hat für die Steuerberater ein Überleitungsabkommen mit dem Steuerberaterversorgungswerk in Baden-Württemberg geschlossen. Das Überleitungsabkommen ist zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Es sind damit mit allen Versorgungswerken für Steuerberater – außer mit den für Niedersachsen und Saarland zuständigen Einrichtungen – Überleitungsabkommen geschlossen worden. » Mehr
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| Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Postfach 810123 81901 München
Telefon: (0 89) 92 35-7050 Telefax: (0 89) 92 35-7040 E-Mail: brastv@versorgungskammer.de Internet: www.brastv.de | | Diensteanbieter im Sinne des § 5 TMG sind die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer (www.versorgungskammer.de), gesetzlich vertreten (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 VersoG) durch die Bayerische Versorgungskammer Denninger Str. 37, 81925 München Tel. (089) 9235-6 Fax (089) 9235-8025 E-Mail info@versorgungskammer.de Vorstand Daniel Just (Vorsitzender), Ulrich Böger (stellv. Vorsitzender), Reinhard Graf, Reinhard Dehlinger und André Heimrich | |
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