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Newsletter der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung

 
Inhalt 
 
»Bericht über die Sitzung des Verwaltungsausschusses
»Einkommensabfrage bei selbständig tätigen Mitgliedern
»Automatisch erstellter Beitragsbescheid für angestellt tätige Mitglieder
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,  
  
die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung möchte Sie in ihrem Newsletter Nr. 34 über die Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 16. März, die Einkommensabfrage bei selbstständig tätigen Mitgliedern für das Beitragsjahr 2026 und die automatisch erstellten Beitragsbescheide für angestellt tätige Mitglieder informieren. 
 
  
Viel Spaß beim Lesen! 
  
Ihre Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung

Bericht über die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 16. März 2026

In seiner Sitzung am 16. März 2026 befasste sich der Verwaltungsausschuss schwerpunktmäßig mit den vorläufigen Ergebnissen der Kapitalanlage für das Jahr 2025. Des Weiteren nahm der Verwaltungsausschuss die taktische Kapitalanlageplanung 2026 zur Kenntnis und stimmte der strategischen Kapitalanlageplanung 2026 - 2028 zu.
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Einkommensabfrage bei selbständig tätigen Mitgliedern für das Beitragsjahr 2026

Bei selbständig tätigen Mitgliedern erfolgt ab Mitte Juli die endgültige Festsetzung der Beiträge für das Jahr 2026. Hierfür benötigt das Versorgungswerk von Ihnen eine Angabe über Ihr beitragspflichtiges Einkommen im Jahr 2024. Die entsprechenden Anschreiben einschließlich des Formulars „Erklärung zum beitragspflichtigen Berufseinkommen“ werden Anfang bis Mitte Juli versandt. Sofern kein Einkommen angegeben wird, erfolgt die Festsetzung des Höchstbeitrags.
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Automatisch erstellter Beitragsbescheid für angestellt tätige Mitglieder

Wie auch in den Vorjahren haben die angestellt tätigen Mitglieder Ende Mai einen automatisch erstellten Beitragsbescheid für das vergangene Kalenderjahr erhalten. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die auf den elektronischen Arbeitgebermeldungen basierende Beitragsfestsetzung sowie den aktuellen Kontostand Ihres Mitgliedskontos zu überprüfen. Sollten Ihnen dabei Unstimmigkeiten auffallen, bitten wir Sie, sich zeitnah mit uns oder Ihrem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen.
Dienstanbieter im Sinne des § 5 TMG sind die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer (www.versorgungskammer.de), gesetzlich vertreten (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 VersoG) durch die Bayerische Versorgungskammer, Denninger Str. 37, 81925 München. 
  
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Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung 
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