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| Newsletter der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung | |
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
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| die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung möchte Sie in ihrem Newsletter Nr. 27 über die Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 21. März 2023, ihr Engagement zur Reduzierung des Papierverbrauchs, das elektronische Befreiungsverfahren von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, den Abschluss des Beitritts des Landes Hessen zum Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Nordrhein-Westfalen sowie die neue Formation des Vorstands der Bayerischen Versorgungskammer informieren.
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| Viel Spaß beim Lesen!
| Ihre Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
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| Bericht über die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 21. März 2023 | |
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| In seiner Sitzung am 21. März 2023 befasste sich der Verwaltungsausschuss insbesondere mit den vorläufigen Kapitalanlageergebnissen des Jahres 2022. Der Verwaltungsausschuss stimmte der taktischen Kapitalanlageplanung 2022 zu.
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| Reduzierung des Papierverbrauchs | |
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| Die BRAStV verfolgt, wie auch die BVK insgesamt, das Ziel, ihre internen Arbeitsabläufe verstärkt zu digitalisieren und ihren Papierverbrauch deutlich zu reduzieren. Neben dem positiven Umwelteffekt erwarten wir uns dadurch auch eine Steigerung der Effizienz. Auch in der Kommunikation mit unseren Mitgliedern wollen wir im Rahmen des rechtlich Zulässigen „digitaler“ werden. Daher stellen wir künftig unser umfangreiches Angebot an Informationsmaterialen und Formularen auf unserer Homepage zur Verfügung und vermeiden soweit wie möglich den zusätzlichen Versand in Papierform.
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| Elektronisches Befreiungsverfahren von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung | |
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| Seit 1. Januar 2023 muss jeder Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI elektronisch über das Versorgungswerk gestellt werden. Eine Antragstellung in Papierform ist nicht mehr möglich. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass das neue Verfahren bei den Mitgliedern überwiegend auf positive Resonanz stößt.
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| Abschlussbericht - Beitritt des Landes Hessen zum Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Nordrhein-Westfalen | |
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| Wie bereits im Newsletter Nr. 26 mitgeteilt, wurden zum 1. April 2022 die Mitglieder der Patentanwaltskammer, die einen Kanzleisitz in Hessen eingerichtet haben, in die berufsständische Versorgung durch die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung einbezogen. Die Zahlen zum "Übernahmebestand" Hessen liegen nun vor.
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| Vorstand der Bayerischen Versorgungskammer in neuer Formation | |
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| Zum 1. Juni 2023 löste Axel Uttenreuther Daniel Just als Vorsitzender des Vorstands der Bayerischen Versorgungskammer ab. Zeitgleich wurde Christine Draws Mitglied des Vorstands.
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| Dienstanbieter im Sinne des § 5 TMG sind die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer (www.versorgungskammer.de), gesetzlich vertreten (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 VersoG) durch die Bayerische Versorungskammer, Denninger Str. 37, 81925 München.
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| Verantwortlich für Pressemitteilungen: Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Postfach 81 01 23 81901 München Tel.: +49 89 9235-7050 Fax: +49 89 9235-7040 E-Mail: brastv@versorgungskammer.de
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