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Newsletter Nr. 9 für Mitglieder der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Dezember 2013 |
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| INHALT Aus der Arbeit des Verwaltungsrats Beitragszahlung Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung Für unsere Mitglieder Versorgungsempfänger | | Sehr geehrte Damen und Herren, Newsletter Nr. 9 der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung möchte Sie diesmal über folgende Themen informieren: Bericht über die Verwaltungsratssitzung am 21. Oktober 2013; Wichtige Angaben bei Beitragsüberweisungen; Freiwillige Mehrzahlungen vor Jahresende leisten; Hinweise zu offenen Verfahren über die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung; aktualisierte Glossare zu wesentlichen versorgungstechnischen bzw. finanztechnischen Begriffen auf der Webseite eingestellt; Rechtmäßigkeit der Anforderung von Lebensbescheinigungen. Freundliche Grüße, Ihre Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
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| | | | Aus der Arbeit des Verwaltungsrats | | | | |
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| Themen der Sitzung vom 21. Oktober 2013 | | Die Mitglieder des Verwaltungsrats der BRAStV für die Amtsperiode 2013/2016 traten am 21. Oktober 2013 zur konstituierenden Sitzung zusammen und wählten ihren Vorsitzenden, dessen beide Stellvertreter sowie den vorberatenden Verwaltungsausschuss. Der Verwaltungsrat stimmte dem von der Bayerischen Versorgungskammer als Geschäftsführungsorgan aufgestellten und mit dem uneingeschränkten Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC versehenen Jahresabschluss 2012 zu und schloss sich dem Lagebericht an. Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt. » Zu den aktuellen Informationen zur Verwaltungsratssitzung am 21. Oktober 2013
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| Wichtige Angaben bei Beitragsüberweisungen | | | | Damit die BRAStV eingehende Beitragszahlungen auch edv-technisch verbuchen kann, ist die Angabe des Verwendungszwecks auf den Beitragsüberweisungen wichtig. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand durch manuelle Umbuchungen kann so vermieden werden. Mitglieder geben daher bei ihren Überweisungen im Verwendungszweck bitte immer ihre komplette Mitgliedsnummer, ihren Namen und den Verwendungszweck an (Pflichtbeitrag für Zeitraum bzw. freiwillige Mehrzahlung). Beispiel: Wxxx/xxxxxx/xxxx Musterfrau Karin, Pflichtbeitrag 12/2013 Wxxx/xxxxxx/xxxx Mustermann Max, freiwillige Mehrzahlung Arbeitgeber geben im Verwendungszeck bitte stets zuerst den Buchstaben „B“ gefolgt von ihrer eigenen achtstelligen Betriebsnummer an, unter der sie auch die elektronischen Monatsmeldungen übermitteln. Zusätzlich kann der Beitrags-/Zahlungsmonat (Buchstabe „Z“ gefolgt von Jahr und Monat in Form „JJJJMM“) ergänzt werden. Beispiele: B01234567 oder B12345678Z201312 Bei Daueraufträgen von Mitgliedern oder Arbeitgebern entfällt die Angabe des Zeitraums, für den die Beiträge geleistet werden. » Zur Ausfüllhilfe für Überweisungen
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| Freiwillige Mehrzahlungen vor Jahresende leisten | | | | Kurz vor Jahresende kann meistens die individuelle finanzielle und steuerliche Situation eingeschätzt werden. Bei entsprechendem Spielraum ist es an der Zeit zu überlegen, ob freiwillige Zusatzzahlungen ins Versorgungswerk geleistet werden sollen. » Mehr. . .
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| | | | Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung | | | | |
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| Hinweise zu offenen Verfahren über die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung | | | | Abschließende Entscheidungen über die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten des Versorgungswerks werden derzeit vermehrt erst nach längerer Verfahrensdauer getroffen. Über die Auswirkungen abschließender Entscheidungen auf die Beitragspflicht beim Versorgungswerk informiert die BRAStV in einem Hinweisblatt. » Zum Hinweisblatt
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| Glossare zu wesentlichen versorgungstechnischen und zu finanztechnischen Begriffen | | Das Informationsangebot auf den Webseiten des Versorgungswerks wird laufend erweitert. Als neues Angebot stehen auf unserer Homepage unter „Für unsere Mitglieder / Glossare“ die aktualisierten Glossare zu wesentlichen versorgungstechnischen und zu finanztechnischen Begriffen zur Verfügung. » Zum versorgungstechnischen Glossar » Zum finanztechnischen Glossar
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| Rechtmäßigkeit der Anforderung von Lebensbescheinigungen | | Um das Vermögen der Solidargemeinschaft zu schützen, muss das Versorgungswerk sicherstellen, dass Leistungen nur an Berechtigte ausgezahlt werden. Zu diesem Zweck darf das Versorgungswerk Lebensbescheinigungen anfordern. » Mehr. . .
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| Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Postfach 810123 81901 München
Telefon: (0 89) 92 35-7050 Telefax: (0 89) 92 35-7040 E-Mail: brastv@versorgungskammer.de Internet: www.brastv.de | | Diensteanbieter im Sinne des § 5 TMG sind die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer (www.versorgungskammer.de), gesetzlich vertreten (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 VersoG) durch die Bayerische Versorgungskammer Denninger Str. 37, 81925 München Tel. (089) 9235-6 Fax (089) 9235-8025 E-Mail info@versorgungskammer.de Vorstand Daniel Just (Vorsitzender), Gerhard Raukuttis (stellv. Vorsitzender), Reinhard Graf, Reinhard Dehlinger und André Heimrich | |
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