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Newsletter Nr. 10 für Mitglieder der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Juni 2014 |
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| INHALT Kapitalanlage Beitragszahlung Berufsständische Versorgung für Patentanwälte Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung Für unsere Mitglieder | | Sehr geehrte Damen und Herren, Newsletter Nr. 10 der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung möchte Sie über folgende Themen informieren: Vorläufiges Kapitalanlageergebnis zum 31. Dezember 2013; Bau einer Immobilie in Potsdam; Beitragsfestsetzung 2014 für Selbständige; Berufsständische Versorgung für Patentanwälte; Folgen einer abgelehnten Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung und Verfahren beim Versorgungswerk; Homepage des Versorgungswerks in neuem Gewand. Freundliche Grüße, Ihre Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
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| Vorläufiges Kapitalanlageergebnis zum 31. Dezember 2013 | | Das vorläufige Kapitalanlageergebnis zum 31. Dezember 2013 liegt vor; endgültig wird das Ergebnis des Geschäftsjahres 2013 erst nach der Erstellung des Geschäftsberichts im Oktober des laufenden Jahres feststehen. » Mehr. . .
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| Das Versorgungswerk baut in … Potsdam | | | | Die BRAStV konnte im April 2014 das Wohnungsneubauprojekt „Mies-van-der Rohe-Straße“ in Potsdam erwerben; die Fertigstellung ist für das Frühjahr 2016 vorgesehen. » Mehr. . .
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| Beitragsfestsetzung 2014 für Selbständige | | | | Erstmals bei der Beitragsfestsetzung für das Jahr 2014 werden die durch Satzungsänderung ermöglichten Vereinfachungen im Nachweisverfahren für Selbständige eingesetzt werden. Voraussichtlich Mitte Juli bittet die BRAStV die selbständigen Mitglieder, ihre beitragspflichtigen Einkünfte zu erklären. Ein Einkommensnachweis in Form eines Einkommensteuerbescheids ist künftig nur noch auf ausdrückliche Anforderung des Versorgungswerks notwendig (entsprechend den Vorgaben des Verwaltungsrats ist die Verwaltung gehalten, die angegebenen Einkünfte in 10 % der Fälle durch den Steuerbescheid zu überprüfen).
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| | | | Berufsständische Versorgung für Patentanwälte | | | | |
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| Beitrittsinteresse Hamburgs zum Staatsvertrag | | Zum 1. Juni 2013 trat der Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur BRAStV in Kraft und ermöglichte es einem weiteren Teil der Patentanwälte, an einer berufsständischen Versorgung zu partizipieren (siehe Newsletter Nr. 8 – August 2013). Im Staatsvertrag wurde im Hinblick auf das Ziel der Patentanwaltskammer, eine flächendeckende berufsständische Versorgung für den Berufsstand zu etablieren, auch die Möglichkeit des Beitrittes anderer Bundesländer zum Staatsvertrag eröffnet. Nun – fast ein Jahr nach Inkrafttreten des Staatsvertrages – bekundet die Freie und Hansestadt Hamburg ihr Interesse an einem Beitritt zum Staatsvertrag und damit an einer berufsständischen Versorgung für Patentanwälte. Es wurden hierzu auch schon erste Gespräche in den zuständigen Ministerien geführt. Das Ziel der Patentanwaltskammer – eine flächendeckende berufsständische Versorgung für alle Patentanwälte zu etablieren – rückt somit wieder ein Stückchen näher.
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| | | | Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung | | | | |
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| Folgen einer abgelehnten Befreiung und Verfahren beim Versorgungswerk | | | | Am 3. April 2014 hat das Bundessozialgericht (Az.: B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R) entschieden, dass abhängig beschäftigte Syndikusanwälte keinen Anspruch auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung haben – wir informierten hierüber im Sondernewsletter vom April 2014. Als Folge der Entscheidungen werden nun vermehrt die Befreiungsanträge der Mitglieder des Versorgungswerks abgelehnt; über die Folgen und das sich an die Ablehnung anschließende Verfahren beim Versorgungswerk informiert die BRAStV in einem Hinweisblatt. » Mehr. . .
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| Homepage des Versorgungswerks in neuem Gewand | | Seit Ende Januar dieses Jahres präsentiert sich die Homepage des Versorgungswerks in neuem Gewand. Das Layout wurde modernisiert und überarbeitet; im Übrigen bietet die Homepage in gewohnter Weise wichtige Informationen über die Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung. » Mehr. . .
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| Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Postfach 810123 81901 München
Telefon: (0 89) 92 35-7050 Telefax: (0 89) 92 35-7040 E-Mail: brastv@versorgungskammer.de Internet: www.brastv.de | | Diensteanbieter im Sinne des § 5 TMG sind die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer (www.versorgungskammer.de), gesetzlich vertreten (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 VersoG) durch die Bayerische Versorgungskammer Denninger Str. 37, 81925 München Tel. (089) 9235-6 Fax (089) 9235-8025 E-Mail info@versorgungskammer.de Vorstand Daniel Just (Vorsitzender), Gerhard Raukuttis (stellv. Vorsitzender), Reinhard Graf, Reinhard Dehlinger und André Heimrich | |
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