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Sondernewsletter der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
April 2014
 
INHALT
 
Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung
» Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 3.  April 2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
dieser Sondernewsletter möchte Sie über die jüngsten Entscheidungen des Bundessozialgerichts zum Befreiungsrecht informieren:
 
Am 3. April 2014 hat das Bundessozialgericht (Az.: B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R) entschieden, dass abhängig beschäftigte Syndikusanwälte keinen Anspruch auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Näheres enthält die Medieninformation des Bundessozialgerichts (Quelle: Bundessozialgericht). Sobald uns weitere Informationen bekannt sind oder die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, informieren wir hierüber auf der Homepage des Versorgungswerks.
 
Freundliche Grüße,
 
Ihre Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung
Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 3. April 2014
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