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Newsletter Nr. 19 für Mitglieder der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung November 2018 |
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| INHALT Aus dem Verwaltungsrat Für unsere Mitglieder | | Sehr geehrte Damen und Herren, die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung möchte Sie in ihrem Newsletter Nr. 19 über folgende Themen informieren: • Bericht über die Sitzung des Verwaltungsrats am 22. Oktober 2018 • Geschäftsbericht 2017 • Jahresmitteilung der BRAStV • Zusatzvorsorge durch freiwillige Mehrzahlungen Freundliche Grüße, Ihre Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
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| Bericht über die Sitzung des Verwaltungsrats am 22. Oktober 2018 | | In seiner Sitzung am 22. Oktober 2018 befasste sich der Verwaltungsrat insbesondere mit den Geschäftsergebnissen des Jahres 2017. Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die im Anwartschaftsverband 3 (AV 3) erworbenen Anwartschaften und die ab 1. Januar 2015 erworbenen Rentenpunkte (Rechnungszins jeweils 2,5 %) zum 1. Januar 2019 um 0,75 % zu dynamisieren. Er setzte den Rentenbemessungsfaktor für das Jahr 2019 auf – wie bisher – 1,0000 fest und beschloss einige Satzungsänderungen. » Mehr
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| Geschäftsbericht 2017 | | Der Geschäftsbericht 2017 ist auf der Homepage des Versorgungswerks eingestellt. Mitgliedern übersenden wir auf Anfrage gerne ein Druckexemplar. » Mehr
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| Jahresmitteilung der BRAStV | | Jedes aktive Mitglied der BRAStV erhält jährlich am Anfang des Jahres neben dem „Wichtigen Rundschreiben“ auch die Jahresmitteilung über das abgelaufene Kalenderjahr. Sie beinhaltet alle im Kalenderjahr eingegangenen Zahlungen sowie die aus der Summe der Einzahlungen resultierende monatliche Anwartschaft. Gleichzeitig ist die Jahresmitteilung auch eine Mitteilung über die aktuelle Dynamisierung. Schließlich enthält jede Jahresmitteilung auch die Zusammenfassung der Werte nach Versicherungsjahren, stellt insoweit also eine Art Versicherungsverlauf dar. » Mehr
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| Zusatzvorsorge durch freiwillige Mehrzahlungen | | | | Beiträge zur Altersvorsorge sind im Gegenzug zur Besteuerung der Versorgungsbezüge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs seit 2005 steuerlich sukzessive absetzbar. Dadurch ergibt sich eine steuerliche Entlastung in der Ansparphase. Für das Jahr 2018 können 86 % der im Kalenderjahr geleisteten Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken steuerlich berücksichtigt werden. Das maximale Abzugsvolumen beläuft sich im Jahr 2018 auf 20.392 Euro für Ledige und auf 40.784 Euro bei Zusammenveranlagten. Bei Arbeitnehmern wird der Sonderausgabenabzug durch den steuerfreien Arbeitgeberanteil reduziert. Durch die zunehmende Differenz zwischen Brutto- und Nettorente ist zu empfehlen, die durch den Sonderausgabenabzug frei werdenden Beträge auch zur Aufstockung der Altersversorgung zu verwenden. Bitte leisten Sie freiwillige Mehrzahlungen so rechtzeitig, dass diese bis 31. Dezember 2018 dem Konto des Versorgungswerks gutgeschrieben sind, damit sie für das Kalenderjahr 2018 gelten. Dann gilt noch der Bewertungsprozentsatz des Einzahlungsjahres. Die Einzahlungshöchstgrenze 2018 liegt bei 36.270,00 €. Ihre Einzahlungen können Sie unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer und des Verwendungszwecks FMZ (Freiwillige Mehrzahlungen) auf das Konto des Versorgungswerks vornehmen. Unsere Mitglieder können bei uns per Post oder telefonisch auch individuelle Berechnungen anfordern. Sie erreichen uns unter folgender Rufnummer: (0 89) 92 35-70 50.
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| Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Postfach 810123 81901 München
Telefon: (0 89) 92 35-7050 Telefax: (0 89) 92 35-7040 E-Mail: brastv@versorgungskammer.de Internet: www.brastv.de | | Diensteanbieter im Sinne des § 5 TMG sind die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer (www.versorgungskammer.de), gesetzlich vertreten (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 VersoG) durch die Bayerische Versorgungskammer Denninger Str. 37, 81925 München Tel. (089) 9235-6 Fax (089) 9235-8025 E-Mail info@versorgungskammer.de Vorstand Daniel Just (Vorsitzender), Ulrich Böger (stellv. Vorsitzender), Reinhard Graf, Reinhard Dehlinger und André Heimrich | |
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