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Newsletter Nr. 21 für Mitglieder der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Februar 2020
INHALT
 
Aus dem Verwaltungsrat
»Bericht über die Sitzung des Verwaltungsrats am 28.  Oktober 2019
 
Für unsere Mitglieder
»Geschäftsbericht 2018 online
»Wichtige Satzungsänderungen der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV)
»Wichtiges Rundschreiben 2020
»Jahresmitteilung der BRAStV
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung möchte Sie in ihrem Newsletter Nr. 21 über folgende Themen informieren:
 
• Bericht über die Sitzung des Verwaltungsrats am 28. Oktober 2019
• Geschäftsbericht 2018
• Wichtige Satzungsänderungen der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV)
• Wichtiges Rundschreiben 2020
• Jahresmitteilung der BRAStV
 
 
 
Freundliche Grüße
 
Ihre Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Aus dem Verwaltungsrat
Bericht über die Sitzung des Verwaltungsrats am 28. Oktober 2019
In seiner Sitzung am 28. Oktober 2019 befasste sich der Verwaltungsrat insbesondere mit den Geschäftsergebnissen des Jahres 2018. Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die im Anwartschaftsverband 3 (AV 3) erworbenen Anwartschaften und die ab 1. Januar 2015 erworbenen Rentenpunkte (Rechnungszins jeweils 2,5 %) zum 1. Januar 2020 um 0,75 % zu dynamisieren. Er setzte den Rentenbemessungsfaktor für das Jahr 2020 auf – wie bisher – 1,0000 fest und beschloss weitere Satzungsänderungen.
 
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Für unsere Mitglieder
Geschäftsbericht 2018 online
Der Geschäftsbericht 2018 ist auf der Homepage des Versorgungswerks eingestellt. Mitgliedern übersenden wir auf Anfrage gerne ein Druckexemplar.
 
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Wichtige Satzungsänderungen der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV)
Zum 1. Januar 2020 ist eine Satzungsänderung in Kraft getreten, die eine Verbesserung der Absicherung bei Berufsunfähigkeit vorsieht.
 
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Wichtiges Rundschreiben 2020
Mit dem Wichtigen Rundschreiben 2020 informieren wir Sie über die im Jahr 2020 geltenden Beitragswerte sowie die weitere Entwicklung Ihres Versorgungswerks.
 
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Jahresmitteilung der BRAStV
Jedes aktive Mitglied der BRAStV erhält jährlich am Anfang des Jahres neben dem „Wichtigen Rundschreiben“ auch die Jahresmitteilung über das abgelaufene Kalenderjahr. Sie beinhaltet alle im Kalenderjahr eingegangenen Zahlungen sowie die aus der Summe der Einzahlungen resultierende monatliche Anwartschaft. Gleichzeitig ist die Jahresmitteilung auch eine Mitteilung über die aktuelle Dynamisierung. Schließlich enthält jede Jahresmitteilung auch die Zusammenfassung der Werte nach Versicherungsjahren, sie stellt insoweit also eine Art Versicherungsverlauf dar.
 
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Impressum & Kontakt
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Steuerberaterversorgung
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Telefax: (0 89) 92 35-7040
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Internet: www.brastv.de
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Tel. (089) 9235-6
Fax (089) 9235-8025
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Vorstand
Daniel Just (Vorsitzender), Ulrich Böger (stellv. Vorsitzender), Stefan Müller, André Heimrich und Axel Uttenreuther
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