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Newsletter Nr. 22 für Mitglieder der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Mai 2020
INHALT
 
Aus dem Verwaltungsrat
»Themen der Telefonkonferenz vom 30.  März 2020
 
Aktuelles
»Corona-Krise: Beitragszahlungen an das Versorgungswerk
 
Für unsere Mitglieder
»Aktuelle Hinweise zum Aufschub des Altersruhegelds im Versorgungswerk
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung möchte Sie in ihrem Newsletter Nr. 22 über folgende Themen informieren:
 
•Themen der Telefonkonferenz vom 30. März 2020
 
•Corona-Krise: Beitragszahlungen an das Versorgungswerk
 
•Aktuelle Hinweise zum Aufschub des Altersruhegelds im Versorgungswerk
 
 
Freundliche Grüße
 
Ihre Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Aus dem Verwaltungsrat
Themen der Telefonkonferenz vom 30. März 2020
In seiner Telefonkonferenz am 30. März 2020 befasste sich der Verwaltungsausschuss der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung insbesondere mit den vorläufigen Kapitalanlageergebnissen des Jahres 2019 und der strategischen Kapitalanlageplanung für das Jahr 2020. Der Verwaltungsausschuss stimmte der taktischen Kapitalanlageplanung 2020 zu.
 
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Aktuelles
Corona-Krise: Beitragszahlungen an das Versorgungswerk
Mit den nachfolgenden Hinweisen möchten wir Sie als selbständiges oder angestelltes Mitglied über die wichtigsten Punkte zur Beitragszahlung während der Corona-Krise informieren.
 
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Für unsere Mitglieder
Aktuelle Hinweise zum Aufschub des Altersruhegelds im Versorgungswerk
Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Auszahlung des Altersruhegeldes bei der BRAStV ab dem Ersten des Monats, der auf die Vollendung des 67. Lebensjahres (= reguläres Renteneintrittsalter bzw. „Regelaltersgrenze“) folgt. Diese Auszahlung kann aber auf Antrag „aufgeschoben“ werden – das ist der sog. „Aufschub“ des Altersruhegeldes.
 
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Impressum & Kontakt
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Steuerberaterversorgung
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Vorstand
Daniel Just (Vorsitzender), Ulrich Böger (stellv. Vorsitzender), Stefan Müller, André Heimrich und Axel Uttenreuther
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