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Newsletter Nr. 23 für Mitglieder der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Dezember 2020 |
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| INHALT Aus dem Verwaltungsrat Für unsere Mitglieder Aktuelles | | Sehr geehrte Damen und Herren, die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung möchte Sie in ihrem Newsletter Nr. 23 über folgende Themen informieren: • Bericht über die Telefonkonferenz des Verwaltungsrats am 26. Oktober 2020 sowie das nachfolgende schriftliche Abstimmungsverfahren • Geplante Einkommensüberprüfung bei den selbständig tätigen Mitgliedern des Versorgungswerks im Jahr 2021 • Freiwillige Mehrzahlungen zum Versorgungswerk für das Jahr 2020 • Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23. September 2020 Freundliche Grüße Ihre Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
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| Themen der Telefonkonferenz vom 26. Oktober 2020 sowie des nachfolgenden schriftlichen Abstimmungsverfahrens | | In seiner Telefonkonferenz am 26. Oktober 2020 befasste sich der Verwaltungsrat insbesondere mit den Geschäftsergebnissen des Jahres 2019. Im Zuge der Abstimmung im Wege des schriftlichen Umlaufverfahrens sprach er sich gegen eine Dynamisierung der laufenden Versorgungsleistungen aus und setzte den Rentenbemessungsfaktor für das Jahr 2021 auf – wie bisher – 1,0000 fest. » Mehr
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| Einkommensüberprüfung bei den selbständig tätigen Mitgliedern des Versorgungswerks im Jahr 2021 | | Mit den nachfolgenden Hinweisen möchten wir Sie als selbständig tätiges Mitglied über die für das Jahr 2021 geplante Einkommensüberprüfung informieren. » Mehr
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| Freiwillige Mehrzahlungen zum Versorgungswerk für das Jahr 2020 | | Informationen rund um das Thema freiwillige Mehrzahlungen mit Wirkung für das Jahr 2020 finden Sie hier: » Mehr
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| Hinweisblatt zur Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23. September 2020 | | Das Bundessozialgericht hat am 23. September eine wegweisende Entscheidung zur Auslegung des Begriffs „einkommensbezogene“ Pflichtbeiträge im Sinne des § 231 Abs. 4b Satz 4 SGB VI getroffen. Danach sind auch Mindest-, Grund- oder Pflichtbeiträge, die von einem Mitglied an ein berufsständisches Versorgungswerk vor dem 1. April 2014 gezahlt wurden, als „einkommensbezogene“ Pflichtbeiträge im Sinne des § 231 Abs. 4b Satz 4 SGB VI zu bewerten. » Mehr
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| Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Postfach 810123 81901 München
Telefon: (0 89) 92 35-7050 Telefax: (0 89) 92 35-7040 E-Mail: brastv@versorgungskammer.de Internet: www.brastv.de | | Diensteanbieter im Sinne des § 5 TMG sind die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer (www.versorgungskammer.de), gesetzlich vertreten (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 VersoG) durch die Bayerische Versorgungskammer Denninger Str. 37, 81925 München Tel. (089) 9235-6 Fax (089) 9235-8025 E-Mail info@versorgungskammer.de Vorstand Daniel Just (Vorsitzender), Ulrich Böger (stellv. Vorsitzender), Stefan Müller, André Heimrich und Axel Uttenreuther | |
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