Wird dieser Newsletter nicht richtig angezeigt? Zur Webseitenansicht
 
Newsletter Nr. 9 für Mitglieder der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Dezember 2013
INHALT
 
Aus der Arbeit des Verwaltungsrats
»Themen der Sitzung vom 21.  Oktober 2013
 
Beitragszahlung
»Wichtige Angaben bei Beitragsüberweisungen
»Freiwillige Mehrzahlungen vor Jahresende leisten
 
Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung
»Hinweise zu offenen Verfahren über die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung
 
Für unsere Mitglieder
»Glossare zu wesentlichen versorgungstechnischen und zu finanztechnischen Begriffen
 
Versorgungsempfänger
»Rechtmäßigkeit der Anforderung von Lebensbescheinigungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Newsletter Nr. 9 der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung möchte Sie diesmal über folgende Themen informieren:
 
Bericht über die Verwaltungsratssitzung am 21. Oktober 2013; Wichtige Angaben bei Beitragsüberweisungen; Freiwillige Mehrzahlungen vor Jahresende leisten; Hinweise zu offenen Verfahren über die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung; aktualisierte Glossare zu wesentlichen versorgungstechnischen bzw. finanztechnischen Begriffen auf der Webseite eingestellt; Rechtmäßigkeit der Anforderung von Lebensbescheinigungen.
 
 
Freundliche Grüße,
 
Ihre Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Aus der Arbeit des Verwaltungsrats
Themen der Sitzung vom 21. Oktober 2013
Die Mitglieder des Verwaltungsrats der BRAStV für die Amtsperiode 2013/2016 traten am 21. Oktober 2013 zur konstituierenden Sitzung zusammen und wählten ihren Vorsitzenden, dessen beide Stellvertreter sowie den vorberatenden Verwaltungsausschuss. Der Verwaltungsrat stimmte dem von der Bayerischen Versorgungskammer als Geschäftsführungsorgan aufgestellten und mit dem uneingeschränkten Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC versehenen Jahresabschluss 2012 zu und schloss sich dem Lagebericht an. Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt.
 
 
 » Zu den aktuellen Informationen zur Verwaltungsratssitzung am 21.  Oktober 2013
Beitragszahlung
Wichtige Angaben bei Beitragsüberweisungen
Damit die BRAStV eingehende Beitragszahlungen auch edv-technisch verbuchen kann, ist die Angabe des Verwendungszwecks auf den Beitragsüberweisungen wichtig. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand durch manuelle Umbuchungen kann so vermieden werden.
 
Mitglieder geben daher bei ihren Überweisungen im Verwendungszweck bitte immer ihre komplette Mitgliedsnummer, ihren Namen und den Verwendungszweck an (Pflichtbeitrag für Zeitraum bzw. freiwillige Mehrzahlung).
Beispiel:
Wxxx/xxxxxx/xxxx Musterfrau Karin, Pflichtbeitrag 12/2013
Wxxx/xxxxxx/xxxx Mustermann Max, freiwillige Mehrzahlung

 
Arbeitgeber geben im Verwendungszeck bitte stets zuerst den Buchstaben „B“ gefolgt von ihrer eigenen achtstelligen Betriebsnummer an, unter der sie auch die elektronischen Monatsmeldungen übermitteln.
Zusätzlich kann der Beitrags-/Zahlungsmonat (Buchstabe „Z“ gefolgt von Jahr und Monat in Form „JJJJMM“) ergänzt werden.
Beispiele: B01234567 oder B12345678Z201312
 
Bei Daueraufträgen von Mitgliedern oder Arbeitgebern entfällt die Angabe des Zeitraums, für den die Beiträge geleistet werden.
 
 » Zur Ausfüllhilfe für Überweisungen
Freiwillige Mehrzahlungen vor Jahresende leisten
Kurz vor Jahresende kann meistens die individuelle finanzielle und steuerliche Situation eingeschätzt werden. Bei entsprechendem Spielraum ist es an der Zeit zu überlegen, ob freiwillige Zusatzzahlungen ins Versorgungswerk geleistet werden sollen.
 
 » Mehr. . . 
Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung
Hinweise zu offenen Verfahren über die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung
Abschließende Entscheidungen über die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten des Versorgungswerks werden derzeit vermehrt erst nach längerer Verfahrensdauer getroffen. Über die Auswirkungen abschließender Entscheidungen auf die Beitragspflicht beim Versorgungswerk informiert die BRAStV in einem Hinweisblatt.
 
 » Zum Hinweisblatt
Für unsere Mitglieder
Glossare zu wesentlichen versorgungstechnischen und zu finanztechnischen Begriffen
Das Informationsangebot auf den Webseiten des Versorgungswerks wird laufend erweitert. Als neues Angebot stehen auf unserer Homepage unter „Für unsere Mitglieder / Glossare“ die aktualisierten Glossare zu wesentlichen versorgungstechnischen und zu finanztechnischen Begriffen zur Verfügung.
 
 » Zum versorgungstechnischen Glossar
 
 » Zum finanztechnischen Glossar
Versorgungsempfänger
Rechtmäßigkeit der Anforderung von Lebensbescheinigungen
Um das Vermögen der Solidargemeinschaft zu schützen, muss das Versorgungswerk sicherstellen, dass Leistungen nur an Berechtigte ausgezahlt werden. Zu diesem Zweck darf das Versorgungswerk Lebensbescheinigungen anfordern.
 
 » Mehr. . . 
Impressum & Kontakt
Bayerische Rechtsanwalts- und
Steuerberaterversorgung
Postfach 810123
81901 München


Telefon: (0 89) 92 35-7050

Telefax: (0 89) 92 35-7040
E-Mail: brastv@versorgungskammer.de
Internet: www.brastv.de
Diensteanbieter im Sinne des § 5 TMG sind die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer (www.versorgungskammer.de), gesetzlich vertreten (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 VersoG) durch die
Bayerische Versorgungskammer
Denninger Str. 37, 81925 München
Tel. (089) 9235-6
Fax (089) 9235-8025
E-Mail info@versorgungskammer.de
 
Vorstand
Daniel Just (Vorsitzender), Gerhard Raukuttis (stellv. Vorsitzender), Reinhard Graf, Reinhard Dehlinger und André Heimrich
Sollten Sie kein Interesse an weiteren Newslettern haben, können Sie sich » hier abmelden