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Newsletter Nr. 10 für Mitglieder der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Juni 2014
INHALT
 
Kapitalanlage
»Vorläufiges Kapitalanlageergebnis zum 31.  Dezember 2013
»Das Versorgungswerk baut in … Potsdam
 
Beitragszahlung
»Beitragsfestsetzung 2014 für Selbständige
 
Berufsständische Versorgung für Patentanwälte
»Beitrittsinteresse Hamburgs zum Staatsvertrag
 
Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung
»Folgen einer abgelehnten Befreiung und Verfahren beim Versorgungswerk
 
Für unsere Mitglieder
»Homepage des Versorgungswerks in neuem Gewand
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Newsletter Nr. 10 der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung möchte Sie über folgende Themen informieren:
 
Vorläufiges Kapitalanlageergebnis zum 31. Dezember 2013; Bau einer Immobilie in Potsdam; Beitragsfestsetzung 2014 für Selbständige; Berufsständische Versorgung für Patentanwälte; Folgen einer abgelehnten Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung und Verfahren beim Versorgungswerk; Homepage des Versorgungswerks in neuem Gewand.
 
Freundliche Grüße,
 
Ihre Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Kapitalanlage
Vorläufiges Kapitalanlageergebnis zum 31. Dezember 2013
Das vorläufige Kapitalanlageergebnis zum 31. Dezember 2013 liegt vor; endgültig wird das Ergebnis des Geschäftsjahres 2013 erst nach der Erstellung des Geschäftsberichts im Oktober des laufenden Jahres feststehen.
 
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Das Versorgungswerk baut in … Potsdam
Die BRAStV konnte im April 2014 das Wohnungsneubauprojekt „Mies-van-der Rohe-Straße“ in Potsdam erwerben; die Fertigstellung ist für das Frühjahr 2016 vorgesehen.
 
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Beitragszahlung
Beitragsfestsetzung 2014 für Selbständige
Erstmals bei der Beitragsfestsetzung für das Jahr 2014 werden die durch Satzungsänderung ermöglichten Vereinfachungen im Nachweisverfahren für Selbständige eingesetzt werden. Voraussichtlich Mitte Juli bittet die BRAStV die selbständigen Mitglieder, ihre beitragspflichtigen Einkünfte zu erklären. Ein Einkommensnachweis in Form eines Einkommensteuerbescheids ist künftig nur noch auf ausdrückliche Anforderung des Versorgungswerks notwendig (entsprechend den Vorgaben des Verwaltungsrats ist die Verwaltung gehalten, die angegebenen Einkünfte in 10 % der Fälle durch den Steuerbescheid zu überprüfen).
Berufsständische Versorgung für Patentanwälte
Beitrittsinteresse Hamburgs zum Staatsvertrag
Zum 1. Juni 2013 trat der Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur BRAStV in Kraft und ermöglichte es einem weiteren Teil der Patentanwälte, an einer berufsständischen Versorgung zu partizipieren (siehe Newsletter Nr. 8 – August 2013).
 
Im Staatsvertrag wurde im Hinblick auf das Ziel der Patentanwaltskammer, eine flächendeckende berufsständische Versorgung für den Berufsstand zu etablieren, auch die Möglichkeit des Beitrittes anderer Bundesländer zum Staatsvertrag eröffnet.
 
Nun – fast ein Jahr nach Inkrafttreten des Staatsvertrages – bekundet die Freie und Hansestadt Hamburg ihr Interesse an einem Beitritt zum Staatsvertrag und damit an einer berufsständischen Versorgung für Patentanwälte. Es wurden hierzu auch schon erste Gespräche in den zuständigen Ministerien geführt.
 
Das Ziel der Patentanwaltskammer – eine flächendeckende berufsständische Versorgung für alle Patentanwälte zu etablieren – rückt somit wieder ein Stückchen näher.
 
Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung
Folgen einer abgelehnten Befreiung und Verfahren beim Versorgungswerk
Am 3. April 2014 hat das Bundessozialgericht (Az.: B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R) entschieden, dass abhängig beschäftigte Syndikusanwälte keinen Anspruch auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung haben – wir informierten hierüber im Sondernewsletter vom April 2014. Als Folge der Entscheidungen werden nun vermehrt die Befreiungsanträge der Mitglieder des Versorgungswerks abgelehnt; über die Folgen und das sich an die Ablehnung anschließende Verfahren beim Versorgungswerk informiert die BRAStV in einem Hinweisblatt.
 
 
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Für unsere Mitglieder
Homepage des Versorgungswerks in neuem Gewand
Seit Ende Januar dieses Jahres präsentiert sich die Homepage des Versorgungswerks in neuem Gewand. Das Layout wurde modernisiert und überarbeitet; im Übrigen bietet die Homepage in gewohnter Weise wichtige Informationen über die Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung.
 
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Impressum & Kontakt
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Steuerberaterversorgung
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Fax (089) 9235-8025
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Vorstand
Daniel Just (Vorsitzender), Gerhard Raukuttis (stellv. Vorsitzender), Reinhard Graf, Reinhard Dehlinger und André Heimrich
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