Rundschreiben der BVK Beamtenversorgung - Ausgabe Nr. 2/2021 
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Aktuelle Informationen zur Beamtenversorgung
Liebe Leserinnen und Leser,
 
mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie über aktuelle Themen der BVK Beamtenversorgung informieren.
 
Erfahrungsgemäß sind Sie derzeit mit den Haushaltsplanungen für das Kalenderjahr 2022 befasst. Es ist unser Anliegen, Sie hierbei rund um die Themen Umlagebemessung und Jahresabrechnung adäquat zu unterstützen. Für Fragen und Anregungen hierzu stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
 
Bitte geben Sie dieses Rundschreiben auch an Ihre Kolleginnen und Kollegen weiter, für die die behandelten Themen von Interesse sein könnten.
 
Freundliche Grüße
Vorname Name
Stefan Müller
Mitglied des Vorstands und
Leiter des Bereichs Kommunales Versorgungswesen
 
Inhaltverzeichnis
Umlagebemessung
Jahresabrechnung 2021
Verwaltungsratssitzung am 20. Juli 2021 – wichtigste Ergebnisse
Mitgliederbefragung zur Kundenzufriedenheit
Ruhegehaltsvorausberechnungen / Ruhegehaltsrechner
Browser für die Nutzung des Mitglieder-Portals
Meldepflichten
 
1. Umlagebemessung
Der Umlagesatz des Bayerischen Versorgungsverbands für das Jahr 2022 bleibt stabil bei 39,9 %. Die Berechnung der Umlagevorauszahlungen für 2022 erfolgt auf der Basis der für das Geschäftsjahr 2021 ermittelten Gesamtumlage. Für geschätzte Mehraufwendungen (Erhöhung der Versorgungsbezüge, Bestandsänderungen im Versorgungsbereich usw.) wird ein Zuschlag von 2,8 % zum Umlageergebnis 2021 angesetzt. Die Umlagevorauszahlungen werden vierteljährlich wie folgt abgebucht:
03.01.2022 zusätzlich zu einer eventuellen Forderung aus dem Abrechnungsjahr 2021
28.03.2022
27.06.2022
27.09.2022
2. Jahresabrechnung 2021
Die Jahresabrechnung für das Geschäftsjahr 2021 wird Ihnen Anfang Dezember 2021 zugehen. Vorsorglich dürfen wir darauf hinweisen, dass ein etwaiger Ausgleich für im Rahmen der Abrechnung 2021 zu viel oder zu wenig erhobene Umlagen mit der nächsten Abrechnung für das Jahr 2022 erfolgt. Mit der Jahresabrechnung erhalten Sie auch folgende Unterlagen:
• Umlagebescheid mit Berechnung und Vorauszahlungsfestsetzung,
• Besoldungsliste (sofern umlagepflichtige Bezüge vorhanden sind),
• Versorgungsverzeichnis (sofern umlagepflichtige Versorgungsleistungen vorhanden sind).
 
Um sicherzustellen, dass alle Änderungstatbestände angezeigt und erfasst wurden, bitten wir Sie, nach Erhalt der Jahresabrechnung die beigefügte Besoldungsliste auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
 
Wie bereits mit Rundschreiben Nr. 1/21 im Mai 2021 mitgeteilt, werden die Abrechnungsunterlagen Ende 2021 zum letzten Mal in Papierform verschickt und ab 2022 dann ausschließlich in unserem Mitglieder-Portal zur Verfügung gestellt.
3. Verwaltungsratssitzung am 20. Juli 2021 – wichtigste Ergebnisse
Die diesjährige Verwaltungsratssitzung des Bayerischen Versorgungsverbands fand am 20. Juli statt. Darin wurde eine ganze Reihe von wichtigen Punkten behandelt, die wir hier gerne für Sie zusammenfassen.
 
Geschäftsjahr 2020
Die Geschäftsführung berichtete, dass auch während der Corona-Pandemie der Geschäftsbetrieb so gut wie ohne Einschränkungen aufrechterhalten und insbesondere das verstärkte Arbeitsaufkommen aus den Kommunalwahlen 2020 erfolgreich bewältigt werden konnte. Auch erzielten die Kapitalanlagen wiederum eine gute Nettoverzinsung von 3,3 %. Nähere Zahlen, Daten und Fakten finden Sie auf unserer Internetseite bei den Geschäftsdaten und ausführlicher im Geschäftsbericht 2020.
 
Kompetenzzentrum Bayerischer Versorgungsverband
In Zukunft sollen potenzielle freiwillige Mitglieder bzw. Servicemitglieder proaktiv über die Vorteile einer Mitgliedschaft beim Bayerischen Versorgungsverband informiert werden.
 
Satzungsänderung
Zur Nutzung moderner technischer Möglichkeiten in besonderen Situationen wurden die Vorschriften zum Geschäftsgang des Verwaltungsrats um Regelungen zur Durchführung von virtuellen Sitzungen ergänzt.
 
Mitglieder-Portal
Das Mitglieder-Portal des Bayerischen Versorgungsverbands wird bereits von rund 870 Mitgliedern genutzt. Das Portal ermöglicht u. a. den Upload von Dokumenten sowie einen schnellen Zugriff auf Auskünfte und Informationen. Seit dem Start des Portals im April 2020 wird dessen Funktionsumfang kontinuierlich erweitert.
 
Neues Gebäude der Bayerischen Versorgungskammer
Voraussichtlich im Jahr 2026 wird die Bayerische Versorgungskammer – und mit ihr auch der Bayerische Versorgungsverband – in ein neues Gebäude umziehen. Entsprechend dem Entwurf von Chipperfield Architects wird an der Richard-Strauss-Straße 76 in München ein dreiteiliger Gebäudekomplex entstehen. Einen Teil wird die BVK für ihre insgesamt 12 Versorgungseinrichtungen nutzen, die anderen Gebäudeteile werden vermietet.
 
Verabschiedung des 2. Stellvertretenden Vorsitzenden
Der 2. Stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats, Dr. Johann Keller, der als Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Bayerischen Landkreistages im Herbst in den Ruhestand tritt, wurde im Rahmen der Verwaltungsratssitzung gebührend verabschiedet.
4. Mitgliederbefragung zur Kundenzufriedenheit
Derzeit bereiten wir eine umfassende Kundenumfrage unter unseren Mitgliedern vor, die im IV. Quartal 2021 durchgeführt werden soll. Die Befragungsergebnisse sollen als Basis für eine kundenorientierte Neuausrichtung unseres Beratungsangebots dienen. Wir würden uns über möglichst viele Teilnehmer und ausführliches Feedback sehr freuen. Dies kann uns beim Ermitteln Ihrer konkreten Bedürfnisse und unseren daraus folgenden Planungen sehr helfen. Wenn Sie schon im Vorfeld der eigentlichen Befragung an einer „Pilotumfrage“ unter 10 bis 20 Mitgliedern teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte formlos per E-Mail bei uns.
5. Ruhegehaltsvorausberechnungen / Ruhegehaltsrechner
Die Vorausberechnung eines zu erwartenden Ruhegehalts ist eine unserer am meisten genutzten Serviceleistungen. Da es sich dabei um z. T. ziemlich umfangreiche Berechnungen handelt, bitten wir darum, dass Sie uns Anfragen für Vorausberechnungen zu „planbaren Fällen“ (Amtszeitende, Altersgrenze etc.) möglichst mit einem zeitlichen Vorlauf von 9 bis 12 Monaten (gerne aber auch schon früher) vor dem anvisierten Ruhestandseintritt bzw. vor dem Beginn einer gewünschten Altersteilzeit zuschicken.
 
Bitte beachten Sie dabei, dass wir regelmäßig ausschließlich Auskünfte für über 55jährige Beamte erstellen und nur in begründeten Ausnahmefällen Vorausberechnungen für jüngere Beamte vornehmen können. Insbesondere für diesen Personenkreis weisen wir auf den Ruhegehaltsrechner auf unserer Internetseite hin. Bei Fragen und Problemen rund um den Ruhegehaltsrechner sind wir gerne per E-Mail oder unter 089 / 9235-7250 telefonisch für Sie erreichbar.
6. Browser für die Nutzung des Mitglieder-Portals
Die Nutzung unseres Mitglieder-Portals hat seit seinem Start im April 2020 stark zugenommen, worüber wir uns sehr freuen. Viele Portalnutzer verwenden als Browser immer noch den Internet-Explorer von Microsoft. Wir weisen darauf hin, dass der Support für den Microsoft Internet-Explorer im Juni 2022 eingestellt wird. Deshalb empfehlen wir, schon jetzt auf die aktuelle Version eines der folgenden Browser umzusteigen:
• Microsoft Edge,
• Mozilla Firefox,
• Google Chrome oder
• Safari.
7. Meldepflichten
Für die Erfüllung Ihrer Meldepflichten können Sie die Möglichkeiten unseres Mitglieder-Portals nutzen. Oder Sie verwenden für Meldungen unsere aktuellen Formblätter und übersenden uns diese – nebst vorgeschriebenen Anlagen – im Rahmen der vorgesehenen Meldefristen (§ 16 Abs. 2 der Satzung).
 
Bedenken Sie, dass wir für zu wenig erhobene Umlage, die aus verspäteten Meldungen resultiert, Verzugszinsen berechnen (§ 26 Abs. 2 der Satzung). Bei Klärungsbedarf können Sie mithilfe des Mitglieder-Portals schnell überprüfen , ob z. B. eine Anmeldung bereits erfolgt ist.
 
Besonders Änderungsmitteilungen können Sie einfach über das Mitglieder-Portal erledigen. Ihre Änderungsmeldungen können dabei aus systemseitigen Gründen nur für das laufende Umlagejahr verarbeitet werden. Wir bitten Sie daher, Meldungen für das folgende Jahr frühestens im Laufe des Monats Dezember des aktuellen Kalenderjahres an uns zu übersenden.
 
Artikeltitel
FRAGEN ZUR BVK BEAMTENVERSORGUNG BEANTWORTEN WIR GERNE
❏ Mitgliedschaft und Umlage
Telefon: 089 9235-7260
bayvv@versorgungskammer.de
 
❏ Versorgung
Telefon: 089 9235-7250
bayvv@versorgungskammer.de
 
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag – Donnerstag von 8:30 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr
 
Internet: www.bvk-beamtenversorgung.de
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