| | | Rundschreiben der BVK Beamtenversorgung - Ausgabe Nr. 2/2022
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| Aktuelle Informationen zur Beamtenversorgung | |
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| Liebe Leserinnen und Leser,
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| erfahrungsgemäß sind Sie derzeit mit den Haushaltsplanungen für das Kalenderjahr 2023 befasst. Es ist unser Anliegen, Sie hierbei und rund um die Themen Umlage und Beamtenversorgung zu unterstützen. Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dieses Rundschreiben auch an andere Kolleginnen und Kollegen weiter, für die die behandelten Themen von Interesse sein könnten.
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| Viel Spaß beim Lesen des Rundschreibens!
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| Stefan Müller
| Mitglied des Vorstands und Leiter des Bereichs Kommunales Versorgungswesen
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| | THEMENÜBERSICHT
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| 1. Jahresabrechnung 2022 | |
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| Die Jahresabrechnung für das Geschäftsjahr 2022 wird Ihnen Ende November 2022 zugehen. Folgende Unterlagen werden dann nur noch im Mitglieder-Portal zur Ansicht und zum Herunterladen/Ausdrucken zur Verfügung gestellt: • Umlagebescheid mit Berechnung und Vorauszahlungsfestsetzung • Besoldungsliste (sofern umlagepflichtige Bezüge vorhanden sind) • Versorgungsverzeichnis (sofern umlagepflichtige Versorgungsleistungen vorhanden sind) Um sicherzustellen, dass alle Änderungstatbestände angezeigt und erfasst wurden, bitten wir Sie, nach Erhalt der Jahresabrechnung die der Abrechnung als Anlage beigefügte Besoldungsliste auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Vorsorglich dürfen wir darauf hinweisen, dass ein etwaiger Ausgleich für im Rahmen der Abrechnung 2022 zu viel oder zu wenig erhobene Umlagen mit der nächsten Abrechnung 2023 erfolgt.
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| 2. Mitglieder-Portal | |
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| Bitte beachten Sie: Die oben genannten Abrechnungsunterlagen werden, wie bereits in den letzten Rundschreiben angekündigt, nicht mehr in Papierform verschickt. Dies ist künftig auch für weitere Dokumente geplant. Das Mitglieder-Portal bietet Ihnen aber auch darüber hinaus noch viele andere Vorteile, über die wir alle registrierten Nutzer regelmäßig mittels Newsletter informieren. Sollten Sie noch nicht im Mitglieder-Portal registriert sein, können Sie das hier gleich erledigen: Für Fragen rund um die Registrierung stehen wir Ihnen gerne unter der Servicenummer 089/9235-7265 zur Verfügung.
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| 3. Umlagebemessung 2023 | |
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| Die Berechnung der Umlagevorauszahlungen für 2023 erfolgt auf der Basis der für das Geschäftsjahr 2022 ermittelten Gesamtumlage. Für geschätzte Mehraufwendungen (Erhöhung der Versorgungsbezüge zum 01.12.2022 linear um 2,8%, Bestandsänderungen im Versorgungsbereich usw.) wird ein Zuschlag von 3,3 % zum Umlageergebnis 2022 angesetzt. Der Umlagesatz für das Jahr 2023 bleibt stabil bei 39,9 %. Die Umlagevorauszahlungen werden vierteljährlich wie folgt abgebucht: • 02.01.2023 zusätzlich zu einer eventuellen Forderung aus dem Abrechnungsjahr 2022 • 28.03.2023 • 27.06.2023 • 27.09.2023
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| 4. Sitzung des Verwaltungsrats | |
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| Am 21.07.2022 fand die ordentliche Sitzung des Verwaltungsrats des Bayerischen Versorgungsverbandes in München statt. Im Geschäftsjahr 2021 konnte insbesondere wiederum von einer guten, erzielten Nettoverzinsung (3,3 %) berichtet und der aktuelle Umlagesatz von 39,9 % bestätigt werden. Nähere Zahlen, Daten und Fakten finden Sie auf unserer Internetseite bei den Geschäftsdaten und ausführlicher im Geschäftsbericht 2021. Frau Andrea Degl, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Bayerischen Landkreistags, wurde zur 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats bzw. zur 2. Stellvertreterin des Vertreters des Bayerischen Versorgungsverbandes im Kammerrat gewählt. Des Weiteren wurde über die ersten Ergebnisse der Online-Mitgliederumfrage berichtet, in der die Mitglieder im Zeitraum vom 26.4. bis 24.6.2022 die Arbeit und den Service des Versorgungsverbandes bewertet haben
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| 5. Rechtzeitige Übermittlung von Auskunftsanfragen der Familiengerichte bzw.von Scheidungsurteilen | |
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| Für Ihre Beschäftigten führen wir auch Wertberechnungen in Scheidungsverfahren durch. Diese werden von uns vorbereitet und Ihnen als Verfahrensbeteiligte zur Übermittlung an die Familiengerichte zugeleitet. Neben den üblichen Meldepflichten nach § 16 unserer Satzung möchten wir heute noch separat auf die zeitnahe Übermittlung der Scheidungsurteile hinweisen. Damit wir zu dem Scheidungsurteil Stellung nehmen und ggf. Rechtsmittel einlegen können, benötigen wir das Urteil zwingend vor Ablauf der Rechtsmittelfrist. Wird uns das Urteil zu spät übersandt und entstehen Ihren Beschäftigten dadurch finanzielle Nachteile, sind Sie als Dienstherr u. U. schadensersatzpflichtig.
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| 6. Umgehende Information bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen | |
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| Der Bayerische Versorgungsverband stellt sicher, dass mit der Zustellung eines Pfändungs und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner das Zahlungsverbot eingehalten wird. Sie sind als Pensionsbehörde grundsätzlich der Drittschuldner. Wir bitten Sie daher, in Fällen, in denen gegen einen Versorgungsempfänger ein Pfändungs- oder ein Pfändungs und - Überweisungsbeschluss erwirkt wurde, uns umgehend – am besten sofort – zu informieren. Wir übernehmen dann alles Weitere für Sie (z.B. Drittschuldnererklärung, Bearbeitung der Pfändung). Ansonsten kann hier es zu einer Schadensersatzpflicht für Sie kommen, wenn – gerade bei kurz bevorstehender Auszahlung – nicht rechtzeitig gehandelt wird.
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| 7. Meldepflichten | |
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| Bitte benutzen Sie zur Erfüllung der Meldepflichten die Möglichkeiten des Mitglieder-Portals oder die vorgesehenen aktuellsten Vordrucke, die Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung stehen und übersenden uns diese, nebst vorgeschriebenen Anlagen, im Rahmen der vorgesehenen Meldefristen gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung. Bitte beachten Sie, dass für zu wenig erhobene Umlage infolge verspäteter Meldungen Verzugszinsen berechnet werden (§ 26 Abs. 2 der Satzung). Änderungsmeldungen können aus systemseitigen Gründen nur für das laufende Umlagejahr verarbeitet werden. Wir bitten Sie daher, Meldungen für das folgende Jahr frühestens im Laufe des Monats Dezember des aktuellen Kalenderjahres an uns zu übersenden.
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| 8. Kundenumfrage | |
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| Zu guter Letzt möchten wir uns sehr herzlich bei den zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an unserer Kundenumfrage für ihre Zeit und ihr wertvolles Feedback bedanken! Wir werden dies in nächster Zeit genau auswerten, um unseren Service noch besser auf die Bedürfnisse unserer Mitglieder auszurichten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in einem unserer nächsten Rundschreiben.
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| FRAGEN ZUR BVK BEAMTENVERSORGUNG BEANTWORTEN WIR GERNE | |
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| Dienstanbieter im Sinne des § 5 TMG sind die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer (www.versorgungskammer.de), gesetzlich vertreten (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 VersoG) durch die Bayerische Versorgungskammer, Denninger Str. 37, 81925 München.
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| Verantwortlich für den Inhalt: Kerstin Ippisch (V.i.S.d.P.) Referatsleitung Marketing und Kommunikation Kommunales Versorgungswesen Denninger Straße 37, 81925 München E-Mail: rundschreiben@bvk-beamtenversorgung.de
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| Die Rundschreiben werden allen Mitgliedern der BVK Beamtenversorgung automatisch an jene E-Mail-Adressen zugeschickt, die sie uns dafür angegeben haben. Sie wollen eine E-Mail-Adresse ändern oder eine neue angeben? Dann schicken Sie einfach eine E-Mail an rundschreiben@bvk-beamtenversorgung.de. Wenn Sie das Rundschreiben der BVK Beamtenversorgung weiterhin nicht mehr erhalten wollen, dann können Sie sich hier abmelden.
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