Newsletter Nr. 8 für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung
November 2016
INHALT
 
Aus dem Verwaltungsrat
»Themen der Sitzung vom 28.  September 2016
 
Für unsere Mitglieder
»Geschäftsbericht 2015 online
»Informationen zum vorgezogenen Altersruhegeld
»Freiwillige Mehrzahlungen vor Jahresende leisten
 
Für Psychotherapeuten
Ȇberleitungsabkommen
»Artikel der Versorgungswerke für Psychotherapeuten in Deutschland im Psychotherapeutenjournal
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
 
Newsletter Nr. 8 der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung möchte Sie über folgende Themen informieren:
 
• Bericht über die Verwaltungsratssitzung am 28. September 2016
• Geschäftsbericht 2015 online
• Informationen zum vorgezogenen Altersruhegeld
• Freiwillige Mehrzahlungen vor Jahresende leisten
• Überleitungsabkommen Psychotherapeutenversorgungswerke
• Artikel der Versorgungswerke für Psychotherapeuten in Deutschland im Psychotherapeutenjournal
 
 
Freundliche Grüße,
 
Ihre Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung
Aus dem Verwaltungsrat
Themen der Sitzung vom 28. September 2016
In seiner Sitzung am 28. September 2016 befasste sich der Verwaltungsrat insbesondere mit den Geschäftsergebnissen des Jahres 2015. Er beschloss eine Dynamisierung der Ruhegelder sowie der Anwartschaften aus dem Anwartschaftsverband 3 und der ab 1. Januar 2015 erworbenen Rentenpunkte um jeweils 0,75 % zum 1. Januar 2017. Außerdem setzte er den Rentenbemessungsfaktor für das Jahr 2017 auf – wie bisher – 1,0000 fest.
 
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Für unsere Mitglieder
Geschäftsbericht 2015 online
Der Geschäftsbericht 2015 ist auf der Homepage des Versorgungswerks eingestellt. Mitgliedern übersenden wir auf Anfrage gerne ein Druckexemplar.
 
 » Zum Geschäftsbericht
Informationen zum vorgezogenen Altersruhegeld
Das Versorgungswerk bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, vorgezogenes Altersruhegeld zu beziehen: So beginnt der persönliche Ruhestand schon vor Erreichen der satzungsmäßigen Regelaltersgrenze.
 
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Freiwillige Mehrzahlungen vor Jahresende leisten
Kurz vor Jahresende kann meistens die individuelle finanzielle und steuerliche Situation eingeschätzt werden. Bei entsprechendem Spielraum ist es an der Zeit zu überlegen, ob freiwillige Zuzahlungen ins Versorgungswerk geleistet werden sollen.
 
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Für Psychotherapeuten
Überleitungsabkommen
Es bestehen nun Überleitungsabkommen zwischen der BIngPPV und allen anderen drei Versorgungswerken für Psychotherapeuten in Deutschland, d.h. mit dem Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (dazu gehören auch die Psychotherapeuten aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen), dem Psychotherapeutenversorgungswerk Niedersachsen (dazu gehören auch die Psychotherapeuten aus Hamburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Hessen) und dem Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein.
 
Die Überleitungsabkommen sind jeweils zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Nach deren Maßgabe (u.a. darf kein Versorgungsfall eingetreten sein und die Mitgliedschaft im bisherigen Versorgungswerk darf nicht länger als 24 Monate bestanden haben) sind nun nach Ende der Mitgliedschaft Überleitungen der geleisteten Beiträge möglich.
 
 
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Artikel der Versorgungswerke für Psychotherapeuten in Deutschland im Psychotherapeutenjournal
Die vier Versorgungswerke für Psychotherapeuten aus Deutschland haben sich in einem gemeinsamen Artikel im Psychotherapeutenjournal 2/2016 vorgestellt und die wesentlichen Grundzüge der berufsständischen Versorgung für Psychotherapeuten dargestellt. Geplant ist, dass in folgenden Ausgaben des Psychotherapeutenjournals dann jeweils ein Versorgungswerk über seine spezifischen Besonderheiten und Merkmale berichtet.
 
 
 
 
 
Bayerische Ingenieurversorgung-Bau
mit Psychotherapeutenversorgung
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Bayerische Versorgungskammer
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Vorstand
Daniel Just (Vorsitzender), Ulrich Böger (stellv. Vorsitzender), Reinhard Graf, Reinhard Dehlinger und André Heimrich
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