Newsletter Nr. 2 / 2013 für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung November 2013 |
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| INHALT Aus der Arbeit des Verwaltungsrats Beitragsabbuchungsverfahren Beitragszahlung Für unsere Mitglieder | | Sehr geehrte Damen und Herren, Newsletter Nr. 2 der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung möchte Sie diesmal über folgende Themen informieren: Bericht über die Verwaltungsratssitzung am 18. September 2013; Neuerungen aufgrund von SEPA; Wichtige Angaben bei Beitragsüberweisungen; Freiwillige Mehrzahlungen vor Jahresende leisten; Glossare zu wesentlichen versorgungstechnischen bzw. finanztechnischen Begriffen neu auf der Webseite eingestellt. » Zur Homepage des Versorgungswerks Freundliche Grüße, Ihre Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung
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| | | | Aus der Arbeit des Verwaltungsrats | | | | |
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| Themen der Sitzung vom 18. September 2013 | | In seiner zweiten Sitzung im Geschäftsjahr 2013 befasste sich der Verwaltungsrat der BIngPPV insbesondere mit den Geschäftsergebnissen des Jahres 2012. So stimmte er dem von der Bayerischen Versorgungskammer als Geschäftsführungsorgan aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft PwC mit dem uneingeschränkten Testat versehenen Jahresabschluss 2012 zu und schloss sich dem Lagebericht an. Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt. » Mehr. . .
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| | | | Beitragsabbuchungsverfahren | | | | |
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| Neuerungen aufgrund von SEPA | |  | | Ab dem 1. Februar 2014 müssen bei Abbuchungen die Vorgaben von „SEPA“ (Single Euro Payments Area) beachtet werden. Neuerungen ergeben sich insofern, als für eine Lastschrift künftig ein gültiges SEPA-Mandat benötigt wird und Abbuchungen innerhalb einer bestimmten Frist angekündigt werden müssen (durch sog. Pre-Notification). Das Erfordernis einer rechtzeitigen Vorankündigung kann bei angestellt tätigen Ingenieuren, die aus ihrem Arbeitsentgelt Beiträge zum Versorgungswerk entrichten, aus tatsächlichen Gründen nicht erfüllt werden; die BIngPPV wird daher bei diesem Personenkreis das Bankeinzugsverfahren zum 31. Dezember 2013 einstellen. Bei Psychotherapeuten, selbstständigen Ingenieuren bzw. Mitgliedern, die feste Beiträge unterhalb des Regelbeitrags (z.B. Mindestbeitrag) entrichten, kann das Bankeinzugsverfahren weiterhin beibehalten werden. » Zu den Infos für Ingenieure » Zu den Infos für Psychotherapeuten
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| Wichtige Angaben bei Beitragsüberweisungen | | Damit die BIngPPV eingehende Beitragszahlungen auch edv-technisch verbuchen kann, ist die Angabe des Verwendungszwecks auf den Beitragsüberweisungen wichtig. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand durch manuelle Umbuchungen kann so vermieden werden. Mitglieder geben daher bei ihren Überweisungen im Verwendungszweck bitte immer ihre komplette Mitgliedsnummer, ihren Namen und den Verwendungszweck an (Pflichtbeitrag für Zeitraum bzw. freiwillige Mehrzahlung). Beispiel: W xxx/xxxxxx/xxxx Musterfrau Karin, Pflichtbeitrag 12/2013 W xxx/xxxxxx/xxxx Mustermann Max, freiwillige Mehrzahlung Arbeitgeber geben im Verwendungszeck bitte stets zuerst den Buchstaben „B“ gefolgt von ihrer eigenen achtstelligen Betriebsnummer an, unter der sie auch die elektronischen Monatsmeldungen übermitteln. Zusätzlich kann der Beitrags-/Zahlungsmonat (Buchstabe „Z“ gefolgt von Jahr und Monat in Form „JJJJMM“) ergänzt werden. Beispiele: B01234567 oder B12345678Z201312 Bei Daueraufträgen von Mitgliedern oder Arbeitgebern entfällt die Angabe des Zeitraums, für den die Beiträge geleistet werden. » Zur Ausfüllhilfe für Überweisungen. . .
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| Freiwillige Mehrzahlungen vor Jahresende leisten | |  | | Kurz vor Jahresende kann meistens die individuelle finanzielle und steuerliche Situation eingeschätzt werden. Bei entsprechendem Spielraum ist es an der Zeit zu überlegen, ob freiwillige Zusatzzahlungen ins Versorgungswerk geleistet werden sollen. » Mehr zu freiwilligen Mehrzahlungen. . .
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| Glossare zu wesentlichen versorgungstechnischen und zu finanztechnischen Begriffen | | Das Informationsangebot auf den Webseiten des Versorgungswerks wird laufend erweitert. Als neues Angebot steht auf unserer Homepage unter „Für unsere Mitglieder / Glossare“ ein Glossar zu wesentlichen versorgungstechnischen Begriffen und ein Glossar zu finanztechnischen Begriffen zur Verfügung. » Zum versorgungstechnischen Glossar » Zum finanztechnischen Glossar
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| Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung Postfach 810206 81901 München
Telefon: (0 89) 92 35-8770 Telefax: (0 89) 92 35-7040 E-Mail: bingppv@versorgungskammer.de Internet: www.bingppv.de | | Diensteanbieter im Sinne des § 5 TMG sind die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer (www.versorgungskammer.de), gesetzlich vertreten (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 VersoG) durch die Bayerische Versorgungskammer Denninger Str. 37, 81925 München Tel. (089) 9235-6 Fax (089) 9235-8025 E-Mail info@versorgungskammer.de Vorstand Daniel Just (Vorsitzender), Gerhard Raukuttis (stellv. Vorsitzender), Reinhard Graf, Reinhard Dehlinger und André Heimrich | |
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