Newsletter Nr. 1 / 2013 für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung
Juli 2013
INHALT
 
Aus der Arbeit des Verwaltungsrats
»Themen der Sitzung
vom 27.  März 2013
 
Die Jahresmitteilung - keine Geheimbotschaft
»Die Jahresmitteilung schnell erklärt
 
Informationsveranstaltungen der BIngPPV
»Zu Gast bei der Ingenieurkammer Saarland und der Psychotherapeutenkammer Saarland
 
Das Versorgungswerk investiert in. . . 
»Hamburg und München: Zwei Immobilien im Portfolio Ihres Versorgungswerks
 
Für Ingenieure
»Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung - Grundlegende Neuerungen beim Verfahren
 
Für Psychotherapeuten
»Erstes Rundgespräch der Psychotherapeutenversorgungswerke
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
in neuem Format möchten wir Sie mit unserem Newsletter künftig über Aktuelles und Wissenswertes rund um Ihr Versorgungswerk informieren.
 
Neben den jährlichen Rundschreiben und dem Newsletter bieten auch die Internetseiten des Versorgungswerks wichtige und interessante Informationen für die Berufsstände der Ingenieure und der Psychotherapeuten rund um ihr Versorgungswerk. So finden Sie dort u. a. die jeweils gültige Satzung unter „Versorgungswerk im Überblick / Rechtsgrundlagen“, alle älteren Rechtsstände der Satzung im „Archiv“; unter „Aktuelles“ sind die neuesten Informationen eingestellt.
 
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Freundliche Grüße,
 
Ihre Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung
Aus der Arbeit des Verwaltungsrats
Themen der Sitzung
vom 27. März 2013
Die Verwaltungsratssitzung der BIngPPV befasste sich schwerpunktmäßig mit den Kapitalanlagen des Versorgungswerks. So hat der Verwaltungsrat den Bericht der Geschäftsführung über das vorläufige Kapitalanlageergebnis 2012, über die aktuelle Einschätzung der Kapitalmarktsituation sowie den Sachstand bei der Immobiliendirektanlage und den Immobilienspezialfonds entgegen genommen und mit der Geschäftsführung die taktische Kapitalanlageplanung 2013 abgestimmt.
 
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Die Jahresmitteilung - keine Geheimbotschaft
Die Jahresmitteilung schnell erklärt
Jedes aktive Mitglied der BIngPPV erhält am Jahresanfang neben dem „Wichtigen Rundschreiben“ auch die Jahresmitteilung über das abgelaufene Kalenderjahr. So beinhaltet z. B. die diesen Januar versandte Jahresmitteilung 2012 alle in diesem Kalenderjahr eingegangenen Zahlungen sowie die aus der Summe der Einzahlungen resultierende monatliche Anwartschaft. Gleichzeitig ist die Jahresmitteilung auch eine Mitteilung über die aktuelle Dynamisierung, falls eine solche stattgefunden hat. Schließlich enthält jede Jahresmitteilung auch die Zusammenfassung der Werte nach Versicherungsjahren, stellt insoweit auch eine Art Versicherungsverlauf dar. Neben den turnusmäßig am Jahresanfang übersandten Jahresmitteilungen werden auf Anfrage der Mitglieder auch unterjährig Jahresmitteilungen erstellt. Diese weisen zur besseren Unterscheidbarkeit jeweils den Stand ihrer Erstellung aus.
 
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Informationsveranstaltungen der BIngPPV
Zu Gast bei der Ingenieurkammer Saarland und der Psychotherapeutenkammer Saarland
Die BIngPPV hat für die Mitglieder der Ingenieurkammer Saarland und der Psychotherapeutenkammer Saarland erstmals Informationsveranstaltungen angeboten. Die Veranstaltungen fanden am 19. Juni 2013 (Ingenieurkammer) und am 20. Juni 2013 (Psychotherapeutenkammer) jeweils in Saarbrücken statt und stießen auf reges Interesse. Die den Informationsveranstaltungen zugrundeliegenden Präsentationen finden Sie hier.
 
 » Präsentation für die Ingenieurkammer Saarland
 
 » Präsentation für die Psychotherapeutenkammer Saarland
Das Versorgungswerk investiert in...
Hamburg und München: Zwei Immobilien im Portfolio Ihres Versorgungswerks
Die BIngPPV hat mit dem Immobilienobjekt „Poggenmühle" in Hamburg im Dezember 2011 die erste Immobilie im Direktbestand erworben. Im Januar 2012 folgte mit der „Nymphenburger Straße 120" in München ein weiteres Objekt.
 
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Für Ingenieure
Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung - Grundlegende Neuerungen beim Verfahren
Das Bundessozialgericht hat mit seinen Entscheidungen vom
31. Oktober 2012 (Az.: B 12 R 3/11 R, B 12 R 5/10 R und B 12 R 8/10 R) – siehe unsere Information von November 2012 - grundlegende Neuerungen zum Befreiungsrecht von der gesetzlichen Rentenversicherung judiziert. Danach müssen Ingenieure, die sich anders als die Berufsgruppe der Psychotherapeuten u.U. von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen können, künftig bei jedem Tätigkeitswechsel zwingend einen neuen Befreiungsantrag stellen. Dabei muss die 3-Monats-Frist des § 6 Abs. 4 SGB VI gewahrt werden, sonst droht eine Lücke im Versicherungsverlauf. Weitere sich aus den Urteilen ergebende Einzelheiten werden derzeit noch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund abgestimmt. Wir werden Sie zeitnah über die weitere Entwicklung informieren.
 
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Für Psychotherapeuten
Erstes Rundgespräch der Psychotherapeutenversorgungswerke
Am 13. April 2013 trafen Vertreter der Psychotherapeutenversorgungswerke (Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung, Psychotherapeutenversorgungswerk Niedersachsen und Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen) zum
1. Rundgespräch der Psychotherapeutenversorgungswerke in Potsdam zusammen. Ziel des
1. Rundgespräches war es, eine Gesprächsplattform für die Psychotherapeutenversorgungswerke zu etablieren, auf deren Basis zum einen ein Erfahrungsaustausch zwischen den Versorgungswerken stattfinden kann und zum anderen Versorgungswerk übergreifende Themen erörtert werden können. Die Vertreter der Versorgungswerke befassten sich bei diesem Termin vor allem mit der Überleitungspraxis, der Kapitalanlage und dem Rechnungszins sowie mit der Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage. Das nächste Rundgespräch soll im Herbst stattfinden.
 
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Telefax: (0 89) 92 35-7040
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Denninger Str. 37, 81925 München
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Fax (089) 9235-8025
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Vorstand
Daniel Just (Vorsitzender), Gerhard Raukuttis (stellv. Vorsitzender), Reinhard Graf, Reinhard Dehlinger und André Heimrich
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