| | Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 30.09.2021
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| Sehr geehrter Herr Mustermann,
normalerweise wäre in diesen Tagen hier in München mit Hunderttausenden von Oktoberfest-Besuchern die Hölle los. Stattdessen ist es in "Corona-Zeiten" eher ruhig. Seufz... Aber statt nun ganz in frühherbstliche Depressionen zu verfallen, möchten wir Sie lieber mit unseren personalrechtlichen "Schmankerln" (hochdeutsch: Leckerbissen) erfreuen: In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um die Frage, unter welchen Umständen eine Krankschreibung angezweifelt werden darf. In unserem Lexikon "Schaub Arbeitsrecht A-Z" finden Sie viele weitere Infos rund um das Thema Krankmeldung. Auch die zahlreichen weiteren Urteile und Gesetzesänderungen sind einen Blick wert! Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihnen Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden Redaktion Modul Betriebsrat
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| | Urteil des Monats: Zweifel an "passgenauer" Krankschreibung | |
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| | Eine Mitarbeiterin kündigte am 8.2.2019 ihr Arbeitsverhältnis zum 22.2.2019 und legte gleichzeitig eine auf den 8.2.2019 datierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Zeit vom 8.2. bis 22.2. vor. Das Unternehmen verweigerte die Entgeltfortzahlung, weil es aufgrund des Zeitraums, der genau die Kündigungsfrist abdeckte, Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit der Mitarbeiterin hatte. Das Gericht gab dem Unternehmen Recht, dass es die Beweiskraft der AU-Bescheingung anzweifeln durfte. Die Mitarbeiterin musste ihre Arbeitsunfähigkeit deshalb genauer nachweisen. Wie der Fall letztlich ausging, erfahren Sie bei uns. BAG, Urteil vom 8.9.2021 - 5 AZR 149/21
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| | Darf der Arbeitgeber die Rückkehr aus dem Home-Office anordnen? | |
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| | Ein angestellter Grafiker arbeitete wegen Corona seit Dezember 2020 im Homeoffice. Im Februar 2021 ordnete der Arbeitgeber an, dass der Grafiker seine Tätigkeit wieder im Büro in München ausüben müsse. Der wollte aber lieber weiterhin im Homeoffice bleiben und nur in Ausnahmefällen ins Büro kommen. Nachdem eine einvernehmliche Regelung nicht möglich war, traf man sich vor Gericht. Das Unternehmen bekam Recht und durfte den Mitarbeiter zurück ins Büro beordern. Lesen Sie bei uns die Zusammenfassung der Entscheidungsgründe. LAG München, Urteil vom 26.8.2021 - 3 SaGa 13/21
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| | Sind Äußerungen im privaten WhatsApp-Chat ein Kündigungsgrund? | |
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| | Der technische Leiter einer gemeinnützigen Flüchtlingshilfe-Organisation führte über WhatsApp einen privaten Chat mit zwei anderen Kollegen. In dem Chat äußerten sich alle Teilnehmer in menschenverachtender Weise über Geflüchtete und herabwürdigend über Helferinnen und Helfer. Als die Inhalte des Chats an die Öffentlichkeit kamen, kündigte der Verein dem technischen Leiter fristgemäß. Die Kündigung war zwar nicht wirksam, da der Chat privat und vertraulich war. Das Arbeitsverhältnis wurde trotzdem gerichtlich gegen Abfindung aufgelöst. Den Grund dafür erfahren Sie bei uns. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.7.2021 - 21 Sa 1291/20
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| | "Like" in sozialen Netzwerken kann Einstellung zunichte machen | |
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| | Ein Bewerber für die Bundespolizei hatte im März 2021 eine Einstellungszusage für September 2021 erhalten. Anschließend fielen der Bundespolizei seine Aktivitäten in sozialen Netzwerken auf, die Zweifel an der charakterlichen Eignung des Bewerbers aufwarfen. Unter anderem hatte er einer homophoben Karikatur ein "Like" gegeben. Die Behörde nahm deshalb die Einstellungszusage zurück, der Bewerber klagte dagegen. Das Gericht teilte jedoch die Meinung der Bundespolizei, dass sie aufgrund der Vorfälle nicht mehr an die Einstellungszusage gebunden sei. VG Aachen, Beschluss vom 26.8.2021 - 1 L 480/21
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| | Für ein Azubi-Gehalt wie ungelernte Hilfskraft arbeiten: Geht das? | |
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| | Ein junger Mann schloss einen Ausbildungsvertrag zum Gebäudereiniger ab. Die Ausbildungsvergütung betrug 775 Euro brutto. Der Arbeitgeber machte jedoch keinerlei Anstalten, den Mann tatsächlich auszubilden. Stattdessen erhielt dieser nur eine einmalige Einweisung und wurde danach 39 Stunden pro Woche als Reinigungskraft eingesetzt. Für diese Tätigkeit wollte der Gebäudereiniger nicht wie ein Auszubildender, sondern wie eine ungelernte Hilfskraft bezahlt werden. Er bekam Recht und hat Anspruch auf die übliche Vergütung eines vergleichbaren Arbeitnehmers. ArbG Bonn, Urteil vom 8.7.2021 - 1 Ca 308/21
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| | Ab wann ist man zu alt für einen Anspruch auf Betriebsrente? | |
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| | Eine kurz nach ihrem 55. Geburtstag neu eingestellte Mitarbeiterin im Sekretariat von Ver.di wollte in die Unterstützungskasse des DGB einzahlen. Für eine Anwartschaft auf eine Betriebsrente war sie bei Ver.di mit 55 Jahren aber schon zu alt. Die Sekretärin sah darin eine Alters- und Frauendiskriminierung und klagte gegen die Regelung. Vor Gericht konnte sie sich mit ihrer Forderung jedoch nicht durchsetzen, da das BAG die Altersgrenze für gerechtfertigt hielt. BAG, Urteil vom 21.9.2021 - 3 AZR 147/21
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| | NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS |
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| | Was ist bei Krankmeldungen zu beachten? | |
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| | Macht ein Arbeitnehmer bei der Krankmeldung etwas falsch, kassiert er schnell eine Abmahnung. Ob die berechtigt ist oder nicht, können Sie am besten beurteilen, wenn Sie alle Pflichten und Fristen rund um die AU-Bescheinigung kennen. Unser Lexikon Schaub Arbeitsrecht A-Z erläutert Ihnen alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen, entweder als pdf-Version oder online:
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| | Neu im Oktober! Blattner: Betriebsrätemodernisierungsgesetz | |
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| | Praxisleitfaden
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| Der handliche Praxisleitfaden erläutert die Änderungen, die sich durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz u.a. im BetrVG, KSchG und SprAuG ergeben. Diese wirken sich sowohl auf das Verfahren der Betriebsratswahl 2022 als auch auf erweiterte Mitbestimmungstatbestände des gewählten Betriebsrats aus. Des Weiteren wird mit der Zulässigkeit von Video- und Telefonkonferenzen sowie elektronischen Dokumenten der aktuellen Entwicklung hinsichtlich mobiler Betriebsratsarbeit Rechnung getragen.
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| | NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN |
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| | Bald keine Quarantäne-Entschädigungszahlungen mehr für Ungeimpfte | |
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| | Ab 1.11. kann eine Quarantäne für Ungeimpfte teuer werden: Wer als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrer in Quarantäne muss, erhält nach den Plänen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern ab 1.11.2021 keine Entschädigung mehr. Lohnfortzahlung gibt es für diese Zeit ohnehin nicht, solange jemand nicht während der Quarantäne tatsächlich erkrankt ist. In unserer Meldung erfahren Sie mehr über die geplanten Maßnahmen.
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| | Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert bis 24.11.2021 | |
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| | Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird erneut verlängert und außerdem an die steigenden Infektionszahlen angepasst: Die Arbeitsschutzmaßnahmen wie die Verpflichtung zum Testangebot sowie die AHA+L-Regel bleiben bestehen. Zusätzlich sollen Unternehmen ihre Beschäftigten künftig für den Impftermin freistellen. Die Verordnung gilt für die Dauer der pandemischen Lage, vorläufig bis 24.11.2021. Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung des BMAS.
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| | Kurzarbeitergeldverordnung verlängert bis 31.12.2021 | |
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| | Mit der Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung wird die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31.12.2021 verlängert. Außerdem werden die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld auf alle Betriebe - unabhängig vom Zeitpunkt der Einführung der Kurzarbeit - ausgeweitet. Diese waren bisher auf Betriebe begrenzt, die die Kurzarbeit spätestens bis zum 30.9.2021 eingeführt haben. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Pressemitteilung des BMAS.
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| | Reform des Elterngeldes und der Elternzeit in Kraft getreten | |
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| | Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern, hat der Bundestag bereits im Januar 2021 eine Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes beschlossen. Diese Reform ist zum 1.9.2021 in Kraft getreten. Neu sind insbesondere mehr Teilzeitmöglichkeiten für Elterngeldbezieher, ein flexiblerer Partnerschaftsbonus und zusätzliche Monate für Eltern von Frühchen. Mehr dazu erfahren Sie auf den Seiten des Familienministeriums.
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| | NEUIGKEITEN AUS DEM MODUL BETRIEBSRAT |
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| | Neu im PREMIUM-Modul: Yalcin, Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen | |
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| | Unsere neue Arbeitshilfe unterstützt Schwerbehindertenvertretungen in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, indem sie insbesondere folgende Themen praxisnah erläutert: - Feststellung einer Behinderung oder Gleichstellung - Einstellungsverfahren - Interessenwahrung am Arbeitsplatz - Beendigung von Arbeitsverhältnissen - Inklusionsvereinbarungen - Statusfragen - Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung.
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| | Neu im PREMIUM-Modul: Schaperdot/Potthoff, Der Betriebsrat im Gemeinschaftsbetrieb | |
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| | Die Broschüre erklärt den Begriff und die Errichtung eines Gemeinschaftsbetriebs, beschreibt die Gründung und die Rolle des Betriebsrats im Gemeinschaftsbetrieb sowie die betriebliche Mitbestimmung und Mitwirkung im Gesamt- und Konzernbetriebsrat. Ferner wird auf den Wirtschaftsausschuss, die Geltung von Tarifverträgen und Sonderformen im Gemeinschaftsbetrieb (Tendenzbetrieb, Arbeitnehmerüberlassung) eingegangen.
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| | Betriebsrat PREMIUM: Kostenloses Probe-Abo | |
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| | Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung einer Arbeitszeiterfassung | |
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| | Nach dem Urteil des EuGH zur Arbeitszeiterfassung vom 14.5.2019 wird eifrig vor deutschen Arbeitsgerichten über die Folgen gestritten. Klärungsbedürftig ist unter anderem, ob der Betriebsrat die Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung verlangen kann. Das BAG hatte ein solches Mitbestimmungsrecht bisher abgelehnt. Allerdings war das LAG Hamm in einer neueren Entscheidung anderer Meinung (Beschluss vom 27.7.2021 - 7 TaBV 79/20). Eine Übersicht über den aktuellen Streitstand finden Sie in unserem beck-blog.
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| | Reden Sie mit uns! | |
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