Neuigkeiten aus der Redaktion Modul Betriebsrat
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beck-online
Modul Betriebsrat
Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 25.02.2022
 
Sehr geehrter Herr Mustermann,
 
eigentlich wäre in den nächsten Tagen Karneval/Fasching angesagt, aber leider drückt gerade vieles auf die Stimmung. Statt Konfetti gibt es deshalb von uns heute wenigstens eine bunte Sammlung von Neuigkeiten:
 
In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um die Frage, inwieweit der Abschluss eines Aufhebungsvertrags an die sofortige Annahme geknüpft werden darf.
 
Außerdem erfahren Sie, ob eine Online-Betriebsratswahl im Homeoffice erlaubt ist.
 
Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihnen
 
Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden
Redaktion Modul Betriebsrat
 
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Wünsche, Anregungen, Kritik? Dann schicken Sie uns eine E-Mail:
Redaktion-Modul-Betriebsrat@beck.de

Inhaltsverzeichnis
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
»Urteil des Monats: Sofortige Annahme eines Aufhebungsvertrags
»Kritik an Corona-Maßnahmen kann den Job kosten
»Darf der Arbeitgeber eine gezahlte Abfindung zurückfordern?
»Muss BEM auch bei zeitnaher neuer Erkrankung wiederholt werden?
»Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeit im Rentenalter
»Mitglied des Wahlvorstands: Weiterbeschäftigung trotz Kündigung
NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
»Digitale Betriebsratswahl im Homeoffice: Ist das erlaubt?
NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
»Homeoffice-Pflicht entfällt ab 20.3.2022
»Bundestag verlängert erneut die Sonderregeln für Kurzarbeitergeld
»Gesetzlicher Mindestlohn steigt ab 1.10.2022 auf 12 Euro
NEUIGKEITEN AUS DEM MODUL BETRIEBSRAT
»In 2. Auflage: Gänsler/Althoff, Technische Mitarbeiterüberwachung
»In 3. Auflage: Pletke, Externe Beratung für den Betriebsrat
»In 3. Auflage: Weinbrenner/Fischer, Kündigung
AUS DEM BECK-BLOG
»Arbeitsrecht 2022: Diese Themen werden das Jahr prägen
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
Urteil des Monats: Sofortige Annahme eines Aufhebungsvertrags
 
Einer für den Verkauf zuständigen Teamleiterin wurde vorgeworfen, Daten in der EDV manipuliert zu haben, um höhere Gewinnspannen vorzutäuschen. Daraufhin kam es zu einem Gespräch zwischen der Geschäftsleitung und der Teamleiterin sowie deren Rechtsanwalt. Am Ende des Gesprächs unterschrieb die Frau einen Aufhebungsvertrag.
 
Später wollte sie den Vertrag vor Gericht anfechten mit der Begründung, sie sei zur sofortigen Unterschrift genötigt worden. Das BAG war allerdings der Meinung, dass es in diesem Fall nicht gegen das Gebot fairen Verhandelns verstoße, wenn der Arbeitgeber den Abschluss eines Aufhebungsvertrags von der sofortigen Unterschrift abhängig mache.
 
BAG, Urteil vom 24.2.2022 - 6 AZR 333/21
 
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Kritik an Corona-Maßnahmen kann den Job kosten
 
Eine Polizeiärztin veröffentlichte in einer kostenlosen Sonntagszeitung unter ihrem Namen eine Kleinanzeige mit der Überschrift "Infektionsschutzgesetz = Ermächtigungsgesetz". Unter anderem rief sie in der Anzeige auch zur Teilnahme an einer Demonstration am 18.11.2020 vor dem Bundestag auf.
 
Das Land Baden-Württemberg kündigte ihr aufgrund dieser Anzeige ordentlich, weil sie durch den Vergleich als Beamtin ihre Treuepflicht verletzt hätte. Die Polizistin meinte dagegen, ihr Verhalten untermauere gerade ihre Loyalität zum Grundgesetz und zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
 
Das Gericht teilte jedoch die Meinung ihres Dienstherrn und hielt die Kündigung für wirksam. Lesen Sie bei uns die Zusammenfassung der Urteilsgründe.
 
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 2.2.2021 - 10 Sa 66/21
 
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Darf der Arbeitgeber eine gezahlte Abfindung zurückfordern?
 
Die Stadt Iserlohn hatte einem Verwaltungsangestellten im Rahmen eines Aufhebungsvertrages eine Rekordsumme von knapp 265.000 Euro zugesagt und auch gezahlt. Später stellte sich heraus, dass die Stadt den Personalrat nicht ausreichend über die Inhalte des Aufhebungsvertrages informiert und insbesondere keine Angaben zur Höhe der Abfindung gemacht hatte.
 
Die Stadt klagte daraufhin auf Rückzahlung der Abfindung wegen Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages. Das LAG war jedoch der Meinung, dass den Arbeitnehmer an diesem Fehler keine Schuld trifft und er deshalb das Geld behalten darf.
 
LAG Hamm, Urteil vom 15.2.2022 - 6 Sa 903/21
 
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Muss BEM auch bei zeitnaher neuer Erkrankung wiederholt werden?
 
Ein schwerbehinderter Produktionshelfer war jahrelang sehr oft krank - in 2017 an 40 Tagen, in 2018 an 61 Tagen und in 2019 an 103 Tagen. Im März 2019 fand mit dem Arbeiter ein Gespräch zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM) statt. Nach dem Gespräch war er erneut an 79 Arbeitstagen arbeitsunfähig krank. Ein weiteres BEM fand danach nicht mehr statt, sondern ihm wurde im Februar 2020 direkt gekündigt.
 
Diese Kündigung hatte vor dem BAG keinen Bestand, weil vor der Kündigung kein erneutes BEM durchgeführt worden sei. Dass seit dem ersten BEM noch kein ganzes Jahr vergangen war, spielte dabei keine Rolle.
 
BAG, Urteil vom 18.11.2021 - 2 AZR 138/21
 
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Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeit im Rentenalter
 
Die Münchner Verkehrsgesellschaft stritt mit ihrem Betriebsrat, ob für die Verlängerung eines Arbeitsvertrags über die tarifliche Altersgrenze hinaus die Zustimmung des Betriebsrats nötig ist oder nicht.
 
Das Unternehmen war der Meinung, dass das Mitbestimmungsrecht schon bei der ursprünglichen Einstellung "verbraucht" worden sei. Der Betriebsrat sah das erwartungsgemäßig anders. Das BAG teilte die Meinung des Betriebsrats mit der Begründung, dass das Überschreiten der Altersgrenze einer Neubesetzung der Stelle entspreche.
 
BAG, Beschluss vom 22.9.2021 - 7 ABR 22/20
 
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Mitglied des Wahlvorstands: Weiterbeschäftigung trotz Kündigung
 
Ein Kurierdienst kündigte einem als "Rider", d.h. als Fahrradkurier, beschäftigten Arbeitnehmer außerordentlich wegen der Beteiligung an einem illegalen Streik.
 
Der Fahrer verlangte eine vorläufige Weiterbeschäftigung, weil er Mitglied des Wahlvorstands für die anstehende Betriebsratswahl sei. Er bekam vor Gericht Recht mit der Begründung, für Wahlvorstands-Mitglieder gelte ein besonderer Kündigungsschutz, der hier greife.
 
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.1.2022 - 23 SaGa 1521/21
 
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NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
Digitale Betriebsratswahl im Homeoffice: Ist das erlaubt?
 
In der Zeit vom 1.3.2022 bis zum 31.5.2022 finden wieder die regulären Betriebsratswahlen statt, allerdings sind die äußeren Umstände gerade alles andere als regulär:
 
Manche Arbeitnehmer arbeiten inzwischen (fast) ausschließlich im Homeoffice, andere sind krank zu Hause oder in Quarantäne. Da scheint es doch naheliegend, die Betriebsratswahl diesmal elektronisch durchzuführen. Aber ist das überhaupt zulässig?
 
Mit dieser und ähnlichen Fragen beschäftigt sich unser Praxisbeitrag.
 
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Fitting / Schmidt / Trebinger / Linsenmaier / Schelz:
Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung
 
Handkommentar - 31. Auflage 2022 
 
Die Neuauflage beinhaltet im Zusammenhang mit den Betriebsratswahlen die geänderte Wahlordnung, die Anhebung der Schwellenwerte für das vereinfachte Wahlverfahren, die Streichung bzw. Absenkung des Erfordernisses für Stützunterschriften, die Einschränkung des Anfechtungsrechts wegen Fehlern in der Wählerliste sowie die Ausweitung und Verbesserung des Kündigungsschutzes im Wahlkontext.
 
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Unsere neue Fachzeitschrift für Betriebsräte ist da!
 
BRuR: Betriebsrat und Recht 
 
Die BRuR ist zu 100 % zugeschnitten auf die Bedürfnisse der betrieblichen Interessenvertretung. Sie befasst sich mit den Themen, die Betriebsräten täglich unter den Nägeln brennen.
 
Als unabhängige Fachzeitschrift werden die Inhalte nicht von Arbeitgebervereinigungen oder Gewerkschaften beeinflusst. Aktuelle Aufsätze und Rechtsprechung machen die BRuR zu einem »Muss« für jedes Betriebsratsmitglied.
 
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NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
Homeoffice-Pflicht entfällt ab 20.3.2022
 
Mit dem kalendarischen Frühlingsanfang am 20.3. laufen die meisten Corona-Maßnahmen aus. Dazu gehört auch die Homeoffice-"Pflicht", die viele Arbeitnehmer eher als "Recht" sehen und gern - zumindest teilweise - beibehalten würden.
 
Dagegen wünschen sich zwei Drittel der Arbeitgeber nach der Pandemie die Präsenzpflicht am Arbeitsplatz zurück.
 
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Bundestag verlängert erneut die Sonderregeln für Kurzarbeitergeld
 
Der Bundestag verlängerte das erleichterte Kurzarbeitergeld noch ein weiteres Mal, diesmal bis zum 30.6.2022. Gleichzeitig wurde die maximale Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate erhöht. Verlängert wurden außerdem die Regeln für erhöhte Leistungssätze und die Anrechnungsfreiheit von Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungen.
 
Lesen Sie dazu die Meldung des Deutschen Bundestages vom 18.2.2022.
 
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Gesetzlicher Mindestlohn steigt ab 1.10.2022 auf 12 Euro
 
Das Bundeskabinett hat am 23.2.2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Mindestlohns und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Mindestlohn zum 1.10. dieses Jahres auf 12 Euro angehoben wird. Gleichzeitig wird die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro erhöht.
 
Lesen Sie dazu die Pressemitteilung des BMAS.
 
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NEUIGKEITEN AUS DEM MODUL BETRIEBSRAT
In 2. Auflage: Gänsler/Althoff, Technische Mitarbeiterüberwachung
 
Die Arbeitshilfe ist soeben in 2. Auflage erschienen und steht Ihnen ab sofort online zur Verfügung.
 
Sie behandelt die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, die technischen Überwachungsmöglichkeiten sowie die rechtlichen Grenzen beim Einsatz der Kontrolleinrichtungen.
 
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In 3. Auflage: Pletke, Externe Beratung für den Betriebsrat
 
Die Arbeitshilfe ist soeben in 3. Auflage erschienen und steht Ihnen ab sofort online zur Verfügung.
 
Sie erfahren alles, was Sie zur Zusammenarbeit mit externen Beratern wie z.B. Rechtsanwälten und Sachverständigen wissen müssen.
 
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In 3. Auflage: Weinbrenner/Fischer, Kündigung
 
Die Arbeitshilfe ist soeben in 3. Auflage erschienen und steht Ihnen ab sofort online zur Verfügung.
 
Sie erläutert alle wichtigen Fragen rund um den Kündigungsschutz, mögliche Kündigungsgründe und die zu beachtenden Fristen.
 
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AUS DEM BECK-BLOG
Arbeitsrecht 2022: Diese Themen werden das Jahr prägen
 
Welche Themen sind im Arbeitsrecht derzeit besonders relevant? Unser Experte für Arbeitsrecht Stefan Richter spricht im Interview über arbeitsrechtliche Fallstricke in Zeiten von Corona, mögliche Auswirkungen der geplanten Impfpflicht auf Arbeitsverträge und den Umbruch der Arbeitswelt anlässlich von Homeoffice und mobilem Arbeiten.
 
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NUTZER-TIPPS
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