| | Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 30.06.2022
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| Sehr geehrter Herr Mustermann,
wer gerne wechselwarm duscht, für den ist das Wetter gerade genau das Richtige, denn brütende Hitze und kühle Gewitter wechseln sich fleißig ab. Genauso abwechslungsreich sind unsere Neuigkeiten für Sie: In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um die Frage, ob ein Betriebsratsvorsitzender ohne Beschluss des Betriebsrats rechtswirksam eine Betriebsvereinbarung abschließen kann. Außerdem erfahren Sie in unserem beck-blog, ob eine Betriebsratsanhörung im Rahmen einer Kündigung fehlerhaft ist, wenn dem Betriebsrat falsche Sozialdaten mitgeteilt wurden. Zu guter Letzt gibt es für Sie noch einige interessante Infos rund um den Urlaub. Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihnen Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden Redaktion Modul Betriebsrat
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| | Urteil des Monats: Betriebsvereinbarung ohne Betriebsratsbeschluss | |
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| Ein Industriemechaniker stritt sich mit seinem Arbeitgeber über die Frage, welche Betriebsvereinbarung für sein Gehalt anzuwenden ist. Im Unternehmen galt zunächst eine Betriebsvereinbarung aus dem Jahr 1967. Nachdem die Betriebsparteien im Jahr 2017 neu verhandelt hatten, unterschrieb der Betriebsratsvorsitzende eine neue Betriebsvereinbarung, ohne dass dazu im Betriebsrat ein Beschluss gefasst wurde. Da die alte Vereinbarung für den Mitarbeiter günstiger war als die neue, klagte er gegen diese und bekam Recht: Der Betriebsratsvorsitzende kann ohne ordnungsgemäße Beschlussfassung bzw. Bevollmächtigung keine Betriebsvereinbarung wirksam abschließen. BAG, Urteil vom 8.2.2022 - 1 AZR 233/21, veröffentlicht am 21.6.2022
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| | Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamts | |
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| Ein Hausmeister, der über einen Leiharbeitsvertrag an einer Grundschule beschäftigt war, war nach einem Schlaganfall arbeitsunfähig erkrankt und schwerbehindert. Nachdem die Stadt kurze Zeit später den Leiharbeitsvertrag gekündigt hatte, wurde anschließend ihm selbst gekündigt, ohne dass zuvor die Zustimmung des Integrationsamts eingeholt worden war. Der Mann klagte daraufhin auf Entschädigung nach dem AGG. Das BAG gab allerdings dem Arbeitgeber recht: Der Verstoß gegen Formvorschriften bei der Kündigung kann zwar auf eine Diskriminierung hindeuten. In diesem Fall sei aber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwerbehinderung noch nicht offensichtlich gewesen. BAG, Urteil vom 2.6.2022 - 8 AZR 191/21
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| | Staatsoper durfte Corona-Tests anordnen | |
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| Das Hygienekonzept der Bayerischen Staatsoper sah vor, dass alle Mitarbeiter in der Spielzeit 2020/21 jeweils bei Dienstantritt einen negativen PCR-Test vorlegen mussten. Andernfalls durften sie nicht an Proben oder Aufführungen teilnehmen und bekamen folglich auch kein Gehalt. Die Abstriche wurden von der Staatsoper organisiert und waren gratis. Eine Flötistin wollte bei den Tests nicht mitmachen, weshalb ihr das Gehalt gestrichen wurde. Dagegen klagte sie, allerdings vergeblich. Das BAG entschied, dass Arbeitgeber berechtigt sein können, Corona-Tests anzuordnen, um ihre Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen. BAG, Urteil vom 1.6.2022 - 5 AZR 28/22
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| | Kündigung eines Flugkapitäns wegen Sozialauswahl unwirksam | |
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| Im März 2021 schlossen eine Fluggesellschaft und die Gesamtvertretung Bordpersonal einen Interessenausgleich. Die Flotte sollte auf 22 Flugzeuge reduziert und sechs Standorte vollständig und dauerhaft geschlossen werden. Ein Flugkapitän, der von der Kündigungswelle betroffen war, klagte gegen die Kündigung und bekam Recht: Die Fluggesellschaft habe bei seiner Kündigung zu Unrecht alle Standorte bundesweit in die Sozialauswahl einbezogen. Sie hätte die Sozialauswahl auf den Standort beschränken müssen, an dem der Flugkapitän stationiert war. LAG Düsseldorf, Urteil vom 8.6.2022 - 6 Sa 1118/21
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| | Pflegemitarbeiterin muss keinen Impfnachweis vorlegen | |
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| Eine ungeimpfte Pflegekraft in einem Seniorenheim hatte vom Landkreis die Anordnung erhalten, einen Impfnachweis über eine Erst- und Zweitimpfung innerhalb einer bestimmten Frist beim Gesundheitsamt einzureichen. Andernfalls drohe ein Zwangsgeld. Die Mitarbeiterin klagte gegen diese Anordnung und bekam Recht: Die "einrichtungs- und unternehmensbezogene Impfnachweispflicht" begründe gerade keine Verpflichtung, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen, sondern ermögliche nur für den Fall der Nichtimpfung ein Betretens- oder Tätigkeitsverbot. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.6.2022 - 14 ME 258/22
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| | Keine Einigung bei Audi im Gendersprache-Prozess | |
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| Wie man's macht, ist es verkehrt: Das gilt besonders beim Thema "gendergerechte Sprache", an dem sich gern die Gemüter erhitzen... In diesem Fall klagte ein VW-Manager dagegen, dass bei Audi in Ingolstadt in Mails und Arbeitaufträgen der "Gender Gap", also der Unterstrich "_" verwendet wird. Das Unternehmen hat einen vom Gericht vorgeschlagenen Kompromiss abgelehnt. Es sei nicht praktikabel, die verwendeten Unterstriche aus allen Mails samt Anhängen und Präsentationen zu entfernen, hieß es. Nun muss bis Ende Juli das Gericht entscheiden. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
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| | NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS |
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| | Urlaubsansprüche: Das sollten Sie wissen | |
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| Rund um den Urlaub gibt es 1000 Fragen, die jetzt in der Sommerzeit besonders aktuell sind. Unser Lexikon Schaub Arbeitsrecht A-Z erläutert unseren Abonnenten alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen.
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| | Lemke: Datenschutz in der Betriebsratsarbeit | |
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| Ratgeber, 3. Auflage 2022
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| Durch das BetrModG wurde ein neuer § 79a in das BetrVG aufgenommen. Er befasst sich mit dem Schutz und der Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Neuauflage dieser Arbeitshilfe behandelt diese und weitere Fragen rund um die Digitalisierung. In der Arbeitshilfe werden die wichtigsten Fragen zu Mitbestimmungs- und Kontrollrechten, zum Umfang zulässiger Auswertungen sowie zum Umgang mit Daten beantwortet. Außerdem helfen Checklisten und Muster bei der schnellen Umsetzung von Maßnahmen. Sofort lieferbar!
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| 20,90 € | inkl. MwSt. |
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| | Feichtinger/Wagner: Betriebliches Eingliederungsmanagement | |
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| Ratgeber, 2. Auflage 2022
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| Die Arbeitshilfe richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, da bei der Einführung und der Gestaltung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) das gesamte Gremium gefragt ist. Das gilt auch für die Durchführung des Verfahrens, in dem Mitarbeitende durch den Betriebsrat begleitet werden können. Behandelt werden unter anderem Sinn und Zweck des BEM, Voraussetzungen, Durchführung, Rechte und Pflichten des Betriebsrats sowie Datenschutz. Eine Muster-Betriebsvereinbarung und Musterschreiben runden die Arbeitshilfe ab. Jetzt vorbestellen, erscheint in Kürze!
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| | Hintz/Lill: Insolvenz und Arbeitsrecht | |
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| Ratgeber, 3. Auflage 2022
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| Die Arbeitshilfe begleitet Betriebsräte von der Stellung des Insolvenzantrages, über den Ablauf des Insolvenzverfahrens bis hin zur Beendigung der Arbeitsverhältnisse, Betriebsübergang oder Veräußerung. Behandelt werden neben Transfergesellschaften auch Lohnersatzleistungen (Insolvenzgeld). Neben gefährlichen Fallstricken werden auch Möglichkeiten der Einflussnahme durch Betriebsratsgremien aufgezeigt, unterstützt von Praxistipps, Checklisten und Musterschreiben. Jetzt vorbestellen, erscheint in Kürze!
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| | NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN |
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| | Erleichterungen für Kurzarbeit nochmals verlängert | |
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| Die Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld wurden um weitere drei Monate bis zum 30.9.2022 verlängert. Wegen der aktuellen Störungen in den weltweiten Lieferketten droht in vielen Branchen Arbeitsausfall. Mit der Neuregelung sollen betroffene Betriebe entlastet werden.
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| | Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zum 9-Euro-Ticket | |
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| Zuschüsse, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gewähren, sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Was gilt für die Dauer des 9-Euro-Tickets von Juni bis August 2022? BMF-Schreiben 30.5.2022, IV C 5 – S 2351/19/10002 :007 Lesen Sie dazu auch die Hinweise unserer Kollegen von der Zeitschrift BC:
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| | Fehlerhafte Betriebsratsanhörung bei falschen Sozialdaten? | |
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| Ein Busfahrer hatte nach einer Abmahnung seinen Vorgesetzten massiv bedroht und beleidigt. Daraufhin wurde er fristlos gekündigt. Dem Betriebsrat wurden in dem Anhörungsschreiben falsche Sozialdaten übermittelt, die richtigen waren dem Betriebsrat jedoch bekannt. Zu entscheiden war, ob die Betriebsratsanhörung unter diesen Umständen fehlerhaft war oder nicht. LAG Düsseldorf, Urt. vom 19.1.2022 – 12 Sa 705/21
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| | Darf Gewerkschaft betriebliches E-Mail-System für ihre Zwecke nutzen? | |
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| Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, E-Mails einer Gewerkschaft an alle Mitarbeiter zu versenden. Dies gilt zumindest dann, wenn die Gewerkschaft im hauseigenen Intranet die Möglichkeit hat, allen Beschäftigten ihre Informationen zur Verfügung zu stellen. ArbG Bonn, Urt. vom 11.5.2022 – 2 Ca 93/22
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