| | Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 20.12.2022
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| Sehr geehrter Herr Mustermann,
klingeln Ihnen schon die Ohren vor lauter "Jingle Bells" oder sind Sie nach diesem winterlichen Advents-Wochenende jetzt so richtig in Weihnachtsstimmung? Ob "Grinch" oder begeisterter Weihnachtsfan, in unserem heutigen Newsletter ist für jeden etwas dabei: In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um die Frage, welche Rolle die bevorstehende Rente bei der Sozialauswahl spielt. Wenn Sie im Vorweihnachtsstress eine kleine Pause brauchen, genießen Sie die kurzweilige und vergnügliche Weihnachtsgeschichte Kekskatastrophe! Viel Spaß beim Lesen und erholsame Feiertage wünschen Ihnen Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden Redaktion Modul Betriebsrat
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| | Urteil des Monats: Wie wichtig ist die Rentennähe bei der Sozialauswahl? | |
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| Einer 65-jährigen Mitarbeiterin, die seit 1972 bei einer Firma beschäftigt ist, wurde nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum 30.6.2020 betriebsbedingt gekündigt. Die Kündigung wurde damit begründet, dass sie in ihrer Vergleichsgruppe sozial am wenigsten schutzwürdig sei, weil sie bereits ein halbes Jahr nach der Kündigung in Rente gehen könne. Die Mitarbeiterin klagte gegen die Kündigung, allerdings erfolglos. Das Lebensalter darf bei der Sozialauswahl zu Lasten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, wenn er bereits eine Altersrente bezieht oder innerhalb von zwei Jahren nach der Kündigung beziehen kann. BAG, Urteil vom 8.12.2022 - 6 AZR 31/22
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| | Dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter einfach ins Ausland versetzen? | |
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| Piloten sind ständig in der ganzen Welt unterwegs. Allerdings macht es für sie einen Unterschied, von welchem Land aus sie gewöhnlich starten: Vier deutsche Flugkapitäne der irischen Airline Ryanair wurden nach der Schließung des Standorts in Nürnberg nach Bologna (Italien) versetzt, obendrein zu deutlich niedrigeren Gehältern. Dagegen wehrten sie sich gerichtlich, aber ohne Erfolg. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter ins Ausland versetzen, wenn nicht im Arbeitsvertrag oder den Umständen nach etwas anderes vereinbart wurde. Die Versetzung war auch nicht "unbillig", da es in Deutschland nach der Standort-Schließung zu viele Ryanair-Piloten gab. BAG, Urteil vom 30.11.2022 - 5 AZR 336/21
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| | Covid-19-Erkrankung ist kein Dienstunfall | |
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| Mehrere Beamtinnen, die im Laufe des Jahres 2020 an Covid-19 erkrankt waren, wollten ihre Infektionen als Dienstunfall anerkannt bekommen. Eine Lehrerin führte ihre Infektion auf eine Lehrerkonferenz zurück, eine andere steckte sich vermutlich bei Gesprächen mit infizierten Schülern an. Eine Finanzbeamtin fing sich den Virus bei einer Personalrätetagung kurz vor dem Lockdown ein. Die Anträge der Beamtinnen auf Anerkennung der Erkrankungen als Dienstunfälle wurden abgelehnt. Auch das Gericht schloss sich dieser Meinung an: Es habe sich jeweils das jeden Menschen treffende allgemeine Lebensrisiko realisiert, für das die dienstliche Unfallfürsorge nicht greife. VG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2022 - 23 K 8281/21
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| | Niedrigerer Lohn für Leiharbeiter muss anderweitig ausgeglichen werden | |
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| Eine Leiharbeitnehmerin erhielt rund ein Drittel weniger Stundenlohn als die Stammarbeitnehmer eines Unternehmens. Das war möglich, weil ihre Zeitarbeitsfirma nach einem Tarifvertrag zahlte. Die Frau verlangt nun die Differenz zwischen ihrem Gehalt und dem der festangestellten Mitarbeiter. Der EuGH gab ihr grundsätzlich recht: Leiharbeiter dürfen nur dann schlechter bezahlt werden als Stammbeschäftigte, wenn diese Ungleichbehandlung im Tarifvertrag anderweitig ausgeglichen wird. Den Leiharbeitern müssen im Gegenzug andere Vorteile gewährt werden, z.B. zusätzliche Freizeit. EuGH, Schlussanträge vom 15.12.2022 - C‑311/21
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| | NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS |
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| | Alle Sozialversicherungsrechengrößen ab 1.1.2023 auf einen Blick | |
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| Keine lange Sucherei mehr in allen möglichen Quellen nach den verschiedenen neuen Beitragsbemessungsgrenzen, Bezugsgrößen, Beitragshöhen etc. ... Die Zeitschrift BC hat alle Daten übersichtlich für Sie in einer Tabelle zusammengestellt:
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| | Minijob neben der Rente: Hinzuverdienstgrenze entfällt ab 1.1.2023 | |
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| Ab dem 1.1.2023 können alle Bezieher einer Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Außerdem erhöhen sich die Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrenten. Was Rentner mit einem Minijob über die Neuregelung wissen müssen, erläutert die Minijob-Zentrale.
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| | Arbeitshilfen für Betriebsräte: Mindestlohn, 2. Auflage 2023 | |
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| Ratgeber
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| Das im Jahr 2015 eingeführte Mindestlohngesetz soll vor unangemessen niedrigen Löhnen schützen. Die Höhe des Mindestlohns wurde in den darauffolgenden Jahren sukzessive angepasst und es wurden zahlreiche Detailfragen von Gerichten geklärt. Der Mindestlohn ist zum 1.10.2022 auf 12 Euro gestiegen. Die Neuauflage berücksichtigt alle damit zusammenhängenden aktuellen Änderungen. Sofort lieferbar!
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| 15,90 € | inkl. MwSt. |
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| | Arbeitshilfen für Betriebsräte: Ordnung des Betriebsrats, 3. Auflage 2023 | |
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| Ratgeber
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| Diese Broschüre behandelt neben allgemeinen Fragen der betrieblichen Ordnung Regelungen zur Tor- und Taschenkontrolle, Bekleidungsvorschriften sowie die Nutzung von elektronischen Medien wie Internet, E-Mail und Social Media. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte. In der Neuauflage wurde die Arbeitshilfe um die Mitbestimmungstatbestände aus dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz erweitert. Sofort lieferbar!
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| | NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN |
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| | Eckpunkte für erleichterte Fachkräfte-Einwanderung beschlossen | |
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| Der Kampf der Bundesregierung gegen den Fachkräftemangel nimmt immer mehr Form an: Das Kabinett hat am 30.11.2022 Eckpunkte für eine leichtere Einwanderung von Fachkräften beschlossen. Die Regeln für Einreise und Anerkennung von Berufsabschlüssen sollen vereinfacht werden. Geplant ist unter anderem, über ein Punktesystem den Zuzug zur Arbeitsplatzsuche zu ermöglichen. Lesen Sie dazu die Pressemitteilung des BMAS, in der die Eckpunkte erläutert werden.
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| | BAG-Beschluss zur Arbeitszeiterfassung mit Begründung veröffentlicht | |
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| Der mit Spannung erwartete Beschluss des BAG zur Arbeitszeiterfassung und dem fehlenden Initiativrecht des Betriebsrats hierzu ist jetzt veröffentlicht. Bisher gab es hierzu lediglich eine Pressemitteilung. Die Entscheidung im Volltext finden Sie hier. In unserem beck-blog finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Entscheidungsgründe. BAG, Beschluss vom 13.9.2022 - 1 ABR 22/21
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| | Kekskatastrophe am Nordpol | |
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| Unser Autor Herr Jürgen Heidenreich hat wieder eine kleine vergnügliche Weihnachtsgeschichte geschrieben, mit der sich prima in die letzte Arbeitswoche vor Weihnachten starten lässt. Viel Spaß dabei!
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