| | Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 31.03.2023
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| Sehr geehrter Herr Mustermann,
nachdem wir den "Jetlag" nach der Zeitumstellung langsam verdaut haben, können wir uns nun wenigstens über die abendliche Helligkeit freuen. Bei den Frühlingstemperaturen ist allerdings noch Luft nach oben ... Na gut, dann trösten wir uns eben mit der Vorfreude auf viele bunte (Schoko-)Eier. Auch wir haben wieder eine bunte Sammlung an Themen für Sie: In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um eine "berufliche" Prügelei. Außerdem erfahren Sie, wie verschiedene Unternehmen nach dem BGH-Urteil mit dem Thema Betriebsratsgehälter umgehen. Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihnen Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden Redaktion Modul Betriebsrat
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| | Urteil des Monats: Prügelei auf dem Betriebsweg kein Arbeitsunfall | |
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| Mit uneinsichtigen Verkehrsteilnehmern deren Fehlverhalten diskutieren zu wollen, ist selten eine gute Idee. Diese schmerzhafte Erfahrung musste auch ein Bauleiter machen, als er von einem beruflichen Termin zurückkehrte. Er konnte nicht auf das Betriebsgelände fahren, weil ein fremder Lkw die Zufahrt blockierte. Kurz darauf kam es zwischen dem Bauleiter und dem Lkw-Fahrer zu einem Wortgefecht, das mit einem Faustschlag ins Gesicht des Bauleiters endete. Der wollte die Verletzung zumindest als Arbeitsunfall anerkannt bekommen. Die Unfallversicherung lehnte jedoch ab, weil die "Diskussion" mit dem Lkw-Fahrer den Betriebsweg unterbrochen habe. SG Berlin, Urteil vom 16.2.2023 - S 98 U 50/21
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| | Equal-Pay-Klage früherer Bürgermeisterin erfolgreich | |
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| Der "Gender Pay Gap" macht auch vor dem öffentlichen Dienst nicht halt: Die frühere Müllheimer Bürgermeisterin forderte von der Stadt Schadensersatz nach dem AGG. Sie sei während ihrer Amtszeit zu Unrecht der niedrigeren von zwei möglichen Besoldungsgruppen zugeordnet worden. Sowohl ihr männlicher Vorgänger als auch ihr männlicher Nachfolger erhielten Bezüge nach der höheren Besoldungsgruppe. Ihre Klage war erfolgreich: Die Stadt Müllheim muss ihr nun 50.000 Euro zahlen, da die ungleiche Bezahlung ein Verstoß gegen das AGG darstelle. VG Freiburg, Urteil vom 3.3.2023 - 5 K 664/21
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| | Beamter kommt ständig zu spät zum Dienst - was sind die Folgen? | |
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| Normalerweise sind Beamte eher als Frühaufsteher bekannt, die spätestens um 7 Uhr morgens am Schreibtisch sitzen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wie der folgende Fall zeigt: Ein Beamter wurde im Rahmen eines Disziplinarverfahrens aus dem Beamtenverhältnis entfernt, weil er innerhalb von 4 Jahren an insgesamt 816 Tagen seinen Dienst erst nach Beginn der Kernzeit angetreten habe; die Verspätung betrug insgesamt 1.614 Stunden, also rund 200 Arbeitstage. Das BVerwG hob die Maßnahme jedoch auf und ersetzte sie durch eine Rückstufung in eine niedrigere Besoldungsgruppe mit der Begründung, dass die Gesamtzeit der täglichen Verspätungen nicht mit einem monatelangen unerlaubten Fehlen verglichen werden könne. BVerwG, Urteil vom 28.3.2023 - 2 C 20.21
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| | Betriebliche Gründe können Sabbatjahr verhindern | |
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| Eine Beamtin beantragte bei ihrem Dienstherrn die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung nach dem sogenannten Sabbatjahr-Modell. Sie wollte ihre Arbeitszeit von 2023 bis April 2026 ansparen, um von Mai 2026 bis 2027 freigestellt werden zu können. Ihr Antrag wurde abgelehnt, weil während ihrer Freistellung wegen Personalmangels keine Vertretung zur Verfügung stehen würde. Die Beamtin klagte gegen die Entscheidung und verlor. Ist eine ordnungsgemäße Arbeit im Tätigkeitsbereich eines Beamten während des Sabbatjahrs nicht mehr gewährleistet, kann der Dienstherr den Wunsch nach Auszeit ablehnen. VG Koblenz, Urteil vom 28.2.2023 - 5 K 1182/22.KO
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| | NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS |
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| | Konzerne prüfen Betriebsratsgehälter nach BGH-Urteil | |
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| Offiziell ist bei den großen Konzernen bezüglich der Vergütung von Betriebsräten alles im grünen Bereich. Hinter den Kulissen wird aber in vielen Firmen seit dem BGH-Urteil fleißig geprüft, ob die Höhe der Vergütung wirklich in Ordnung ist. Der BGH hatte moniert, dass Personalmanager von VW jahrelang überzogene Gehälter an Betriebsratsmitglieder abgesegnet hatten. Lesen Sie bei uns, wie verschiedene Konzernchefs mit dem Urteil umgehen.
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| | Mehr Lohn für Frauen - BMAS kündigt neue Gesetze an | |
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| Am 7.3.2023 war "Equal Pay Day". Das ist der Tag im Jahr, bis zu dem die Frauen in Deutschland - im Vergleich zu Männern - rechnerisch umsonst gearbeitet haben. Dieser Tag weist besonders deutlich auf den "Gender Pay Gap", also die Lohnlücke zwischen Mann und Frau, hin. Gewerkschaften fordern schon seit langem, diese Kluft mit mehr Tempo als bisher zu schließen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil stimmte dem DGB zu und kündigte gesetzliche Regelungen an.
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| | Neuerscheinung: Yalcin, Mobile Arbeit/Homeoffice | |
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| Ratgeber
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| Diese neue Broschüre ist Teil der Reihe "Arbeitshilfen für Betriebsräte". Die während der Corona-Pandemie häufig gewährte Möglichkeit von Homeoffice hat der allgemeinen Diskussion um das Arbeitsmodell Homeoffice/Mobile Arbeit neuen Aufwind gegeben. Obwohl der Gesetzentwurf für ein Mobile-Arbeit-Gesetz noch nicht verabschiedet wurde, liefern Rechtsprechung und Literatur Hinweise für den Umgang mit diesem Thema in der Praxis. Die Arbeitshilfe erläutert die Begrifflichkeiten, Mitbestimmung der Betriebsratsgremien bei Einführung und Ausgestaltung von Mobiler Arbeit/Homeoffice, aber auch damit verbundene Themen wie Datenschutz, Unfallversicherungsschutz und Arbeitsschutz.
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| 16,90 € | inkl. MwSt. |
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| | Jetzt in 4. Auflage: Arbeit im Wirtschaftsausschuss | |
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| Ratgeber
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| Diese Broschüre aus der Reihe "Arbeitshilfen für Betriebsräte" richtet sich an alle Mitglieder des Betriebsrats und des Wirtschaftsausschusses. Auf die Tätigkeit in einem Wirtschaftsausschuss sind Betriebsratsmitglieder häufig aufgrund ihrer Ausbildung nicht ausreichend vorbereitet. Dieses Werk erläutert betriebswirtschaftliche Grundlagen und behandelt die Grundzüge zum Verständnis von Bilanzen und Geschäftsberichten anhand konkreter Beispiele und typischer Fragestellungen. So wird ein Mitglied des Wirtschaftsausschusses in seine Aufgaben eingeführt und in die Lage versetzt, die möglicherweise kritischen Punkte in diesen Berichten aufzufinden.
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| 24,90 € | inkl. MwSt. |
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| | Jetzt in 4. Auflage: Lerch/Warczinski, Betriebsänderungen | |
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| Ratgeber
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| Diese Broschüre aus der Reihe "Arbeitshilfen für Betriebsräte" richtet sich an alle Mitglieder des Betriebsrats und des Wirtschaftsausschusses, da Fragen zu Betriebsänderungen alle Mitglieder dieser Gremien treffen können. Neben der Klärung, bei welchen Sachverhalten es sich um eine Betriebsänderung handelt, wird auch dargestellt, wie die Verfahrensabläufe sind und wie der Betriebsrat seine Rechte durchsetzen kann.
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| 20,90 € | inkl. MwSt. |
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| | NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN |
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| | Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wird konkret | |
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| Durch die Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sollen ausländische Fachkräfte künftig leichter nach Deutschland kommen können. Geplant ist unter anderen eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett bereits beschlossen.
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| | Whistleblowerschutz - zweiter Versuch | |
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| Nachdem das Gesetz zum Schutz von Whistleblowern im Februar im Bundestag gescheitert war, will die Bundesregierung auf anderem Wege eine zügige Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in Deutschland ermöglichen. Dafür hat sie die Formulierungshilfen für zwei neue Gesetzentwürfe zum Schutz von Hinweisgebern beschlossen. Diese enthalten gegenüber dem ersten Entwurf unter anderem Änderungen im Beamtenrecht.
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| | NEUIGKEITEN AUS DEM MODUL BETRIEBSRAT |
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| | Ewiges Streitthema BEM: Was läuft schief? Was geht besser? | |
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| Das betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM genannt, ist eine unerschöpfliche Quelle für Streit im Betrieb. Das Thema wird immer wichtiger, weil krankheitsbedingte Kündigungen in den vergangenen Jahren immer mehr zugenommen haben. Deshalb ist das Werk "Gestaltung und Durchführung des BEM" nun bereits in 3. Auflage erschienen. In den Modulen Betriebsrat PLUS und PREMIUM ist die neueste Auflage jetzt online verfügbar. Lesen Sie im Interview mit unserer Autorin Bettina Schmidt, was besser laufen könnte, um Ärger rund um das BEM zu vermeiden.
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| | „flinke Frauenhände gesucht“ diskriminiert männliche Bewerber | |
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| Diskrminierung aufgrund des Geschlechts kennt man hauptsächlich von Frauen, aber in diesem Fall war es mal umgekehrt: Ein 40-jähriger Mann bewarb sich auf die Stelle eines Bestückers (m/w/d) für Digitaldruckmaschinen, die Teile für Automodelle im Maßstab 1:87 produzieren. In der Stellenbeschreibung wurden u.a. Fingerfertigkeit und Geschick gefordert. Er erhielt auf seine Bewerbung direkt eine Absage mit der Begründung, "unsere sehr kleinen, filigranen Teile sind eher etwas für flinke Frauenhände". Daraufhin klagte er auf Entschädigung und bekam Recht. LAG Nürnberg (13.12.2022 - 7 Sa 168/22, BeckRS 2022, 44228)
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