| | Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 31.05.2023
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| Sehr geehrter Herr Mustermann,
man glaubt es kaum: Endlich schönes, sonniges, angenehm warmes Wetter, und die nächsten Tage soll es sogar so bleiben. Also nichts wie raus und Sonne tanken! Damit Sie Ihren Feierabend so schnell wie möglich genießen können, bekommen Sie von uns die wichtigsten Neuigkeiten kurz und kompakt präsentiert: In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um die Frage, ob die Kommentarfunktion bei Social-Media-Auftritten des Unternehmens mitbestimmungspflichtig ist. Ebenfalls um Mitbestimmung geht es in unserem beck-blog: Darf der Betriebsrat über die Höhe der Vergütung des BR-Vorsitzenden mitbestimmen? Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihnen Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden Redaktion Modul Betriebsrat
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| | Urteil des Monats: Mitbestimmung bei sozialen Medien | |
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| Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat bei Facebook, Instagram und Twitter eigene Seiten und Kanäle. Die dort eingestellten Beiträge können Nutzer kommentieren und dabei auch Verhalten oder Leistung einzelner Beschäftigter thematisieren. Die Rentenversicherung und deren Personalrat stritten um die Frage, ob diese sog. Kommentarfunktion mitbestimmungspflichtig ist oder nicht. Das Bundesverwaltungsgericht gab schließlich dem Personalrat Recht: Die Möglichkeit, in sozialen Medien eingestellte Beiträge öffentlich zu kommentieren, stellte in diesem Fall eine technische Einrichtung zur Überwachung des Verhaltens und der Leistung von Beschäftigten dar und war daher mitbestimmungspflichtig. BVerwG, Beschluss vom 4.5.2023 - 5 P 16.21
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| | Lieferdienst Gorillas durfte fristlos kündigen | |
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| Anfang Oktober 2021 hatten sich viele Fahrer (sog. "Rider"), die beim Lieferdienst Gorillas beschäftigt waren, zu Protesten vor einzelnen Filialen des Lieferdienstes versammelt und unter anderem den Zugang zu den Filialen blockiert. Der Lieferdienst hatte daraufhin den Fahrern, die seiner Ansicht nach an dem "wilden" Streik beteiligt waren, fristlos gekündigt. Drei Fahrer hatten dagegen geklagt, allerdings erfolglos: Die fristlosen Kündigungen waren wirksam. In einem weiteren Verfahren wurde die fristlose Kündigung nicht bestätigt, da eine aktive Beteiligung des Fahrers an der Protestaktion nicht nachzuweisen war. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.4.2023 - 16 Sa 868/22
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| | Sonntagsarbeit im Möbelhaus-Call-Center nicht erlaubt | |
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| Eine Firma, die Möbel und Einrichtungsgegenstände im Internet vertreibt, betreibt auch einen Kundenservice, der an Sonn- und Feiertagen vor allem durch deutschsprachige Beschäftigte in Callcentern in Polen und in Irland erbracht wird. Die Firma beantragte nun beim Landesamt für Arbeitsschutz, Sonn- und Feiertagsarbeit für bis zu 14 Beschäftigte im Kundenservice im deutschen Homeoffice zu bewilligen. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt. Eine Klage dagegen blieb erfolglos. Es sei unter anderem ausreichend, dass telefonische Auskünfte nur an Werktagen erteilt werden. Der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe habe Vorrang. VG Berlin, Urteil vom 27.4.2023 - 4 K 311/22
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| | Finanzielle Abgeltung nur für Mindesturlaub | |
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| Ein im Januar 2022 vorzeitig in den Ruhestand versetzter Beamter hatte im Jahr 2020 insgesamt 23 Urlaubstage und einen sogenannten Arbeitsverkürzungstag in Anspruch genommen. Sein Antrag auf finanzielle Abgeltung der nicht genommenen Urlaubstage wurde abgelehnt. Seine Klage dagegen blieb erfolglos. Ein Beamter kann bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand die Abgeltung nicht genommener Urlaubstage nur insoweit verlangen, als der jährliche Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen nicht ausgeschöpft ist. VG Koblenz, Urteil vom 9.5.2023 - 5 K 1088/22.KO
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| | NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS |
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| | Allianz für Ausbildung informiert über Ausbildungsmöglichkeiten | |
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| Mit dem "Sommer der Berufsausbildung" werben Ministerien, Behörden, Wirtschaft und Gewerkschaften für die berufliche Ausbildung in Deutschland. Die Veranstaltungen des Sommers richten sich an Jugendliche, Eltern und Betriebe. Von Anfang Mai bis Ende September 2023 präsentieren und erklären die Allianzpartner gemeinsam auf Social-Media-Plattformen und zahlreichen Veranstaltungen auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene die Vorteile einer beruflichen Erstqualifizierung. Pressemitteilung des BMAS vom 5.5.2023 mit weiteren Infomationen
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| | Clemens/Kreft/Krause: AGB Arbeitsrecht, 3. Auflage | |
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| Kommentar
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| Der Kommentar greift alle wichtigen Gestaltungsprobleme auf, die sich beim Abschluss und bei der Änderung von Arbeitsverträgen ergeben, und benennt wirksame und unwirksame Klauseln. Als AGB gelten in der Regel alle vorformulierten Vertragsklauseln des Arbeitgebers, die nicht individuell ausgehandelt wurden. Aktuelle Stichworte zur Neuerscheinung sind insbesondere: - Gesetz für faire Verbraucherverträge - Verbot des Abtretungsausschlusses - EU-Richtlinie über missbräuchliche Klauseln - Ablösung von AGB durch Betriebsvereinbarung Sofort lieferbar!
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| 125 € | inkl. MwSt. |
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| | NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN |
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| | Hinweisgeberschutzgesetz tritt demnächst in Kraft | |
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| Der Bundesrat hat am 12.5.2023 dem Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Das Gesetz wird im Laufe des Juni 2023 in Kraft treten. Hinweisgeber, die Missstände in Behörden und Unternehmen aufdecken, sollen künftig vor Entlassung und Repressalien geschützt werden. Zudem müssen spezielle Anlaufstellen geschaffen werden, die Meldungen zu Betrügereien, Korruption oder Umweltschutzverstößen entgegennehmen.
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| | Tariftreuegesetz soll bis zum Sommer 2023 kommen | |
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| Die Bundesregierung will entsprechend den Koalitionsvereinbarungen zur Stärkung der Tarifbindung ein Bundestariftreuegesetz bis zur Sommerpause durch das Parlament bringen. Das Vorhaben soll bewirken, dass überall dort, wo der Staat als Auftraggeber auftritt, nach Tarif bezahlt wird.
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| | Inklusiver Arbeitsmarkt soll stärker gefördert werden | |
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| Der Bundestag hat einem Gesetz zugestimmt, das für eine stärkere Förderung des inklusiven Arbeitsmarkts sorgt. Das Gesetz soll mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit halten sowie die zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung ermöglichen. Darüber hinaus soll der uneingeschränkte Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung für alle Menschen mit Behinderungen gewährleistet werden.
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| | Mitbestimmung bei Kürzung der Vergütung des BR-Vorsitzenden | |
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| Nach der viel beachteten Entscheidung des BGH zu den Gehältern des VW-Betriebsrats wird in vielen Unternehmen die Höhe der Betriebsratsvergütung nochmals kritisch hinterfragt. In vielen Fällen besteht Korrekturbedarf. Ein solche Kürzung (bzw. Rückforderung) der Vergütung ist allerdings sehr konfliktträchtig und wird deshalb oft vor dem Arbeitsgericht enden. In einer aktuellen Entscheidung des LAG Baden-Württemberg ging es um die Frage, ob die Kürzung der Vergütung des Betriebsratsvorsitzenden mitbestimmungspflichtig ist. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass kein Mitbestimmungsrecht besteht. Den ganzen Sachverhalt sowie die Entscheidungsgründe des Gerichts finden Sie in unserem beck-blog! LAG Baden-Württemberg (Beschluss vom 26.5.2023 – 12 TaBV 1/23)
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| | Wie Männer und Frauen sich bei der Jobsuche unterscheiden | |
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| Neueingestellte Frauen verdienen durchschnittlich 23 Prozent weniger als Männer. Vergleicht man Frauen und Männer im gleichen Beruf mit ähnlichen individuellen Merkmalen, lag der Unterschied bei rund 15 Prozent. Woran das liegt, darüber streiten die Experten schon lange. Eine Studie zeigt nun, dass wohl das geschlechtsspezifische Bewerbungsverhalten seinen Teil dazu beiträgt. Rechnet man das heraus, dann reduziert sich die bereinigte Verdienstlücke sogar um mehr als die Hälfte auf rund 7 %.
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