| | Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 30.06.2023
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| Sehr geehrter Herr Mustermann,
der längste Tag des Jahres liegt zwar schon wieder hinter uns, aber bis Weihnachten dauert es ja zum Glück noch ein Weilchen. Zunächst dürfen Sie hoffentlich erst einmal Ihren Sommerurlaub genießen! Falls Sie noch im Büro ausharren müssen, erfrischen wir Sie mit unseren sommerlich-leichten Neuigkeiten: In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um die Frage, ob ein Betriebsratsvorsitzender gleichzeitig Datenschutzbeauftragter sein darf. Außerdem erfahren Sie, welche Sonderzahlungen des Arbeitgebers als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie gelten. Vielleicht können Sie ja mit diesem Argument noch einen "Urlaubszuschuss" für Ihre Kolleginnen und Kollegen heraushandeln... Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihnen Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden Redaktion Modul Betriebsrat
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| | Urteil des Monats: BR-Vorsitzender darf nicht gleichzeitig Datenschutzbeauftragter sein | |
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| Der Vorsitzende des Betriebsrats wurde von seiner Firma zum Datenschutzbeauftragten bestellt. Zwei Jahre später wurde er auf behördliche Veranlassung hin wegen einer Inkompatibilität der Ämter als Datenschutzbeauftragter wieder abberufen. Der Vorsitzende klagte dagegen. Das BAG gab schließlich der Firma Recht: Der Vorsitz im Betriebsrat steht der Rolle des Datenschutzbeauftragten typischerweise entgegen und berechtigt den Arbeitgeber in aller Regel, die Bestellung zu widerrufen. BAG, Urteil vom 6.6.2023 - 9 AZR 383/19
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| | Zustimmung des Personalrats bei Versetzungen | |
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| Ein Personalrat einer Agentur für Arbeit stritt mit der dortigen Chefin über die Zustimmung zu Versetzungen. Die Frau hatte den Personalrat um Zustimmung zur geplanten Versetzung von drei Mitarbeiterinnen gebeten. Der Personalrat verweigerte jedoch seine Zustimmung, weil die Dienststellenleitung die Auswahlvermerke für die Versetzungen nicht vorgelegt hatte. Das Bundesverwaltungsgericht kam allerdings zu dem Schluss, dass der Personalrat seine Zustimmung nicht allein wegen der fehlenden Unterrichtung hätte verweigern dürfen. BVerwG, Beschluss vom 18.4.2023 - 5 P 4.22
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| | Verpflichtung zur Notfallsanitäterfortbildung mitbestimmungspflichtig | |
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| Zu den Aufgaben eines Hauptbrandmeisters bei der Berufsfeuerwehr gehörte unter anderem der Rettungsdienst. Aufgrund seiner Ausbildung als Rettungsassistent wurde er in der Notfallrettung eingesetzt. Im September 2018 erhielt er die Weisung, an einem Ergänzungslehrgang zum Notfallsanitäter teilzunehmen, was er jedoch verweigerte. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihm Recht: Die Weisung war zwar hinreichend bestimmt, allerdings war die Beteiligung des Personalrats unterblieben. Dieser hat nämlich ein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl der Teilnehmer dienstlicher Qualifizierungsmaßnahmen. BVerwG, Urteil vom 22.6.2023 - 2 C 2.22
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| | Geringere Entlohnung von Leiharbeitnehmern erlaubt | |
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| Eine Leiharbeitnehmerin war einige Monate lang einem Unternehmen des Einzelhandels als Kommissioniererin überlassen und verdiente zuletzt 9,23 Euro brutto pro Stunde. Sie behauptete, vergleichbare Stammarbeitnehmer erhielten einen Stundenlohn von 13,64 Euro brutto und verlangte unter Berufung auf den Gleichstellungsgrundsatz des AÜG den entsprechenden Differenzbetrag. Der Fall lag zwischenzeitlich beim EuGH, der entschieden hatte: Leiharbeiter dürfen nur dann schlechter bezahlt werden, wenn diese Ungleichbehandlung im Tarifvertrag durch andere Vorteile, wie z.B. zusätzliche Freizeit, ausgeglichen wird. Das BAG hat nun bestätigt, dass die geltenden Tarifverträge in der Leiharbeit den Anforderungen der Leiharbeitsrichtlinie genügen. Der ausgleichende Vorteil liege darin, dass Leiharbeiter auch in verleihfreien Zeiten weiterhin ihren Lohn erhalten. BAG, Urteil vom 31.5.2023 - 5 AZR 143/19
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| | Arbeitnehmer muss Provision für Personalvermittlung nicht erstatten | |
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| Ein Bewerber schloss mit einem Unternehmen einen Arbeitsvertrag ab dem 1.5.2021. Der Vertrag kam durch Vermittlung eines Personaldienstleisters zustande. Im Arbeitsvertrag wurde vereinbart, dass der Arbeitnehmer der Firma die Vermittlungsprovision erstatten muss, wenn das Arbeitsverhältnis nicht über den 30.6.2022 hinaus fortbesteht. Nachdem der Mitarbeiter sein Arbeitsverhältnis zum 30.6.2021 gekündigt hatte, behielt die Firma wegen der "geschuldeten" Provisionserstattung einen Teil der Vergütung ein. Dagegen klagte der Mann. Das BAG gab ihm Recht: Eine solche arbeitsvertragliche Regelung ist unwirksam. BAG, Urteil vom 20.6.2023 - 1 AZR 265/22
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| | NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS |
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| | Welche Zahlungen gelten als steuerfreier Inflationsausgleich? | |
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| Arbeitgeber dürfen vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn Leistungen bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Das gilt sowohl für Barzuschüsse als auch für Sachbezüge. Der Online-Beitrag unserer Zeitschrift BC erläutert, was bei Sonderzahlungen und dauerhaften Lohnerhöhungen beachtet werden muss, damit diese als Inflationsausgleichsprämie zählen.
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| | Sonderregelungen für Kurzarbeitergeld laufen zum 30.6.2023 aus | |
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| Nach x-maligen Verlängerungen laufen die Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld am 30.6.2023 endgültig aus. Während der Corona-Pandemie konnte mit den Ausnahmeregelungen die Beschäftigung von bis zu sechs Millionen Arbeitnehmern gesichert werden. In letzter Zeit ist die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld aber wieder stark gesunken.
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| | Arbeitszeiterfassung bedeutet Mehraufwand für viele Unternehmen | |
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| Die neue Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit stößt bei vielen Unternehmen nicht gerade auf Begeisterung, denn die Einführung oder Anpassung der Systeme zur Arbeitszeiterfassung bringt einen erheblichen finanziellen und organisatorischen Mehraufwand mit sich. Im April hat das BMAS einen Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften veröffentlicht. Die wesentlichen Inhalte und den aktuellen Handlungsbedarf fasst unser Praxisbeitrag für Sie zusammen.
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| | Althoff/Hadyk: Haftung des Betriebsrats, 3. Auflage | |
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| Ratgeber
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| Die Broschüre beleuchtet sowohl die Rechtsstellung und Haftung des Gremiums wie auch die der einzelnen Mitglieder. Auch Fragen zu einem möglichen Verfahrensgang werden behandelt. Außerdem enthält die Broschüre Muster und Checklisten für den Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds. Sofort lieferbar!
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| | Wolfgang Däubler: Der Schulungsanspruch des Betriebsrats | |
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| Neuerscheinung
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| Arbeitgeber sind verpflichtet, Betriebsratsmitglieder für Schulungen freizustellen und die Kosten dafür zu übernehmen. Solche Schulungen umfassen Fragen zu allen rechtlichen Belangen, Betriebswirtschaft, IT, betrieblicher Altersversorgung, Verhandlungstechniken, Konfliktlösung uvm. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Schulungsanspruch finden Sie in diesem Praxiswerk. Auch Sonderregelungen bei Personalratsmitgliedern und die Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung (SBV) kommen zur Sprache. Sofort lieferbar!
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| | Kennen Sie schon unsere Fachzeitschrift für Betriebsräte? | |
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| BRuR: Betriebsrat und Recht
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| Die BRuR ist zu 100% zugeschnitten auf die Bedürfnisse der betrieblichen Interessenvertretung. Sie befasst sich mit den Themen, die Betriebsräten täglich unter den Nägeln brennen. Als unabhängige Fachzeitschrift werden die Inhalte nicht von Arbeitgebervereinigungen oder Gewerkschaften beeinflusst. Aktuelle Aufsätze und Rechtsprechung machen die BRuR zu einem »Muss« für jedes Betriebsratsmitglied. Werfen Sie hier einen Blick auf das Inhaltsverzeichnis der aktuellen Ausgabe! Hier geht's zum kostenlosen Probe-Abo:
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| | NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN |
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| | Gesetz für Aus- und Weiterbildung im Bundestag beschlossen | |
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| Das "Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung" soll dem Arbeitskräftemangel im Land entgegenwirken. Die Übernahme von Unterkunfts- und Fahrtkosten soll junge Menschen ermutigen, auch weiter entfernte Praktikums- und Ausbildungsplätze anzunehmen. Zudem werden Betriebe und Beschäftigte bei Weiterbildungsmaßnahmen künftig stärker unterstützt.
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| | Welche Zahlungen gelten als steuerfreier Inflationsausgleich? | |
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| Arbeitgeber dürfen vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn Leistungen bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Das gilt sowohl für Barzuschüsse als auch für Sachbezüge. Der Online-Beitrag unserer Zeitschrift BC erläutert, was bei Sonderzahlungen und dauerhaften Lohnerhöhungen beachtet werden muss, damit diese als Inflationsausgleichsprämie zählen.
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| | Reform der Betriebsratsvergütung geplant | |
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| Seit dem Urteil des 6. Strafsenats des BGH in Sachen Betriebsratsvergütung bei VW im Januar 2023 herrscht in vielen Unternehmen und bei den betroffenen Betriebsräten große Rechtsunsicherheit. Einige Arbeitgeber haben bereits angefangen, die Betriebsratsvergütungen zu kürzen (siehe zu einem Fall aus Mannheim). Nun hat das BMAS eine Expertenkommission eingesetzt, die Vorschläge für eine Gesetzesänderung ausarbeiten soll.
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