Neuigkeiten aus der Redaktion Modul Betriebsrat
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Modul Betriebsrat
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Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 19.08.2023
 
Sehr geehrter Herr Mustermann,
 
gerade gibt der Sommer nochmal richtig Gas mit Temperaturen wie am Mittelmeer. Da wäre jetzt ein kühler Drink an einem schattigen Plätzchen sicherlich die bessere Alternative, als im Büro zu schmoren.
 
Damit Sie bei der Arbeit nicht noch mehr ins Schwitzen geraten, finden Sie bei uns wieder alle wichtigen Infos sommerlich leicht für Sie aufbereitet:
 
In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um die einen Mitarbeiter, der den Begriff "Arbeitszeit" sehr großzügig zu seinen Gunsten ausgelegt hat.
 
Außerdem erfahren Sie in unserer neuen Arbeitshilfe, worauf Sie als Betriebsrat bei der Protokollführung achten müssen.
 
 
Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihnen
 
Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden
Redaktion Modul Betriebsrat
 
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Redaktion-Modul-Betriebsrat@beck.de

Inhaltsverzeichnis
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
»Urteil des Monats: Mitarbeiter startet "Stechuhr" schon zu Hause
»Ist ein Behördenauftritt in sozialen Medien mitbestimmungspflichtig?
»Betriebsrat darf bei Verstoß gegen Ausschreibungsfrist widersprechen
»Polizist durfte nach Likes für "Neue Rechte" entlassen werden
»Psychisch belastende Tätigkeit eines Polizisten
NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
»Wachstumschancengesetz: Wie geht es weiter?
NEUIGKEITEN AUS DEM MODUL BETRIEBSRAT
»Neu im PREMIUM-Modul: Arbeitshilfe "Protokollführung für Betriebsräte"
AUS DEM BECK-BLOG
»Wann wird der Betriebsrat von Anwaltskosten freigestellt?
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
Urteil des Monats: Mitarbeiter startet "Stechuhr" schon zu Hause
 
Ein Servicemitarbeiter eines Jobcenters arbeitete in Gleitzeit grundsätzlich im Dienstgebäude. Eines Tages fiel seiner Chefin auf, dass er nicht an seinem Arbeitsplatz war, obwohl er laut Zeiterfassung als anwesend angezeigt wurde.
 
Bei näherer Überprüfung stellte sich heraus, dass er zuhause regelmäßig über den Computer seiner Freundin ein- und ausstempelte, sodass auch die Wegezeiten zum und vom Büro als Arbeitszeit gezählt wurden.
 
Er wurde daraufhin ordentlich gekündigt und klagte gegen seine Entlassung. Das LAG sah die Verdachtskündigung wegen Arbeitszeitbetrug jedoch als zulässig an.
 
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28.3.2023 - 5 Sa 128/22
 
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Ist ein Behördenauftritt in sozialen Medien mitbestimmungspflichtig?
 
Das BVerwG entschied in zwei Fällen: Im ersten Fall betrieb die Deutsche Rentenversicherung auf Facebook und Instagram eine Seite zur Nachwuchsgewinnung. Im zweiten Fall präsentierte sich eine Hamburger Kinderklinik auf Facebook. Dritte und die eigenen Mitarbeiter konnten die Beiträge kommentieren. In beiden Fällen forderte der Personalrat erfolglos die Mitbestimmung.
 
Eine allgemeingültige Antwort auf die Frage, ob der Personalrat bei solchen Auftritten mitbestimmen darf, konnte das BVerwG zwar nicht geben. Es stellte aber Kriterien auf: Es kommt darauf an, ob eine Überwachung der Mitarbeiter möglich ist.
 
BVerwG, Beschluss vom 4.5.2023 - 5 P 16.21 und 5 P 2.22
 
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Betriebsrat darf bei Verstoß gegen Ausschreibungsfrist widersprechen
 
Eine Firma schrieb eine Stelle mit einer Bewerbungsfrist von einem Monat aus. Die Gesamtbetriebsvereinbarung regelt, dass Arbeitsplätze intern auszuschreiben sind und die Frist vier Wochen ab Eingang der Ausschreibung bei dem Betriebsrat beträgt. Der Betriebsrat wurde aber erst gut drei Wochen vor Ende der Ausschreibungsfrist informiert.
 
Der Betriebsrat widersprach anschließend der Einstellung und bekam Recht: Wurde die in einer Betriebsvereinbarung vereinbarte Ausschreibungsfrist nicht eingehalten, dann kann der Betriebsrat der Einstellung widersprechen.
 
ArbG Köln, Beschluss vom 13.1.2023 - 23 BV 67/22
 
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Polizist durfte nach Likes für "Neue Rechte" entlassen werden
 
Die Polizei hatte festgestellt, dass ein 21-jähriger Polizeianwärter zahlreiche Internetbeiträge der "Neuen Rechten" verfolgte und mehrere von ihnen likte - darunter auch Beiträge, in denen deutsche Politiker beleidigt wurden. Daraufhin entließ die Dienstbehörde den jungen Mann aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf.
 
Das Verwaltungsgericht entschied, die Entlassung sei rechtmäßig gewesen, denn dieses Verhalten begründet Zweifel an der Verfassungstreue des Beamten.
 
VG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.7.2023 - 4 S 11/23
 
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Psychisch belastende Tätigkeit eines Polizisten
 
Während seiner Wiedereingliederung nach längerer Krankheit war ein Polizist mehrere Monate lang mit der Sichtung kinderpornografischen Bild- und Videomaterials betraut gewesen. Dies löste bei ihm eine psychische Erkrankung aus, wie ein Psychiater bescheinigte.
 
Der Polizist, der inzwischen aufgrund von Dienstunfähigkeit im Ruhestand ist, wollte die Tätigkeit als Dienstunfall anerkennen lassen. Damit hatte er jedoch vor Gericht keinen Erfolg, da für einen Dienstunfall ein "plötzliches Ereignis" nötig ist.
 
VG Braunschweig, Urteil vom 10.8.2023 - 7 A 140/22
 
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Bauer/Krieger/Arnold: Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, 10. Auflage
 
Handbuch 
 
Das Werk gibt rechtliche und taktische Ratschläge zur einvernehmlichen Beendigung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen.
 
Die Neuauflage behandelt unter anderem das Gebot des fairen Verhandelns, die Änderungen der Rechtsprechung zum Urlaubsrecht, neue Vorgaben für Organmitglieder durch das ARUG II und FüPoG II sowie die Anwendung der Fünftelungsregelung für Abfindungen.
 
Praktische Checklisten und Vertragsmuster auf Grundlage der neuesten Rechtsprechung zur AGB-Kontrolle von Aufhebungsverträgen erleichtern Ihre tägliche Arbeit.
 
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Kramer: IT-Arbeitsrecht, 3. Auflage
 
Handbuch 
 
Der »Kramer« beantwortet alle wichtigen Fragen zur IT-Nutzung im Zusammenhang mit dem Individualarbeitsrecht, dem kollektiven Arbeitsrecht und dem IT-Arbeitsstrafrecht. Er liefert dazu zahlreiche wertvolle Praxistipps sowie sofort anwendbare Muster.
 
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NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
Wachstumschancengesetz: Wie geht es weiter?
 
Rund 50 Steuererleichterungen für Firmen sind nach dem neuen Gesetz vorgesehen. Die Neuregelungen sollen die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessern und Impulse setzen, damit sie dauerhaft mehr investieren. Der Entwurf enthält zahlreiche steuerrechtliche Regelungen.
 
Noch gibt es Streit darüber innerhalb der Ampel-Koalition, trotzdem ist geplant, dass das Gesetz Ende des Monats kommen soll.
 
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NEUIGKEITEN AUS DEM MODUL BETRIEBSRAT
Neu im PREMIUM-Modul: Arbeitshilfe "Protokollführung für Betriebsräte"
 
Diese brandneue Arbeitshilfe für Betriebsräte ist eine praktische Handreichung für die Erstellung von Protokollen, insbesondere von Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen, aber auch von Ausschusssitzungen. Die Broschüre erläutert die verschiedenen Protokollarten, die richtige Protokollsprache und sämtliche einzuhaltende Formalia.
 
Zahlreiche Muster runden die Darstellung ab.
 
Die Arbeitshilfe steht Ihnen ab sofort in Ihrem PREMIUM-Modul zur Verfügung. Als Printausgabe erscheint die Broschüre im Oktober 2023.
 
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AUS DEM BECK-BLOG
Wann wird der Betriebsrat von Anwaltskosten freigestellt?
 
2017 hatte ein Verfahren vor der Einigungsstelle zur „Dienstplangestaltung“ stattgefunden, in der sich der Betriebsrat eines Unternehmens durch einen Rechtsanwalt hatte vertreten lassen.
 
Bei der Rechnungstellung des Anwalts lief einiges schief, weshalb sich das Unternehmen weigerte, die Rechnung zu bezahlen. Es wendete unter anderem ein, die Rechnung sei nicht an den Betriebsrat, sondern an das Unternehmen selbst adressiert gewesen, zudem sei die Forderung verjährt.
 
Vor Gericht scheiterte der Antrag des Betriebsrats letztlich jedoch an einem Fehler in der Formulierung.
 
BAG, Beschl. vom 8.3.2023 - 7 ABR 10/22
 
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NUTZER-TIPPS
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