Neuigkeiten aus der Redaktion Modul Betriebsrat
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Modul Betriebsrat
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Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 30.09.2023
 
Sehr geehrter Herr Mustermann,
 
während das Oktoberfest hier in München wegen des Nationalfeiertags noch zwei Tage in die Verlängerung geht, sollen Sie auch nicht leer ausgehen. Deshalb haben wir ein paar tolle, kalorienarme und alkoholfreie "Wiesn-Schmankerl" für Sie!
 
In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um einen Fall, in dem ein Betriebsratsmitglied sich lieber mit Politikern traf, statt in einem Seminar zu sitzen.
 
Unser beck-blog berichtet über eine aus dem Ruder gelaufene Nach-Wei(h)nachtsfeier, die nicht zur Nachahmung empfohlen ist.
 
 
Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihnen
 
Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden
Redaktion Modul Betriebsrat
 
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Redaktion-Modul-Betriebsrat@beck.de

Inhaltsverzeichnis
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
»Urteil des Monats: BR-Mitglied wegen Treffen mit Politikern gekündigt
»Hausverbot für Betriebsratsvorsitzenden nur mit Antrag bei Gericht
»VW-Betriebsratswahl 2022 bleibt (vorerst) gültig
»Darf ein krankgeschriebener Mitarbeiter Zug fahren?
»Kündigung nach Beleidigungen in privater Chat-Gruppe
»Arbeitszeitkonto für Polizisten: Keine Pausengutschrift bei Krankheit
NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
»Bereits über 100 Whistleblower-Hinweise an Meldestelle des Bundes
NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
»Arbeitszimmer und Home-Office-Pauschale ab 2023
AUS DEM BECK-BLOG
»Weinselige Weihnachtsfeier
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
Urteil des Monats: BR-Mitglied wegen Treffen mit Politikern gekündigt
 
Ein Mitglied des Schwerbehindertenvertretung des Amazon Waren- und Logistikzentrums in Achim meldete sich in Absprache mit dem Unternehmen zu einem mehrtägigen Seminar in Köln an. Am Tag des Seminarbeginns nahm der Mann jedoch ohne Wissen von Amazon an einem Beratungstreffen mit dem Bundesarbeitsminister in Berlin teil. Am nächsten Tag fuhr er nach Hannover zu einem Treffen mit dem Ministerpräsidenten von Niedersachsen. Die Fahrtkosten rechnete er über die Firma ab.
 
Als Amazon davon erfuhr, erhielt der Mann die fristlose Kündigung. Er klagte dagegen, jedoch ohne Erfolg. Das Gericht war der Meinung, dass sein Verhalten das Vertrauensverhältnis zum Unternehmen verletzt hätte und damit die fristlose Kündigung gerechtfertigt sei.
 
ArbG Verden, Urteil vom 19.9.2023 – 2 Ca 101/23
 
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Hausverbot für Betriebsratsvorsitzenden nur mit Antrag bei Gericht
 
Ein Flughafen-Catering-Unternehmen erteilte seinem Betriebsratsvorsitzenden wegen einer angeblichen Urkundenfälschung Hausverbot. Er hatte im Vorzimmer der Betriebsleitung Betriebsratsunterlagen mit einem Eingangsstempel versehen, nachdem die Personalabteilung und der Betriebsleiter die Annahme dieser Unterlagen verweigert hatten.
 
Der Mann wehrte sich gerichtlich gegen das Hausverbot und bekam recht: Nur bei gravierenden Pflichtverletzungen darf dem Betriebsratsvorsitzenden der Zutritt zum Betrieb durch ein Hausverbot verwehrt werden, und selbst dann nur auf Antrag beim Arbeitsgericht. Im vorliegenden Fall sah das Gericht keine der beiden Voraussetzungen als erfüllt an.
 
LAG Hessen, Beschluss vom 28.8.2023 – 16 TaBVGa 97/23
 
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VW-Betriebsratswahl 2022 bleibt (vorerst) gültig
 
Um kaum eine Betriebsratswahl wurde so ausgiebig gestritten wie die bei VW im Jahr 2022. Gleich neun Kandidaten unterlegener Listen hatten dagegen geklagt, weil bei der Briefwahl anscheinend einiges schiefgelaufen war.
 
Zunächst hatte das Arbeitsgericht den Klägern recht gegeben, das LAG war jedoch anderer Meinung und hielt die Wahl für gültig. Ob die Kläger nun bis vor das BAG ziehen, ist derzeit noch offen.
 
LAG Niedersachsen, Beschluss vom 30.8.2023 – 13 TaBV 46/22
 
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Darf ein krankgeschriebener Mitarbeiter Zug fahren?
 
Was ist anstrengender: Zugfahren oder Arbeiten? Diese Frage war entscheidend im Streit zwischen einem erkrankten Chefarzt und der Klinik, in der er angestellt war. Der Arzt hatte gekündigt und war danach bis zu seinem Resturlaub krankgeschrieben. In dieser Zeit fuhr er zehn Stunden mit der Bahn nach Hause zu seiner Familie. Als die Klinik von der Zugfahrt erfuhr, zweifelte sie die Krankschreibung an und verweigerte die Entgeltfortzahlung.
 
Das Gericht gab jedoch dem Arzt recht, weil es einen Tag in der Klinik für körperlich und geistig belastender hielt als die lange Zugfahrt. Deshalb könne auch ein krankgeschriebener Arzt durchaus eine solche Reise machen.
 
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13.7.2023 – 5 Sa 1/23
 
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Kündigung nach Beleidigungen in privater Chat-Gruppe
 
Zunächst fünf, später sechs Kollegen schlossen sich zu einer Chat-Gruppe zusammen. Alle waren langjährig befreundet, zwei sogar miteinander verwandt. Dabei äußerte sich einer von ihnen in dem Chat beleidigend und menschenverachtend über Vorgesetzte und Kollegen. Als die Firma zufällig davon erfuhr, kündigte sie sein Arbeitsverhältnis fristlos.
 
Das BAG war der Meinung, dass der Mann nicht automatisch auf die Privatheit des Chats vertrauen durfte, insbesondere bei solchen Äußerungen. Der Fall wurde deshalb an das LAG zurückverwiesen, das nun noch einmal prüfen muss, ob es besondere Umstände gab, die eine solche "Vertraulichkeitserwartung" des Mannes rechtfertigen.
 
BAG, Urteil vom 24.8.2023 – 2 AZR 17/23
 
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Arbeitszeitkonto für Polizisten: Keine Pausengutschrift bei Krankheit
 
Wer als Polizist im Wechselschichtdienst arbeitet, bekommt die vorgesehenen Pausen unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitszeit angerechnet. Das gilt aber nur, wenn der Dienst tatsächlich verrichtet wurde.
 
Im Krankheitsfall wird die entfallene Dienstzeit entsprechend dem Dienstplan angerechnet. Pausen, die wegen Krankheit nicht gemacht wurden, können nicht gutgeschrieben werden.
 
BVerwG, Urteil vom 22.6.2023 – 2 C 19.21
 
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NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
Bereits über 100 Whistleblower-Hinweise an Meldestelle des Bundes
 
Seit dem Inkrafttreten des sogenannten Whistleblower-Gesetzes am 2.7.2023 sind bei der neu geschaffenen externen Meldestelle des Bundes bereits 113 Hinweise eingegangen, die meisten davon über ein Online-Formular.
 
Auch die Beratungsleistung der Meldestelle, die beim Bundesamt für Justiz angesiedelt ist, werde rege in Anspruch genommen, sagte die Sprecherin des Justizministeriums.
 
Für die Einrichtung einer internen Meldestelle haben Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten noch bis zum 17.12.2023 Zeit.
 
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Schaub: Arbeitsrechts-Handbuch, 20. Auflage
 
Handbuch 
 
Der "Schaub" erläutert kompakt und übersichtlich alle wichtigen Bereiche des Arbeitsrechts. Die systematische Darstellung bündelt die verstreuten Vorschriften und zeigt ihr Zusammenwirken in der betrieblichen Praxis auf.
 
Die Neuauflage beinhaltet die jüngsten gesetzlichen Änderungen, z.B. im Nachweisgesetz, im Teilzeit- und Befristungsrecht und beim Mindestlohn. Die Auswirkungen der fortschreitenden Digitalisierung werden ebenfalls thematisiert, z.B. Agiles Arbeiten, Crowdworking und Matrixorganisationen.
 
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Bauer/Krieger/Arnold: Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, 10. Auflage
 
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Das Werk gibt rechtliche und taktische Ratschläge zur einvernehmlichen Beendigung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen.
 
Die Neuauflage behandelt unter anderem das Gebot des fairen Verhandelns, die Änderungen der Rechtsprechung zum Urlaubsrecht, neue Vorgaben für Organmitglieder durch das ARUG II und FüPoG II sowie die Anwendung der Fünftelungsregelung für Abfindungen.
 
Praktische Checklisten und Vertragsmuster auf Grundlage der neuesten Rechtsprechung zur AGB-Kontrolle von Aufhebungsverträgen erleichtern Ihre tägliche Arbeit.
 
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NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
Arbeitszimmer und Home-Office-Pauschale ab 2023
 
Die Finanzverwaltung hat ihr sehr ausführliches Anwendungsschreiben zum häuslichen Arbeitszimmer aus dem Jahr 2017 aktualisiert und um die zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderungen ergänzt.
 
Die wesentlichen Aussagen zu den einzelnen Themenkomplexen werden im Beitrag unserer Zeitschrift BC noch einmal zusammengefasst.
 
BMF 15.8.2023, IV C 6 – S 2145/19/10006 :027
 
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AUS DEM BECK-BLOG
Weinselige Weihnachtsfeier
 
Anlässlich der Betriebsfeier wurde aus "Weihnachten" eher ein "Wein-Achten". Zumindest ließen die Spuren am nächsten Tag darauf schließen, dass einige Teilnehmer dem Traubensaft offensichtlich (zu) gut zugesprochen hatten.
 
Ein bei einer Winzergenossenschaft beschäftigter Gebietsmanager nahm zunächst an der offiziellen Weihnachtsfeier in einem Restaurant teil. Nach dem Ende der Feier kehrte er mit einem Kollegen zur Kellerei zurück und bediente sich an den dortigen Weinbeständen. Die beiden Männer tranken im Aufenthaltsraum zusammen vier Flaschen Wein und hinterließen einen "Saustall". Dem Gebietsleiter wurde daraufhin gekündigt.
 
Das LAG Düsseldorf hielt die Kündigung wegen der unbefugten Entnahme der Weinflaschen für gerechtfertigt.
 
LAG Düsseldorf, 12.9.2023 – 3 Sa 284/23
 
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NUTZER-TIPPS
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