Neuigkeiten aus der Redaktion Modul Betriebsrat
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Modul Betriebsrat
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Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 31.10.2023
 
Sehr geehrter Herr Mustermann,
 
während irgendwo versteckt noch die letzten Uhren darauf warten, von Hand umgestellt zu werden, können es viele kleine Geisterlein kaum mehr erwarten, die Nachbarschaft nach Süßigkeiten abzuklappern.
 
Wir erschrecken Sie dagegen nicht mit Gruselgeschichten, sondern liefern Ihnen einen bunten Herbststrauß an Neuigkeiten:
 
In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um eine neue Entscheidung zur korrekten Vergütung der VW-Betriebsräte.
 
Auch unser beck-blog beschäftigt sich mit dem Thema Betriebsratsvergütung, und fasst für Sie die Vorschläge einer Expertenkommission zu einer geplanten Gesetzesänderung zusammen.
 
Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihnen
 
Ass. jur. Marlies Packeiser und Ass. jur. Sandra Eden
Redaktion Modul Betriebsrat
 
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Redaktion-Modul-Betriebsrat@beck.de

Inhaltsverzeichnis
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
»Urteil des Monats: Lohnerhöhung statt Kürzung für VW-Betriebsrat
»Teilzeitbeschäftigte bei Zusatzvergütung benachteiligt
»Arbeit auf Abruf: Was gilt ohne vertragliche Regelung?
»Wann ist Sonntagsarbeit im Versandhandel erlaubt?
»Leasingraten eines Dienstrads während Krankengeldbezug
»Mutterschutzlohn bei schwankender variabler Vergütung
NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
»Wie lassen sich berufsbedingte Krebserkrankungen vermeiden?
»Ukrainische Arbeitskräfte gegen Fachkräftemangel
NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
»Wie soll die künftige Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ausgestaltet sein?
»Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen
AUS DEM BECK-BLOG
»Kommission "Rechtssicherheit in der Betriebsratsvergütung" gegründet
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
Urteil des Monats: Lohnerhöhung statt Kürzung für VW-Betriebsrat
 
Die korrekte Bezahlung von freigestellten Betriebsräten bei VW beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Im aktuellen Fall ging es um den stellvertretenden Vorsitzenden des Betriebsrats bei VW Nutzfahrzeuge in Hannover, der seit rund 20 Jahren freigestellt war. VW hatte ihn um sechs Entgeltstufen herabgestuft und sein Bruttogehalt um fast 2000 Euro pro Monat gekürzt.
 
Das Arbeitsgericht Hannover stellte fest, dass die Kürzung seines Gehalts ungerechtfertigt war. Er hätte sogar mehr verdienen müssen, als VW ihm vor der Kürzung gezahlt hatte, weil er nach Ansicht des Gerichts eine Entgeltstufe zu niedrig eingruppiert war.
 
ArbG Hannover, Urteil vom 17.10.2023 – 12 Ca 272/23
 
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Teilzeitbeschäftigte bei Zusatzvergütung benachteiligt
 
Ein teilzeitbeschäftigter Pilot erhielt eine Zusatzvergütung, wenn er eine bestimmte Anzahl an Flugstunden pro Monat überschreitet. Er störte sich daran, dass der Grenzwert für den Zuschlag bei ihm genauso hoch war wie bei Vollzeit- Piloten, obwohl er als Teilzeitbeschäftigter generell weniger Stunden ableiste.
 
Der EuGH gab dem Mann recht: Wenn ein Teilzeitbeschäftigter die gleiche Zahl zusätzlicher Arbeitsstunden wie ein Vollzeitbeschäftigter leisten muss, um eine zusätzliche Vergütung zu erhalten, so liegt hierin eine unzulässige Diskriminierung.
 
EuGH, Urteil vom 19.10.2023 – C-660/20
 
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Arbeit auf Abruf: Was gilt ohne vertragliche Regelung?
 
Eine Frau war für ein Druckindustrie-Unternehmen als "Abrufkraft" tätig. Die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit war arbeitsvertraglich nicht geregelt. Ihre Arbeitskraft wurde in den Jahren 2017 bis 2019 durchschnittlich 103,2 Stunden pro Monat abgerufen. Weil sie ab 2020 weniger eingesetzt wurde, klagte die Arbeitnehmerin auf Nachzahlung der Differenz zur Höhe des zuvor erhaltenen Durchschnittslohns.
 
Sie bekam jedoch nur zum Teil Recht: Ist bei Arbeit auf Abruf die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt, gilt nach der gesetzlichen Regelung eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Die Frau erhielt deshalb nur eine Nachzahlung für die Wochen, in denen sie weniger als 20 Stunden gearbeitet hatte.
 
BAG, Urteil vom 18.10.2023 – 5 AZR 22/23
 
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Wann ist Sonntagsarbeit im Versandhandel erlaubt?
 
Das Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück erteilte einem Versandhandels-Unternehmen die Genehmigung, in der Zeit von Anfang April 2022 bis Mitte November 2024 an Sonn- und Feiertagen bis zu 510 Arbeitnehmer im Drei-Schicht-Betrieb zu beschäftigen. Von der Bewilligung durfte das Unternehmen einem Zusatz zufolge aber nur zur Abfederung von Auftragsspitzen Gebrauch machen.
 
Eine Gewerkschaft klagte dagegen und bekam Recht. Der Bewilligungsbescheid ist rechtswidrig, weil aus dem Bescheid selbst nicht deutlich wird, für welche Sonntage die Genehmigung gilt. Die Entscheidung darüber darf dem Unternehmen aber nicht selbst überlassen werden. Außerdem muss vorrangig die Wochenarbeitszeit weitgehend ausgenutzt werden, z.B. durch Nachtarbeit.
 
VG Osnabrück, Urteil vom 11.10.2023 – 1 A 119/22
 
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Leasingraten eines Dienstrads während Krankengeldbezug
 
Ein Arbeitnehmer hatte im Rahmen eines "JobRad-Modells" zwei geleaste Fahrräder zur Nutzung überlassen bekommen. Die Leasingraten wurden durch Entgeltumwandlung vom monatlichen Bruttoarbeitsentgelt abgezogen. Der Arbeitnehmer erkrankte für längere Zeit und fiel in den Krankengeldbezug. In dieser Zeit konnte kein Abzug der Leasingraten erfolgen. Das Unternehmen hielt die ausgefallenen Raten im Wege der Aufrechnung vom Folgelohn ein.
 
Der Arbeitnehmer klagte dagegen, allerdings erfolglos: Bleibt das Dienstrad auch während des Krankengeldbezugs im Besitz des Arbeitnehmers, sodass er es weiter nutzen kann, muss er die Leasingraten in dieser Zeit selbst tragen.
 
ArbG Aachen, Urteil vom 2.9.2023 – 8 Ca 2199/22
 
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Mutterschutzlohn bei schwankender variabler Vergütung
 
Eine Flugbegleiterin erhielt neben ihrer Grundvergütung variable Entgeltbestandteile wie z.B. Mehrflugstundenvergütungen und Bordverkaufsprovisionen. Das Unternehmen hatte für die Berechnung ihres Mutterschutzlohns die durchschnittliche Vergütung für die letzten drei Monate zugrunde gelegt.
 
Sie verlangte von der Airline jedoch einen höheren Mutterschutzlohn und bekam Recht: Schwankt eine variable Vergütung über das Jahr hinweg stark, zählt für den Mutterschutzlohn das durchschnittliche Arbeitsentgelt innerhalb von zwölf Monaten.
 
BAG, Urteil vom 31.5.2023 – 5 AZR 305/22
 
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NEWS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS
Wie lassen sich berufsbedingte Krebserkrankungen vermeiden?
 
Allein in Deutschland sterben jährlich weit über 1.500 Menschen an den Folgen einer berufsbedingten Krebserkrankung – in der EU sind es geschätzt 80.000 bis 100.000 Todesfälle pro Jahr. Mit verschiedenen Maßnahmen sollen die Risiken bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen so weit wie möglich minimiert werden.
 
Über den aktuellen Stand der Planungen berichtet die Pressemitteilung des BMAS vom 9.10.2023.
 
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Ukrainische Arbeitskräfte gegen Fachkräftemangel
 
Ukrainische Geflüchtete haben auf Grundlage europäischer Beschlüsse sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Das schon bestehende Integrationskurssystem konnte in kurzer Zeit enorm ausgeweitet werden. In letzter Zeit haben schon über 100.000 Ukrainerinnen und Ukrainer den Integrationskurs abgeschlossen, weitere 100.000 werden in den kommenden Monaten folgen.
 
Wer einen solchen Kurs absolviert hat, soll so schnell wie möglich Arbeitserfahrung sammeln und sinnvoll weiter qualifiziert werden. Diese Integration in den Arbeitsmarkt trägt dazu bei, den Fachkräftebedarf für Deutschland zu sichern.
 
Pressemitteilung des BMAS vom 18.10.2023
 
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Neuerscheinung! Feilmeier/Jukic: Protokollführung für Betriebsräte
 
Ratgeber 
 
Diese "Arbeitshilfe für Betriebsräte" ist eine praktische Handreichung für die Erstellung von Protokollen. Sie ist schwerpunktmäßig für Betriebsratssitzungen sowie Betriebsversammlungen gedacht, aber auch für andere Gremien der betrieblichen Mitbestimmung einsetzbar (z.B. Wirtschaftsausschuss und sonstige Ausschusssitzungen).
 
Es werden Protokollarten, Protokollsprache und sämtliche einzuhaltende Formalia erläutert. Auch die rechtlichen Aspekte zum Umgang mit dem fertigen Protokoll (wie Einsichtnahme und Archivierung) kommen zur Sprache. Mit vielen Mustern zur praktischen Anwendung.
 
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Jetzt in 3. Auflage! Bell/Hegner: Arbeitsschutz
 
Ratgeber 
 
Diese Broschüre aus der Reihe "Arbeitshilfen für Betriebsräte" richtet sich an alle Mitglieder des Betriebsrats, da die Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einen zwingenden Mitbestimmungstatbestand darstellen.
 
Behandelt werden auch die Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Gefährdungsbeurteilung, insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).
 
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NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN
Wie soll die künftige Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ausgestaltet sein?
 
Um diese Frage stritten die Experten während einer Anhörung im Arbeitsausschuss, bei der es um die konkrete Umsetzung der Urteile von EuGH und BAG zur Arbeitszeiterfassung ging. Die Forderungen der verschiedenen Fraktionen reichten von einem engen bis hin zu einem möglichst flexiblen Arbeitszeitrecht.
 
Bei uns finden Sie eine Zusammenfassung der unterschiedlichen Forderungen.
 
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Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen
 
Das Bundeskabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen. Bevor die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss der Bundesrat ihr noch zustimmen.
 
In der Pressemitteilung des BMAS vom 11.10.2023 finden Sie die neuen Werte in tabellarischer Form.
 
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AUS DEM BECK-BLOG
Kommission "Rechtssicherheit in der Betriebsratsvergütung" gegründet
 
Das Urteil des 6. Strafsenats des BGH in Sachen VW-Betriebsratsvergütung hat bei vielen Unternehmen und Betriebsräten für große Verunsicherung gesorgt. Das BMAS hat daraufhin im Frühsommer hochrangige Rechtsexperten um Vorschläge für eine rechtssichere Ausgestaltung der Betriebsratsvergütung gebeten.
 
In unserem beck-blog finden Sie die wichtigsten Vorschläge der Kommission sowie einen Link zum Gutachten im Volltext.
 
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NUTZER-TIPPS
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