| | Nachrichten aus Ihrer Redaktion vom 30.11.2023
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| Sehr geehrter Herr Mustermann,
zunächst einmal ein herzliches Willkommen an alle neuen Leser und Leserinnen, die sich auf dem Deutschen Betriebsrätetag Anfang November in Bonn für unseren Newsletter angemeldet haben! Sie finden bei uns eine bunte Mischung von spannenden und unterhaltsamen Neuigkeiten: In unserem Urteil des Monats geht es diesmal um ein Kopftuchverbot in öffentlichen Verwaltungen. Außerdem erfahren Sie, was die Bundesregierung bei der Neuregelung der Betriebsratsvergütung plant. Außerdem möchten wir Sie herzlich einladen zu drei kostenlosen Live-Webinaren zum Jahreswechsel in Kooperation mit dem beck-personal-portal und der Beck-Akademie Seminare (jeweils 10-12 Uhr): Sozialrecht am Fr. 12.1.2024 Lohnsteuerrecht am Mo. 15.1.2022 Arbeitsrecht am Di. 16.1.2024 Nutzen Sie einfach die direkte Anmeldung per E-Mail oder laden Sie sich den Flyer herunter. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ass. jur. Sandra Eden Redaktion Modul Betriebsrat
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| Hier geht es zur kostenlosen Newsletter-Anmeldung Wünsche, Anregungen, Kritik? Dann schicken Sie uns eine E-Mail: Redaktion-Modul-Betriebsrat@beck.de
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| | Urteil des Monats: Verwaltung darf Mitarbeiterinnen Kopftuch verbieten | |
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| | | Der Streit um das Tragen von Kopftüchern am Arbeitsplatz tobt in vielen europäischen Ländern. Nun hat der EuGH ein Grundsatzurteil zu Kopftüchern in der öffentlichen Verwaltung erlassen. Eine belgische Gemeinde änderte ihre Arbeitsordnung und schrieb strikte Neutralität vor: Das Tragen von auffälligen Zeichen ideologischer oder religiöser Zugehörigkeit war demnach allen Angestellten verboten, auch denen, die keinen Publikumskontakt hatten. Dagegen klagte eine Mitarbeiterin. Der EuGH entschied jedoch, dass öffentliche Verwaltungen ihren Angestellten das Tragen eines Kopftuchs untersagen dürfen. Dies sei keine Diskriminierung, solange für das gesamte Personal ein Verbot religiöser Zeichen bestehe. EuGH, Urteil vom 28.11.2023 – C-148/22
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| | Einstellung in Polizeivollzugsdienst trotz voriger Straftat möglich | |
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| | | Ein Bewerber für den gehobenen Polizeidienst war vier Jahre zuvor wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt zu 30 Tagessätzen verurteilt worden. Im Bewerbungsverfahren schnitt er zwar gut ab, wegen seiner Verurteilung wurde er jedoch abgelehnt. Er klagte gegen die Ablehnung. Das Gericht gab ihm insofern recht, dass es eine Einzelfallprüfung der Bewerbung verlangte und eine pauschale Beurteilung der Straftat als Einstellungshindernis nicht akzeptierte. OVG Saarlouis, Beschluss vom 3.11.2023 – 1 B 133/23
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| | Mehrarbeit rechtfertigt kein höheres Ruhegehalt für Teilzeit-Lehrer | |
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| | | Ein Berufsschullehrer war Anfang der 1990er-Jahre insgesamt zwei Jahre in Teilzeit beschäftigt, danach arbeitete er Vollzeit. Der mittlerweile pensionierte Lehrer wollte, dass seine über die Teilzeitquote hinaus geleistete Arbeitszeit bei der Festsetzung seines Ruhegehalts berücksichtigt wird. Mit seiner Forderung hatte er vor Gericht keinen Erfolg. Entscheidend für die Höhe des Ruhegehalts ist die festgelegte Teilzeitquote, tatsächlich geleistete Mehrarbeit spielt dagegen keine Rolle. BVerwG, Urteil vom 9.11.2023 – 2 C 12.22
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| | Lehrerin nach "verlängertem Urlaub" entlassen | |
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| | | Die Lehrerin war im Frühjahr 2020 noch vor Beginn der Osterferien nach Sri Lanka aufgebrochen. Die vom Auswärtigen Amt angebotenen Rückholflüge nahm sie nicht an, um ihre Reise nicht vorzeitig beenden zu müssen. Der geplante Rückflug wurde dann aber wegen der Pandemie gestrichen, deshalb kam sie erst deutlich nach Ende der Ferien nach Deutschland zurück. Ihr Verhalten führte dazu, dass sie schließlich aus dem Dienst entfernt wurde. Die Entlassung wurde gerichtlich bestätigt. OVG Schleswig, Urteil vom 8.11.2023 – 14 LB 3/23
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| | Neu! Feilmeier/Jukic: Protokollführung für Betriebsräte | |
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| | | Ratgeber
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| Diese "Arbeitshilfe für Betriebsräte" ist eine praktische Handreichung für die Erstellung von Protokollen. Sie ist schwerpunktmäßig für Betriebsratssitzungen sowie Betriebsversammlungen gedacht, aber auch für andere Gremien der betrieblichen Mitbestimmung einsetzbar (z.B. Wirtschaftsausschuss und sonstige Ausschusssitzungen). Es werden Protokollarten, Protokollsprache und sämtliche einzuhaltende Formalia erläutert. Auch die rechtlichen Aspekte zum Umgang mit dem fertigen Protokoll (wie Einsichtnahme und Archivierung) kommen zur Sprache. Mit vielen Mustern zur praktischen Anwendung. Sofort lieferbar!
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| 16,90 € | inkl. MwSt. |
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| | Jetzt in 3. Auflage! Bell/Hegner: Arbeitsschutz | |
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| | | Ratgeber
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| Diese Broschüre aus der Reihe "Arbeitshilfen für Betriebsräte" richtet sich an alle Mitglieder des Betriebsrats, da die Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einen zwingenden Mitbestimmungstatbestand darstellen. Behandelt werden auch die Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Gefährdungsbeurteilung, insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). sofort lieferbar!
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| | Neu! Betriebsübergreifende Zusammenarbeit von Betriebsräten | |
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| | | Fachbuch
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| In Unternehmen mit einer Vielzahl selbstständiger Betriebe wirft die zunehmende Vernetzung und Kooperation der Betriebsräte untereinander die Frage nach der Zulässigkeit dieser zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit auf. Das Werk fasst die gesetzliche Konzeption der Zusammenarbeit von Betriebsräten innerhalb des Unternehmens zusammen und beurteilt die Zulässigkeitsvoraussetzungen der zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit von Betriebsräten im Einzelfall. Gleichzeitig erfolgt eine Darstellung der allgemeinen und speziellen gesetzlichen Grenzen eines "an sich" zulässigen Austauschs von Betriebsratsgremien.
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| 69 € | inkl. MwSt. |
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| | NEUE GESETZESENTWICKLUNGEN |
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| | Anhörung zu digitaler Betriebsratsarbeit und Stärkung der Tarifbindung | |
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| | | Verschiedene Parteien im Bundestag hatten Anträge zu diesen Themen eingebracht: Gefordert wurde unter anderem die umfassende Digitalisierung der Betriebsratsarbeit sowie ein (rechtssicheres) Online-Wahlverfahren zu Betriebsratswahlen. Verlangt wurde außerdem ein "Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung". Diese und andere Aspekte wurden in einer Anhörung des Arbeitsausschusses kontrovers diskutiert. Wir haben die unterschiedlichen Meinungen und Ergebnisse für Sie zusammengefasst.
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| | Weitere Mindestlohnerhöhung beschlossen | |
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| | | Das Bundeskabinett hat Mitte November die von Bundesminister Hubertus Heil vorgelegte Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1.1.2024 zunächst auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 1.1.2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde. Pressemitteilung des BMAS vom 15.11.2023
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| | Gesetz für mehr Tarifbindung soll noch 2023 kommen | |
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| | | Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will das geplante Gesetz für mehr Tarifbindung noch in diesem Jahr vorlegen. Das kündigte er auf dem Bundeskongress der SPD-Jugend an. Das Gesetz soll sicherstellen, dass öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an tarifgebundene Unternehmen gehen. Allerdings gibt es bei der Umsetzung einige rechtliche Probleme, die noch zu klären sind.
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| | NEUIGKEITEN AUS DEM MODUL BETRIEBSRAT |
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| | Live-Webinare zum Jahreswechsel 2023/24 | |
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| | | In Kooperation mit dem beck-personal-portal und der Beck-Akademie Seminare bieten wir Ihnen in jeweils zwei Stunden einen Überblick über die wichtigste Rechtsprechung der letzten Monate und die aktuellen Gesetzesänderungen, ergänzt um zahlreiche Praxistipps. Termine und Referenten: Sozialrecht mit Jürgen Heidenreich am Fr. 12.1.2024 Lohnsteuerrecht mit Wolf Dieter Tölle am Mo. 15.1.2024 Arbeitsrecht mit Dr. Ulrich Fülbier am Di. 16.1.2024 jeweils 10-12 Uhr via Microsoft-Teams Die Teilnahme ist kostenlos! Nutzen Sie einfach die direkte Anmeldung per E-Mail oder laden Sie sich den Flyer herunter.
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| | Neuregelung der Betriebsratsvergütung nimmt konkrete Formen an | |
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| | | Die geplante Neuregelung der Betriebsratsvergütung schreitet voran: Inzwischen liegt ein Gesetzentwurf samt Begründung vor. Diese wird eine wesentliche Rolle spielen, wenn es um die Frage geht, wie die neuen Vorschriften zu verstehen sind. Sie finden die Begründung im Volltext in unserem beck-blog.
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| | Sexistische Witze haben auf Weihnachtsfeiern nichts verloren | |
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| | | Die Zeit der "virtuellen Weihnachtsfeiern" ist zum Glück vorbei und die Vorfreude auf gemeinsame Feiern sicher bei vielen Mitarbeitern groß. Gerade bei solchen Festen gelten gewisse Benimmregeln, die eigentlich selbstverständlich sein sollten. Insbesondere sexuell belästigende Äußerungen gegenüber Kolleginnen sind absolut tabu und können eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass einige Kollegen die Äußerung lustig finden und die betroffene Frau nicht auf der Stelle darauf reagiert. Lesen Sie in unserem beck-blog den Sachverhalt und die Entscheidung des Gerichts. ArbG Elmshorn (26.4.2023 – 3 Ca 1501 e/22, BeckRS 2023, 14496)
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| | Arbeitgeber fordert von Mitarbeiterin im Home-Office Gehalt zurück | |
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| | | Viele Arbeitgeber standen vor Corona dem Thema Home-Office eher skeptisch gegenüber, weil sie vermuteten, dass die Mitarbeiter zu Hause eher in der Hängematte "chillen" als ernsthaft arbeiten. Dieses Vorurteil hat sich allerdings in den meisten Fällen nicht bewahrheitet, aber vereinzelt leider doch, wie im folgenden Fall: Eine Mitarbeiterin einer Pflegeeinrichtung konnte nach Ansicht ihres Arbeitgebers für rund 300 Home-Office-Stunden keine Arbeitsleistung nachweisen. Deshalb forderte die Einrichtung das entsprechende Gehalt zurück, allerdings erfolglos. Lesen Sie in unserem beck-blog, welche Voraussetzungen für eine solche Rückforderung erfüllt sein müssen. LAG Mecklenburg-Vorpommern (28.09.2023 – 5 Sa 15/23, BeckRS 2023, 28125)
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| | Reden Sie mit uns! | |
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| | Telefon: (0 89) 3 81 89-7 47 Telefax: (0 89) 3 81 89-2 97 E-Mail-Adresse: beck-online@beck.de Internet: www.beck.de Ihre Ansprechpartner sind Frau Ass. jur. Marlies Packeiser und Frau Ass. jur. Sandra Eden.
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